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Anerkennung von Leistungen - wer ist zuständig`?

Bei der Zuständigkeit in Anerkennungsfragen ist nicht ausschlaggebend, wo Sie Ihre Leistungen erbracht haben, sondern für welche Module Sie diese anrechnen lassen möchten. 

Für die Anerkennung von Leistungen...

  • für Module des FB03 sind Sie hier richtig;  zwei Ausnahmen gelten: 1.  Für Leistungen aus den Mono-Bachelorstudiengängen des FB 03 für Kombinationsbachelorteilstudiengänge des FB 03 gilt ein verkürztes Verfahren, Sie können sich direkt an der Prüfungsbüro des FB 03 wenden. 2. Sollten Sie an FB 04 immatrikuliert sein, wenden Sie sich bitte an FB 04.
  • für Module des Studienbereichs "MarSkills" (zentral) und "Interdisziplinarität" (zentrale Angebote) ist das MarSkills-Prüfungsbüro zuständig.  Für die dezentralen Angebote dieser Studienbereiche wiederum sind die diese Module anbietenden Fachbereiche anerkennungsbeauftragt.
  • für das EGL-Studium wenden Sie sich bitte an Dr. C. Hartig (FB 21) 
  • für (Import-)Module anderer Fachbereiche sind die jeweils dort für die Anerkennung zuständigen Personen Ihre Ansprechpersonen. Ausnahme: Wenn Sie eine Anerkennung für Importmodule aus FB 04 wünschen, aber an FB 03 immatrikuliert sind, sind Sie an FB 03 richtig.


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