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Lebenslauf Prof. Dr. Dieter Meurer

Dieter Meurer wurde als einziges Kind des Kaufmanns Adolf Meurer und seiner Ehefrau Erika, geborene Bender, am 11. August 1943 in Heimersheim an der Ahr geboren. Der Vater wurde im Krieg vermißt und später für tot erklärt; die Mutter war von 1939 bis 1973 an den Universitätskliniken Köln als Verwaltungsangestellte beschäftigt.

Seine Schulbildung erhielt Meurer in Köln: Er besuchte zunächst die städtische Volksschule Köln-Sülz, sodann das humanistische staatliche Apostelgymnasium. Dort legte er am 23. Februar 1964 die Reifeprüfung ab.

Vom Sommersemester 1964 an studierte Meurer sieben Semester Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Am 26. Juni 1968 bestand er die erste juristische Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt des Oberlandesgerichtes Köln.

Vom 1. Juli bis 30. September war er halbtägig beschäftigte wissenschaftliche Hilfskraft, vom 1. November 1968 bis 30. Januar 1973 teilweise neben dem juristischen Vorbereitungsdienst hauptamtliche wissenschaftliche Hilfskraft am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Universität zu Köln.

Den juristischen Vorbereitungsdienst leistete Meurer ohne Unterbrechung im Oberlandesgerichtsbezirk Köln ab (Beginn 3. November 1969).

Während der Referendarzeit stellte Dieter Meurer seine Dissertation über das selbstgewählte Thema: Fiktion und Strafurteil fertig, auf Grund derer er den Doktortitel am 14. Dezember 1971 (summa cum laude) erlangte. Seine Dissertation wurde als Heft 73 in die von der Kölner rechtswissenschaftlichen Fakultät herausgegebene Schriftenreihe aufgenommen und 1973 von dem Verlag Walter de Gruyter veröffentlicht.

Die zweite juristische Staatsprüfung bestand Meurer am 30. Januar 1973 vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf.

Vom 1. Februar 1973 an verwaltete er die Stelle eines wissenschaftlichen Assistenten am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Universität zu Köln, die er vom 16. März 1973 bis zum 7. September 1978 innehatte. Nach der Emeritierung seines akademischen Lehrers Richard Lange im Jahre 1974 wurde er von dessen Nachfolger Hans Joachim Hirsch übernommen.

Von 1972 bis 1975 war Meurer als freier Rezensent der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Kriminalpolitik und Rechtstheorie) tätig.

Am 8. Juni 1978 erteilte die Kölner Rechtswissenschaftliche Fakultät Dieter Meurer die Venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozeßrecht, Rechtstheorie und Kriminologie. Am 8. September 1978 wurde er zum Universitätsdozenten ernannt.

Im Wintersemester 1978/79 und im Sommersemester 1979 vertrat er die C-4-Professur für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtsphilosophie an der Philipps-Universität Marburg, die er seit dem 23. Oktober 1979 innehatte.

Am 1. September 1982 wurde Meurer im zweiten Hauptamt zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main (1. Strafsenat) ernannt. Seit dem 1. Juni 1991 war Meurer im zweiten Hauptamt Vorsitzender Richter der Großen Strafkammer 1 a (Wirtschaftsstrafkammer) sowie der 10. Strafkammer (Berufungssachen) am Landgericht Marburg.

In den akademischen Jahren 1984/85 und 1995/96 war Dieter Meurer Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg. 1985 lehnte er einen Ruf auf den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Internationales Strafrecht der Freien Universität Berlin ab. Im gleichen Jahr wurde Meurer zum Geschäftsführenden Direktor des Instituts für Kriminalwissenschaften der Philipps-Universität ernannt. Seit 1988 war er Leiter der Forschungsstelle für Rechtsinformatik der Philipps-Universität Marburg, seit 1997 Sprecher der Forschungsstellen für Pharmarecht und für Finanzdienstleistungsrecht.

In den Wintersemestern 1989/90, 1993/94 und 1997/98 war Meurer als Gastprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Poitiers tätig. Im Wintersemester 1990/91 hielt er an der Universität Jena Gastvorlesungen. Im Sommersemester 1992 war er wiederum als Gastprofessor an der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig.

Meurer beteiligte sich über zehn Jahre lang an der Selbstverwaltung der Philipps-Universität. Er war Mitglied des Konvents, der Ständigen Ausschüsse III (Haushalt und Hochschulentwicklungsplan), IV (Bibliothekswesen) und V (Datenverarbeitung).

Meurer war Mitglied der Evaluierungskommissionen für die Juristischen Fakultäten der Bundesländer Thüringen und Bayern.

Meurer hat 37 Doktorarbeiten zum erfolgreichen Abschluß geführt und zwei Habilitationen betreut. Sein Schüler Gerhard Wolf ist Professor in Frankfurt/Oder, seine Schülerin Eva Graul Professorin in Heidelberg. Meurer hat interdisziplinäre Drittmittelprojekte durchgeführt. Von der Deutschen Forschungsgemeinschaft wurden unter anderem gefördert: "Das Wiedererkennen von Personen" und das Projekt "NS-Justiz in Hessen" sowie das transatlantische Graduiertenkolleg "Subjekt und Person in der Philosophie der Neuzeit", dem Meurer als Dozent für Rechtsphilosophie angehört. Die Volkswagenstiftung hat im November 1999 eine Sachbeihilfe zu dem Projekt "NS-Justiz in Österreich" bereitgestellt.

Seit 1985 ist Dieter Meurer Vorsitzender des Landesverbands Hessen im Deutschen Hochschulverband, Vertrauensdozent der Studienstiftung des Deutschen Volkes und gehört dem Sachverständigenrat der Juris GmbH, Saarbrücken, an. Er ist Vorstandsmitglied zweier gemeinnütziger Stiftungen, die satzungsgemäß die Philipps-Universität Marburg fördern.

Verheiratet war er mit der Rechtsanwältin Dr. Dorothea Meurer-Meichsner. Er hinterläßt drei erwachsene Kinder.