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  • Kann ich die Zusatzqualifikation mit einem Schwerpunkt kombinieren?

    Die Zusatzqualifikation kann grundsätzlich unabhängig von jedem gewählten Schwerpunkt absolviert werden. Sie ist komplett eigenständig. Auf Wunsch kann die Seminararbeit, die in der Zusatzqualifikation angefertigt werden muss jedoch mit der Seminararbeit, die im Rahmen des Schwerpunktes angefertigt werden muss, kombiniert werden. Dies bedeutet, dass dann nur eine Seminararbeit geschrieben werden muss, die aber sowohl für den Schwerpunkt als auch für die Zusatzqualifikation gewertet werden kann.

  • Können Klausuren aus der Zusatzqualifikation für den Schwerpunkt gewertet werden?

    Nein. Die in der Zusatzqualifikation geschriebenen Klausuren können nur in die Zusatzqualifikation eingebracht werden. Allerdings wird jeweils nach dem zweiten Semester der Zusatzqualifikation eine Klausur im Rahmen der Schwerpunktklausuren angeboten, die dann auch für den Schwerpunkt "Recht der Privatperson" gewertet wird. Für diese Klausur muss sich wie für alle anderen Schwerpunktklausuren gesondert angemeldet werden. Sie stellt keine Klausur dar, die im Rahmen der Zusatzqualifikation gewertet wird. 

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