Hauptinhalt

Einstufungsempfehlung nötig? - Wie geht's (weiter)?

Wenn Sie sich auf ein höheres als das erste Fachsemester beworben haben, werden Sie um Einreichung einer so genannten Einstufungsempfehlungsbescheinigung gebeten. 

Das Studierendensekretariat setzt Ihnen für die Einreichung eine Frist. 

Antrag samt Unterlagen einsenden

Zur Erstellung einer solchen Bescheinigung ist es am einfachsten, wenn Sie den  Antrag auf Anerkennung ausfüllen* und die dazu erforderlichen Unterlagen (abgesehen von der Imm.-Bescheinigung) zusenden mit dem Hinweis, in welchen Studiengang (beim BA: 6- oder 8-semestrig? welches HF, welche(s) NF(er)?) Sie immatrikuliert werden möchten.

Wir prüfen, welche der bereits nachweislich vorliegenden Leistungen im Studiengang, in den Sie sich einschreiben wollen, anerkennbar wären, und erstellen eine Empfehlungsbescheinigung über eine Einstufung, wenn die anerkennbaren Leistungspunkte im jeweiligen (Teil-)Studiengang dafür hinreichend sind. Ausschlaggebend sind einerseits die anerkennbaren Leistungspunkte, anderseits wird auch der Turnus berücksichtigt, in dem die noch zu absolvierenden Module angeboten werden. Die Einstufung soll realistisch abbilden, wie viele FS-Semester Sie "überspringen" können, sodass Sie formal noch in der Regelstudienzeit Ihren Abschluss machen können. (Ist der Studiengang, auf den Sie sich bewerben, identisch zu dem, den Sie bereits begonnen haben zu studieren, wird automatisch ins fortlaufende FS immatrikuliert.) 

Die Bescheinigung laden Sie dann bitte fristgerecht in MARVIN hoch.

Nach der Immatrikulation...

Die konkrete Anerkennung kann (auch rein technisch gesehen) erst nach der Immatrikulation vorgenommen werden.
Wenden Sie sich also gern noch einmal an uns (anerfb03[at]staff.uni-marburg.de), sobald Sie gut in unserem Studiengang angekommen sind bzw. wenn alle (zuvor) erbrachten Leistungen vorliegen.