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Anerkennung zurückliegender Leistungen im Fach EGL

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Anerkennung zurückliegender Leistungen im Fach EGL. Bitte lesen Sie sich die Informationen in Ruhe durch, für Rückfragen steht die Studienberatung gerne zur Verfügung!

 Ablauf

Sie haben in der Vergangenheit Module/Leistungen abgeschlossen, die Sie nun für das Studium im Fach "Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaftliches Studium für das Lehramt" angerechnet bekommen möchten. Zuständig ist hierfür der Prüfungsausschuss Schulpädagogik, Ihre Ansprechpartnerin ist die Studienberatung EGL, Dr. Christine Hartig. Angerechnet werden können erziehungswissenschaftliche/schulpädagogische Teilleistungen und Module, die eine Entsprechung im Curriculum des Studiengang EGL haben und durch schriftliche Leistungsnachweise belegt sind. Wie funktioniert das?

  • Vorlage der Leistungsnachweise in der Studienberatung für das Fach EGL

     Um die Äquivalenz vorliegender Leistungen für das aktuelle Curriculum im Fach EGL prüfen zu können, braucht die Studienberatung alle  fraglichen Leistungsnachweise und einen Link zur Prüfungsordnung bzw. zu den Modulbeschreibungen der jeweiligen Leistungen. Die Vorlage der Leistungsnachweise ist auch als Scan möglich. Fassen Sie bitte alle Dokumente in einer pdf zusammen und benennen Sie die Datei sinnvoll (mit Ihrem Namen und einem aussagekräftigen Zusatz (z. B. "Schmidt_Transcript_Bildungswiss"). Bitte versenden Sie keine Fotos. 
    --> Wechseln Sie aus einem anderen Studiengang ins Lehramt und/oder legen Sie sehr viele Module zur Anerkennung vor, kennzeichnen Sie bitte diejenigen Module, die Sie für eine Anerkennung prüfen lassen möchten! 
    --> Bringen Sie ausschließlich Module aus dem Wahlpflichtbereich Gesellschaftswissenschaften mit (Politik und/oder Sozialwissenschaften), wenden Sie sich am besten direkt an den Fachbereich 03 (Frau Veelen)
    Die Studienberatung prüft die Module und stellt Ihnen (ebenfalls per Mail/Scan) eine Anerkennungsempfehlung aus. 

  • Vorlage der Anerkennungsempfehlung in der Lehrkräfteakademie

    Die Lehrkräfteakademie prüft alle Anerkennungsempfehlung aus den Fächern und dem Zentrum für Lehrkräftebildung (Praxiszeiten) und fügt sie zu einem Bescheid zusammen, der Ihnen schriftlich zugeht, eine Kopie wird ins Zentrale Prüfungsbüro für das Lehramt gesendet. 

  • Erfassung der Leistungen in Zentralen Prüfungsbüro für das Lehramt 

    Im Zentralen Prüfungsbüro für das Lehramt (Ansprechpartner ist Herr Hiebel) werden die Leistungen erfasst, sobald Sie eingeschrieben sind. Sie haben nach Erhalt des Bescheides einen Monat Zeit, Widerspruch gegen die Anerkennung einzulegen. 

  • Und wie geht es nun im Studium weiter?

    Die  Studienberatung steht Ihnen für Beratung zur Verfügung, welche Module sie im kommenden Semester belegen können und/oder sinnvollerweise sollten. 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Unterlagen Zeit braucht! Aufgrund der vielen Anträge auf Anerkennungsempfehlung in der Studienberatung Schulpädagogik sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen rechnen. Dies kann relevant sein für Bewerbungsfristen (wenn Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten oder müssen) und für die Einwahlzeiträume (wenn Sie wissen müssen, welche Module Sie im ersten Semester in Marburg belegen sollten). Kurzfristiger eingehende Anfragen können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig bearbeitet werden. Es ist auch möglich, eine vorläufige Anerkennung zu bekommen, wenn Sie noch nicht alle Leistungsnachweise haben. Nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig Kontakt zur Studienberatung auf! 

Einstufung in ein höheres Fachsemester im Fach EGL

  • Studierende, die an einer anderen Universität in einem erziehungswissenschaftlichen oder schulpädagogischem Studiengang studiert haben, werden vom Studierendensekretariat bei einem Ortswechsel ins nächst höhere Fachsemester eingeschrieben, ganz unabhängig davon, wie viele Leistungen sie mitbringen und wie viele hier in Marburg für das Curriculum anerkannt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Staatsexamen- oder eine Bachelor-Studiengang handelt. Eine Höherstufung ist daher nicht nötig. 
  • Haben Sie bisher ein ganz anderes Fach studiert und möchten nun ins Lehramt wechseln, erhalten Sie zusammen mit der Anerkennungsempfehlung (s.o.) ggf. eine Einstufung in ein höheres Semester. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich auf ein höheres Fachsemester in EGL zu bewerben?

Um im Fach EGL in ein höheres Fachsemester eingestuft werden zu können, benötigen Sie pro Semester Leistungen im Umfang von ca. 8 ECTS, die angerechnet werden können (s.o.). Eine solche Höherstufung ist allerdings meist nur dann von Bedeutung, wenn Sie Nachweise für das Bafög-Amt oder einen Studienkredit benötigen. 

Was muss ich tun, um mich auf ein höheres Fachsemester in EGL zu bewerben (Handout hier!)?

>>> zum Bewerbungsleitfaden für höhere Fachsemester im Lehramtsstudium

Wir empfehlen Ihnen, auch als Orts- und FachwechslerIn an den Informationsveranstaltung für die Erstsemester teilzunehmen, wo Sie einen Überblick über das Studium in Marburg allgemein und das EGL-Studium im Speziellen erhalten!


Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg in Ihrem weiteren Studium!