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Die Studentische Rechtsberatung im Überblick

Was ist eine Studentische Rechtsberatung?

Das Konzept der Studentischen Rechtsberatung stammt ursprünglich aus der US-Amerikanischen Juristenausbildung. Dort firmieren solche Projekte unter Bezeichnungen wie „Legal Aid Clinic“ oder „Live Client Clinic“. Gemeint ist damit stets die selbständige Rechtsberatung, nicht durch zugelassene Anwältinnen und Anwälte, sondern durch Jurastudierenden. Diese erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre bereits erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.

Rechtlicher Hintergrund 

Während derartige Ausbildungsangebote in vielen Rechtsordnungen bereits seit langem zum Standard gehören, ist ein solches Projekt in Deutschland erst seit Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und der damit einhergehenden Öffnung des Rechtsberatungsmonopols möglich. Der Gesetzgeber eröffnet damit ausdrücklich die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rechtsberatung als gewünschte Form bürgerlich gesellschaftlichen Engagements.

Was bringt eine Teilnahme an diesem Projekt?

Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer an der Studentischen Rechtsberatung bekommen Sie nicht nur vertiefte Kenntnisse in den entsprechenden Rechtsgebieten, sondern erlernen zugleich praktische Fähigkeiten, wie Gesprächsführungs- und Problemlösungskompetenz, sowie den Umgang mit praktischen Rechtsfällen. Damit wird Ihnen das Hineinwachsen in die Rolle der Anwältin bzw. des Anwalts erleichtert.
Unterstützt werden die Sie dabei von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern, die Sie anleiten und Ihnen für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Bewerbungen werden laufend entgegengenommen.


Die erfolgreiche Teilnahme an den Einführungsvorlesungen ermöglicht den Erwerb der Schlüsselqualifikation iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2d JAG.

Wenn Sie gern als Berater oder Beraterin bei der Studentischen Rechtsberatung einsteigen möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.