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Anerkennung von Leistungen - wer ist zuständig`?

Bei der Zuständigkeit in Anerkennungsfragen ist nicht ausschlaggebend, wo Sie Ihre Leistungen erbracht haben, sondern für welche Module Sie diese anrechnen lassen möchten. 

Für die Anerkennung von Leistungen...

  • für Module des FB03 sind Sie hier richtig;  eine Ausnahme gilt: Für Leistungen aus den Mono-Bachelorstudiengängen des FB 03 für Kombinationsbachelorteilstudiengänge des FB 03 gilt ein verkürztes Verfahren, Sie können sich direkt an der Prüfungsbüro des FB 03 wenden. 
  • für Module des Studienbereichs "MarSkills" (zentral) und "Interdisziplinarität" (zentrale Angebote) ist das MarSkills-Prüfungsbüro zuständig.  Für die dezentralen MarSkills-Angebote sowie die dezentralen Module des Studienbereichs Interdisziplinarität wiederum sind die diese Module anbietenden Fachbereiche anerkennungsbeauftragt.
  • für das EGL-Studium wenden Sie sich bitte an Dr. C. Hartig (FB 21) 
  • für (Import-)Module anderer Fachbereiche sind die jeweils dort für die Anerkennung zuständigen Personen Ihre Ansprechpersonen. Ausnahme: Wenn Sie eine Anerkennung für Importmodule aus FB 04 wünschen, aber an FB 03 immatrikuliert sind, sind Sie an FB 03 richtig.
  • für die Anerkennungsprüfung von Sprachkursen gilt: 
    • studieren Sie im Kombi-BA oder können Sie die Module "MarSkills zentral" über Ihren Studienplaner, also curricular, belegen, und möchten eine Anerkennung von Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch oder Japanisch beantragen, wenden Sie sich bitte an  "MarSkills" (zentral). 
    • möchten Sie andere Sprachkurse zur Anerkennung beantragen und/oder studieren Sie einen anderen Studiengang des FB 03, sind Sie hier bei uns richtig.

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