15.09.2026 Kürzlich ist neu erschienen: Zur Sonderanknüpfung von Art. 25 Abs. 1 EuGüVO. Am Beispiel der Brautgabevereinbarung, in: Roßbach / Schrama (Hrsg.), Confronting International and Comparative Family Law: Methods and Milestones, Festschrift for Katharina Boele-Woelki, von Prof. Dr. Christine Budzikiewicz
Der Beitrag von Prof. Dr. Budzikiewicz setzt sich mit Art. 25 EuGüVO auseinander. Die umstrittene Regelung ist Teil der Europäischen Güterrechtsverordnung. Art. 25 Abs. 1 EuGüVO statuiert Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Vereinbarung über den ehelichen Güterstand formwirksam ist. Zu den güterrechtlichen Vereinbarungen, die von der Norm erfasst werden, zählt auch die Brautgabevereinbarung. Christine Budzikiewicz erläutert, welche Probleme mit der Formenstrenge des Art. 25 EuGüVO für die aus der Brautgabevereinbarung berechtigte Frau verbunden sind und zeigt einen Lösungsweg auf.