Hauptinhalt

Einstufungsempfehlung nötig? - Wie geht's (weiter)?

Wenn Sie sich auf ein höheres als das erste Fachsemester beworben haben und/oder wenn einer der unten genannten Fälle auf Sie zutrifft, werden Sie um Einreichung einer so genannten Einstufungsempfehlungsbescheinigung gebeten. 

Das Studierendensekretariat setzt Ihnen für die Einreichung eine Frist. Bitte berücksichtigen Sie: Spätestens mit Ende der Bewerbungsfrist (vorletzter Freitag im März/ September) schließt sich das Bewerbungsportal und es kann auch keine Bescheinigung mehr hochgeladen werden. Die Bewerbung gilt dann als unvollständig und wird NICHT berücksichtigt.

Reichen Sie daher bitte rechtzeitig (Anfang März/ September) bei uns alle notwendigen Antragsunterlagen für eine solche Einstufungsempfehlungsbescheinigung ein; rechnen Sie mit einer zweiwöchigen Bearbeitungszeit. 

Gut zu wissen....

  • Anerkennung von Leistungen | unabhängig von FS-Einstufung möglich 

    Absolvierte Leistungen können anerkannt werden, sofern die Kriterien dafür erfüllt sind (siehe unsere Hinweise zu Anerkennungen) - unabhängig davon, ob Sie eine Einstufung in ein höheres FS beantragt haben oder nicht und unabhängig davon, ob die Leistungen vielleicht sogar erst nach dem Wechsel im Leistungsdatensystem (MARVIN) erfasst werden.  

    In jedem Fall ist die konkrete Anerkennung (auch rein technisch gesehen) erst nach der Immatrikulation in den Studiengang, für den Sie Leistungen anerkannt bekommen möchten, möglich.
    Wenden Sie sich also gern noch einmal an uns (anerfb03[at]staff.uni-marburg.de), sobald Sie gut in unserem Studiengang angekommen sind bzw. wenn alle (zuvor) erbrachten Leistungen vorliegen. 

  • Einstufung in ein höhere FS - zum Teil optional, z.T. obligatorisch

    Abgesehen von den unten genannten Fällen, in denen zwingend eine Einstufungsempfehlungsbescheinigung vorgelegt werden MUSS, kann grundsätzlich eine Einstufung in ein höheres FS beantragt werden, wenn bereits (hinreichend viele) anerkennbare Leistungen aus früheren Studienzeiten nachweisbar vorliegen. Es kann aber auch eine Anerkennung OHNE Einstufung beantragt und vorgenommen werden.

    Die faktische Studiendauer hängt nicht von der Angabe des Fachsemesters auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung ab, sondern davon, wie viele Leistungspunkte sie absolvieren bzw. absolviert haben / anerkennen lassen können und daher nicht mehr absolvieren müssen.  

    In den meisten Fällen hat die Einstufung faktisch keine "reale" Auswirkung für Sie; außer: Sie sind von externen Geldgebern abhängig (z.B. Stipendien, BAföG...machen Sie sich also an diesen Stellen gern schlau, ob es etwas zu beachten gibt). 

  • Wonach richtet sich die Einstufungsentscheidung? 

    In Monostudiengängen werden anerkennbare 30 LP pro Semester erwartet. 
    Im Kombi-BA ist die Berechnungsgrundlage abhängig vom konkreten Abschluss (6- oder 8-sem.) und von der Fachart (Haupt-/Nebenfach).
    Berücksichtigt werden können dabei ausschließlich Leistungspunkte, die gemäß ToR bereits nachweislich erbracht wurden.
    Leistungen, die bis zum Wechsel noch nicht erfasst werden konnten, können weiterhin erfasst und bei der Anerkennung berücksichtig werden, nur eben noch nicht für die Einstufungsempfehlung. 

    Grundsätzlich wird auch der Angebotsturnus der noch zu absolvierenden Module berücksichtigt
    und der Turnus, in den jeweils in ein Fach immatrikuliert werden kann (nicht alle Fächer erlauben in jedem Semester eine Immatrikulation -> Übersicht BA/MA).
    Wollen Sie sich zum Beispiel im Sommersemster in ein Studienfach einschreiben, das lt. StPO nur im Wintersemester startet, ist dies nur möglich, wenn eine Einstufung in ein höheres und "gerades" Semester gerechtfertigt ist und eine entsprechende Empfehlung ausgestellt werden kann bzw. vorgelegt wird.

