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Einstufungsempfehlung nötig? - Wie geht's (weiter)?
Wenn Sie sich auf ein höheres als das erste Fachsemester beworben haben, werden Sie um Einreichung einer so genannten Einstufungsempfehlungsbescheinigung gebeten.
Das Studierendensekretariat setzt Ihnen für die Einreichung eine Frist.
Antrag samt Unterlagen einsenden
Zur Erstellung einer solchen Bescheinigung ist es am einfachsten, wenn Sie den Antrag auf Anerkennung ausfüllen* und die dazu erforderlichen Unterlagen zusenden mit dem Hinweis, in welchen Studiengang (beim BA: 6- oder 8-semestrig? welches HF, welche(s) NF(er)?) Sie immatrikuliert werden möchten. Senden Sie alles, wie unter "Beratung und Kontakt für Anerkennungs- [...] und Einstufungsfragen" angegeben.
Wir prüfen, welche der bereits nachweislich vorliegenden Leistungen im Studiengang, in den Sie sich einschreiben wollen, anerkennbar wären, und erstellen eine Empfehlungsbescheinigung über eine Einstufung, wenn die anerkennbaren Leistungspunkte im jeweiligen (Teil-)Studiengang dafür hinreichend sind. Ausschlaggebend sind einerseits die anerkennbaren Leistungspunkte, anderseits wird auch der Turnus berücksichtigt, in dem die noch zu absolvierenden Module angeboten werden. Die Einstufung soll realistisch abbilden, wie viele FS-Semester Sie "überspringen" können, sodass Sie formal noch in der Regelstudienzeit Ihren Abschluss machen können.
Die Bescheinigung laden Sie dann bitte fristgerecht in MARVIN hoch.
Gut zu wissen....
Ist der Studiengang, auf den Sie sich bewerben, identisch zu dem, den Sie bereits begonnen haben zu studieren (= gleicher Studiengang und Abschluss), wird (unabhängig des Leistungsstandes) automatisch ins fortlaufende FS immatrikuliert. Es ist keine Bescheinigung erforderlich.
Bei einem Wechsel vom (fachlich gleichen) Haupt- ins Nebenfach oder umgekehrt, werden Sie automatisch ins 1. FS immatrikuliert. Es ist keine Bescheinigung erforderlich. Ausnahme: Es ist für Sie relevant, formal in einem höheren FS immatrikuliert zu werden. In diesem Fall bewerben Sie sich bitte auf ein höheres Fachsemester und laden eine entsprechende Einstufungsempfehlungsbescheinigung (Antragsdetails s. oben) von uns hoch.
Bei einem Wechsel vom 6- auf den 8-sem. Kombi-BA ist eine Einstufungsempfehlung erforderlich.
Sollten Sie innerhalb des 6-sem. Kombi-BAs Ihre Fachkombination ändern, erfolgt für die bisher bereits belegten Fächer eine fortlaufende Einschreibung. Im neuen (Haupt-/Neben)-Fach erfolgt die Immatrikulation ins 1. FS (*). Es ist keine Einstufungsempfehlungsbescheinigung erforderlich.
(*) Ausnahme: Es kann eine Höherstufung beantragt werden, wenn bereits anerkennbare Leistungen aus früheren Studienzeiten nachweisbar vorliegen. (Antragsdetails s. oben.)
Sollten Sie innerhalb des 8-sem. Kombi-BAs Ihre Fachkombination ändern, gilt das gleiche wie im obigen Fall (Fachkombination innerhalb des 6-sem. Kombi-BAs ändern).
Bei jedem (Fach-)Wechsel empfiehlt es sich, VOR der Immatrikulation in die neue Fachkombination die Leistungsdaten (ToR und vollständiger Leistungsnachweis) aus MARVIN downzuloaden, weil Sie nach dem Wechsel keinen Zugriff mehr darauf haben werden.
Weitere Informationen zum Studienfachwechsel hat Ihnen unsere Zentralverwaltung zusammengestellt.
Nach der Immatrikulation...
... sollten Sie ca. eine Woche vor Vorlesungsbeginn Ihre Leistungsdaten in MARVIN prüfen: Ist ihr Leistungskonto noch leer, wenden Sie sich bitte mit der Bitte um Beantragung einer Übertragung der Leistungsdaten an unser Prüfungsbüro. Gelingt diese Umbuchung nicht rechtzeitig, können Sie sich nicht zu Lehrveranstaltungen / Prüfungen anmelden!!!
Die konkrete Anerkennung kann (auch rein technisch gesehen) erst nach der Immatrikulation vorgenommen werden.
Wenden Sie sich also gern noch einmal an uns (anerfb03[at]staff.uni-marburg.de), sobald Sie gut in unserem Studiengang angekommen sind bzw. wenn alle (zuvor) erbrachten Leistungen vorliegen.