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Aufstockungen

Für eine Aufstockung (eine Aufstockung endet immer spätestens mit dem Vertragsende) ist der rechtzeitige Aufstockungsantrag des oder der Vorgesetzten in der Wirtschaftsverwaltung des FB01 (Personalbüro) einzureichen.

Die Vertragsänderung muss vor dem Aufstockungsbeginn von der Personalabteilung der Zentralverwaltung und dem oder der Beschäftigten unterschrieben worden sein.