    Zur Anerkennbarkeit (siehe unsere Hinweise zu Anerkennungen)

  • Zuständigkeit: Im Kombi-BA je nach Teilstudiengang

    Im Kombi-BA erfolgt die Einstufung teilstudiengangsweise. Zuständig für das Ausstellung der Bescheinigung ist jeweils pro Teilstudiengang der diesen anbietende Fachbereich (zur Übersicht der von FB 03 angebotenen Teilstudiengänge).

  • Leistungsdaten bitte selbst VOR dem Wechsel sichern

    Bitte denken Sie daran, vor der Immatrikulation in die neue Fachkombination / den neuen Studiengang die Leistungsdaten (ToR und vollständiger Leistungsnachweis) aus MARVIN downzuloaden und zu sichern, weil Sie nach dem Wechsel keinen Zugriff mehr darauf haben werden.

    Die Leistungen bleiben natürlich trotzdem erhalten.
    Leistungen, die bis zum Wechsel noch nicht erfasst werden konnten, können weiterhin erfasst und bei der Anerkennung berücksichtig werden. 

    Das Prüfungsbüro hat weiterhin Zugriff auf diese Daten und Sie können nach dem Wechsel, sollten nachträglich noch Leistungen erfasst worden sein, eine vollständige aktualisierte Übersicht beim Prüfungsbüro anfordern. 

  • Achtung: Sie können sich erst wieder zu Lehrveranstaltungen anmelden, wenn...  

    ... Sie uns nach dem Studiengang-/Fachwechsel um den Umzug Ihres Leistungsdatenkontos bitten (gilt nur bei Wechseln innerhalb Marburgs), sollte dies nicht bereits automatisch erfolgt sein.

    Prüfen Sie bitte bei einem Studiengangs-/Studienfachwechsel nach der Immatrikulation und ca. eine Woche vor Vorlesungsbeginn Ihre Leistungsdaten in MARVIN: Ist ihr Leistungskonto noch leer, wenden Sie sich bitte mit dem Hinweis auf den Wechsel und der Bitte um Übertragung der Leistungsdaten an das  Prüfungsbüro Ihres Hauptfaches.

    Gelingt diese Umbuchung nicht rechtzeitig, können Sie sich nicht zu Lehrveranstaltungen / Prüfungen anmelden!!!

  • Wie kann die Bescheinigung beantragt werden?

    Zur Erstellung einer solchen Einstufungsempfehlungsbescheinigung reichen Sie bitte den  Antrag auf Anerkennung vollständig ausgefüllt ein und senden Sie uns diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zu, mit dem Hinweis, in welchen Studiengang (beim BA: 6- oder 8-semestrig? welches HF, welche(s) NF(er)?) Sie immatrikuliert werden möchten. Senden Sie alles, wie unter "Beratung und Kontakt für Anerkennungs- [...] und Einstufungsfragen" angegeben.
    Zeitspar-Hinweis: Wollen Sie bei einem Wechsel innerhalb des Kombi-BA "alle" Module aus einem Haupt- oder Nebenfach "mitnehmen", genügt es, im Antragsformular jeweils links- und rechts in der Spalte zu notieren "alle im HF/NF XY begonnenen und absolvierten Module".
    Sollen Module aus dem MarSkill-Bereich in das HF-/NF-Curriculum umgebucht werden (oder umgekehrt), müssen diese Module jeweils gesondert in beiden Spalten entsprechend der aktuellen (links) und nach dem Wechsel gewünschten (rechts) Studienbereich-Zuordnung notiert werden.   

    Wir prüfen, welche der bereits nachweislich vorliegenden Leistungen im Studiengang, in den Sie sich einschreiben wollen, anerkennbar wären, und erstellen eine Empfehlungsbescheinigung über eine Einstufung, wenn die anerkennbaren Leistungspunkte im jeweiligen (Teil-)Studiengang dafür hinreichend sind. Nicht berücksichtigt werden können Leistungen, die noch nicht im Prüfungssystem erfasst und somit nicht im ToR sichtbar sind.

    Ausschlaggebend für die Einstufungsempfehlung sind einerseits die anerkennbaren Leistungspunkte, anderseits wird auch der Turnus berücksichtigt, in dem die noch zu absolvierenden Module angeboten werden s.o.). Die Einstufung soll realistisch abbilden, wie viele FS-Semester Sie "überspringen" können, sodass Sie formal noch in der Regelstudienzeit Ihren Abschluss machen können.

    Die Bescheinigung muss fristgerecht in MARVIN hochgeladen werden (s.o.).

Wann ist (k)eine Einstufungsempfehlungsbescheinigung nötig ...

---
* außer, Sie haben eine Einstufung in ein höheres FS beantragt und können entsprechende Leistungen vorlegen.