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Teilnahme vor bestandener Zwischenprüfung
Die Teilnahme am Vis Moot ist vor bestandener Zwischenprüfung möglich.
Am Beispiel einer Teilnahme am Vis Moot im 3. Fachsemester: Wenn Sie im 1. und 2. Fachsemester die insgesamt sechs Klausuren nach der Studienordnung und nach dem 2. Fachsemester die Hausarbeit bestanden haben, können Sie im 4. Fachsemester an der Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht teilnehmen und im 5. Fachsemester die Klausuren Zivilrecht III und Öffentliches Recht III schreiben. Bitte machen Sie sich mit der Studienordnung, insbes. §§ 12, 13, 14 und 16, vertraut und klären Sie etwa offene Fragen mit der Studienberatung.
Sollten Sie nicht alle vorgesehenen Klausuren bestanden haben oder die Hausarbeit nicht unmittelbar nach dem 2. Fachsemester schreiben wollen, empfehlen wir Ihnen nicht, vor bestandener Zwischenprüfung am Vis Moot teilzunehmen.
Wer nach bestandener Zwischenprüfung am Vis Moot teilnimmt, kann das Studium direkt fortsetzen.