07.07.2025 Kürzlich ist neu erschienen: Europäisches Internationales Eherecht und Drittstaaten

Budzikiewicz, Europäisches Internationales Eherecht und Drittstaaten, IPRax 2025, 333-343
Der Beitrag befasst sich mit der Bedeutung, die der Drittstaatenbezug eines Sachverhalts im europäischen internationalen Eherecht besitzt. Die Regelwerke des europäischen internationalen Scheidungs-, Güter- und Unterhaltsrecht unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen unionsbezogenen und drittstaatenbezogenen Sachverhalten. Im europäischen Kollisionsrecht gilt der Grundsatz der universellen Anwendung. Normiert wurden einheitliche Verweisungsregeln, die sowohl für unionsbezogene als auch für drittstaatenbezogene Fallgestaltungen Geltung beanspruchen. Korrespondierend erfassen die unionsrechtlichen Zuständigkeitsnormen grundsätzlich auch drittstaatenbezogene Sachverhalte. Gleichwohl sind im Verhältnis zu Drittstaaten Besonderheiten festzustellen. Dies gilt erkennbar im Hinblick auf den Vorrang völkerrechtlicher Verträge, betrifft aber auch die Entstehung und die Folgen internationaler Entscheidungsdisharmonien, den ordre public-Vorbehalt sowie die Anknüpfung von Formfragen. Eine Sondersituation wird dadurch geschaffen, dass sowohl die Rom III-VO als auch die EuGüVO lediglich im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit verabschiedet wurden, die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten somit ebenso Drittstaaten sind wie die Nicht-EU-Staaten. Der Beitrag geht auf die damit verbundenen Problemlagen ein und gibt Hinweise zu deren Bewältigung.