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Notenumrechnung / Grade Conversion
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften beteiligt sich am Projekt "Einheitliche Umrechnung von an anderen Universitäten erworbenen Noten im Rahmen der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen". Ziel des Projektes ist es, eine fachbereichsübergreifende, transparente, konsistente und nachvollziehbare Notenumrechnungen an der Philipps-Universität Marburg zu etablieren.
Grundsätze der Notenumrechnung
- Die Umrechnung von bestandenen Leistungen in das 15– 5-Notenpunktesystem (= Bestehensbereich des 0-15-Punktesytems) der UMR erfolgt grundsätzlich mittels der so genannten modifizierten bayerischen Formel.
- Nicht bestandene Leistungen werden als „nicht bestanden“ (ohne Angabe von Notenpunkten) anerkannt.
- Grundlage für die Notenumrechnung bildet jeweils die Notenskala gem. Transcript of Records oder anderem offiziellen Dokument der Universität, welche die Note vergeben hat.
- Die Umrechnung erfolgt auf Basis der jeweils am stärksten ausdifferenzierten im anderen Notensystem verfügbaren Bewertungsinformation (z. B. numerische Werte, Prozentangaben oder Grade-Point-Average).
- Ergebnisse werden kaufmännisch auf ganze Punkte gerundet.
- Die Formel wird auch zur Umrechnung von Noten aus dem juristischen Notensystem nach dem Juristenausbildungsgesetz (JAG) verwendet.
- Die vorliegende Regelung gilt für die Umrechnung von Einzelnoten im Rahmen der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Abschlussnoten von Studienabschlüssen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Zur Umrechnung mittels der modifizierten bayerischen Formel
- Zur Umrechnung werden die maximal erreichbare Note sowie die mindestens zum Bestehen notwendigen Note und die konkret erreichte Note verwendet.
| Die „modifizierte bayerische Formel“ lautet: NP = 15 – 10 x (Nmax-N)/(Nmax-Nmin) Dabei gilt: NP = errechnete Notenpunkte im 0-15-Punktesystem der Philipps-Universität Marburg N = die konkret an der anderen Universität erzielte umzurechnende Note Nmax = die an der anderen Universität maximal erzielbare Note Nmin = die an der anderen Universität zum Bestehen erforderliche Mindestnote |
- Liegen Noten nicht in numerischer Form vor, können Sie für die Umrechnung jeder Bewertungsstufe eine Zahl zuordnen. Dabei erhält die beste Note den höchsten numerischen Wert und die niedrigste Bestehensnote den niedrigsten numerischen Wert. Die dazwischenliegenden Noten werden entsprechend ihrer Rangfolge vergeben(Beispiel: A+ → 6 (=Nmax) | A → 5 | B → 4 | C → 3 | D → 2 (=Nmin)). Die so codierten Werte werden anschließend in die modifizierte bayerische Formel eingesetzt.
- Weicht die offiziell angegebene bestmögliche Note von der in der Praxis tatsächlich erreichbaren Maximalnote ab (z.B. weil die Notenskala im oberen Bereich nicht oder nur ausnahmsweise ausgeschöpft wird), wird für die Umrechnung die tatsächlich erreichbare Maximalnote verwendet (Liste der abweichenden Maximalnoten).
Ausnahmen
- Die modifizierte bayerische Formel ist nicht anwendbar, wenn die Notenskala der anderen Universität nur zwei Bestehens-Notenstufen ausweist, die keine eindeutigen Rückschlüsse auf eine konkretere Bewertung zulassen. In diesem Fall werden für die beste (häufig z.B. angegeben mit „exzellent“ oder „sehr gut“) Bestehensstufe 15 NP vergeben, für die nicht spezifizierte zweite Bestehensstufe (häufig z.B. angegeben mit „bestanden“) wird „bestanden“ vergeben.
- Für Double/Joint-Degree-Studiengänge, welche von diesen Regelungen abweichende Notenumrechnungstabellen in der jeweils gelten Studien- und Prüfungsordnung haben, gilt die Umrechnung gem. StPO. Perspektivisch sollen die Studien- und Prüfungsordnungen dahingehend angepasst werden, dass eine gesonderte Regelung zur Notenumrechnung nicht mehr erforderlich ist.
Der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften hostet diese Website bis auf weiteres für das Projekt "Einheitliche Umrechnung von an anderen Universitäten erworbenen Noten im Rahmen der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen". Für hier nicht geregelte oder abweichende Fälle entscheiden die zuständigen Prüfungsausschüsse über die sachgerechte Notenumrechnung und stimmen ggf. Regelanpassungen mit den anderen Prüfungsausschüssen der Philipps-Universität Marburg ab.
Kontakt: N.N.
Die folgenden Fachbereiche bzw. Prüfungsausschüsse wenden das oben genannte gemeinsame Verfahren zur Notenumrechnung an (im Aufbau):
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 01 Rechtswissenschaften
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 02 Wirtschaftswissenschaften
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 03 Gesellschaftswissenschaften und Philosophie
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 04 Psychologie
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 05 Evangelische Theologie
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 06 Geschichte und Kulturwissenschaften
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 09 Germanistik und Kunstwissenschaften
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 10 Fremdsprachliche Philologien
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 12 Mathematik und Informatik
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 13 Physik
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Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 16 Pharmazie
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 17 Biologie
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Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Fachbereich 21 Erziehungswissenschaften