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Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Foto: Jana Swoboda

Sie haben Interesse an einem Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg?
Finden Sie hier alle nötigen Informationen zum Bewerbungsprozess! Folgen Sie einfach den folgenden Schritten von oben nach unten!

A. Voraussetzungen

Im folgenden finden Sie die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um sich n der Philipps-Universität Marburg für ein Studium der Rechtswissenschaften zu bewerben.

  • Was Sie mitbringen müssen

    Hochschulreife:
    Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte

    Fachgebundene Hochschulreife: Über die Gültigkeit der Fachbindung für diesen Studiengang entscheidet die Universität.

    Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:
    Keine

    Aufnahmebeschränkung:
    Frei (kein NC)

  • Bis wann Sie sich bewerben können

    Bewerbungsfristen
    Sommersemester 2023: 05.12.2022 - 24.03.2023
    Wintersemester 2022/23: 07.06.2022 - 23.09.2022

    Für Bewerbungen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gelten teils abweichende Bewerbungsfristen. Weitere Informationen auf unserer Webseite "Bewerbungsfristen".

1. Bewerbungsverfahren:

Für das Bewerbungsverfahren beachten Sie bitte insbesondere die Informationen des Bewerbungsportals.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

2. Zulassung

Die Zulassung erfolgt auf Seiten der Universität.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist startet die Koordinierungsphase. Innerhalb dieser entscheidet die Universität, ob Sie im ersten Anlauf einen Studienplatz erhalten oder nicht. Sie erhalten am Ende dieser Phase also entweder einen Zulassungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid. 

Sollten Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, müssen Sie sich bis zu einer bestimmten Frist einschreiben. Weitere Informationen zu diesem Vorgehen finden Sie weiter unten unter Einschreibung.

Ist die Frist für die Einschreibung abgelaufen, beginnt das Nachrückverfahren. Sollte die Universität zu diesem Zeitpunkt noch freie Plätze besitzen, kann es sein, dass Sie noch im Nachhinein für den Studiengang zugelassen werden.

Ebenso kann es sein, dass Sie zum Schluss über das Losverfahren noch einen Platz erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen für koordiniertes Nachrücken inklusive Losverfahren

3. Einschreibung

Die Einschreibung ist der letzte Schritt, bevor das Studium losgehen kann! Die Einschreibung ist erst nach Erhalt der Zulassung möglich. Sie müssen sich im Zuge der Einschreibung an der Universität immatrikulieren. Dies erfolgt anhand der folgenden Schritte:

Immatrikulation

Bewerber mit inländischer Hochschulzugangsberechtigung erhalten vorerst keinen schriftlichen Zulassungsbescheid. Die Zulassung erfolgt zuerst online.

Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, die keine Staatsbürgerschaft eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates haben, erhalten von der Philipps-Universität Marburg einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid

Für die Immatrikulation sind folgende Unterlagen wichtig:

  • Einzureichende Unterlagen

    • Hochschulzugangsberechtigung
    • Bescheinigung der Krankenkasse
    • Nachweis über Zahlung
    • ggf. der Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst, Zivildienst, Dienst als Entwicklungshelfer oder ein geleistetes soziales Jahr
    • ggf. der Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst, Zivildienst, Dienst als Entwicklungshelfer oder ein geleistetes soziales Jahr