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Einstufungsempfehlung nötig? - Wie geht's (weiter)?
Wenn Sie sich auf ein höheres als das erste Fachsemester beworben haben und/oder wenn einer der unten genannten Fälle auf Sie zutrifft, werden Sie um Einreichung einer so genannten Einstufungsempfehlungsbescheinigung gebeten.
Das Studierendensekretariat setzt Ihnen für die Einreichung eine Frist. Bitte berücksichtigen Sie: Spätestens mit Ende der Bewerbungsfrist (vorletzter Freitag im März/ September) schließt sich das Bewerbungsportal und es kann auch keine Bescheinigung mehr hochgeladen werden. Die Bewerbung gilt dann als unvollständig und wird NICHT berücksichtigt.
Reichen Sie daher bitte rechtzeitig (Anfang März/ September) bei uns alle notwendigen Antragsunterlagen für eine solche Einstufungsempfehlungsbescheinigung ein; rechnen Sie mit einer zweiwöchigen Bearbeitungszeit.
Gut zu wissen....
Anerkennung von Leistungen | unabhängig von FS-Einstufung möglich
Absolvierte Leistungen können anerkannt werden, sofern die Kriterien dafür erfüllt sind (siehe unsere Hinweise zu Anerkennungen) - unabhängig davon, ob Sie eine Einstufung in ein höheres FS beantragt haben oder nicht.
In jedem Fall ist die konkrete Anerkennung (auch rein technisch gesehen) erst nach der Immatrikulation in den Studiengang, für den Sie Leistungen anerkannt bekommen möchten, möglich.
Wenden Sie sich also gern noch einmal an uns (anerfb03[at]staff.uni-marburg.de), sobald Sie gut in unserem Studiengang angekommen sind bzw. wenn alle (zuvor) erbrachten Leistungen vorliegen.Einstufung in ein höhere FS - zum Teil optional, z.T. obligatorisch
Abgesehen von den unten genannten Fällen, in denen zwingend eine Einstufungsempfehlungsbescheinigung vorgelegt werden MUSS, kann grundsätzlich eine Einstufung in ein höheres FS beantragt werden, wenn bereits (hinreichend viele) anerkennbare Leistungen aus früheren Studienzeiten nachweisbar vorliegen. Es kann aber auch eine Anerkennung OHNE Einstufung beantragt und vorgenommen werden.
Die faktische Studiendauer hängt nicht von der Angabe des Fachsemesters auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung ab, sondern davon, wie viele Leistungspunkte sie absolvieren bzw. absolviert haben / anerkennen lassen können und daher nicht mehr absolvieren müssen.
In den meisten Fällen hat die Einstufung faktisch keine "reale" Auswirkung für Sie; außer: Sie sind von externen Geldgebern abhängig (z.B. Stipendien, BAföG...machen Sie sich also an diesen Stellen gern schlau, ob es etwas zu beachten gibt).Wonach richtet sich die Einstufungsentscheidung?
In Monostudiengängen werden anerkennbare 30 LP pro Semester erwartet.
Im Kombi-BA ist die Berechnungsgrundlage abhängig vom konkreten Abschluss (6- oder 8-sem.) und von der Fachart (Haupt-/Nebenfach).
Grundsätzlich wird wird der Angebotsturnus der noch zu absolvierenden Module berücksichtigt
und der Turnus, in den jeweils in ein Fach immatrikuliert werden kann (nicht alle Fächer erlauben in jedem Semester eine Immatrikulation -> Übersicht BA/MA).
Zur Anerkennbarkeit (siehe unsere Hinweise zu Anerkennungen).Zuständigkeit: Im Kombi-BA je nach Teilstudiengang
Im Kombi-BA erfolgt die Einstufung teilstudiengangsweise. Zuständig für das Ausstellung der Bescheinigung ist jeweils pro Teilstudiengang der diesen anbietende Fachbereich (zur Übersicht der von FB 03 angebotenen Teilstudiengänge).
Leistungsdaten bitte selbst VOR dem Wechsel sichern
Bitte denken Sie daran, vor der Immatrikulation in die neue Fachkombination / den neuen Studiengang die Leistungsdaten (ToR und vollständiger Leistungsnachweis) aus MARVIN downzuloaden und zu sichern, weil Sie nach dem Wechsel keinen Zugriff mehr darauf haben werden.
Achtung: Sie können sich erst wieder zu Lehrveranstaltungen anmelden, wenn...
... Sie uns nach dem Studiengang-/Fachwechsel um den Umzug Ihres Leistungsdatenkontos bitten (gilt nur bei Wechseln innerhalb Marburgs), sollte dies nicht bereits automatisch erfolgt sein.
Prüfen Sie bitte bei einem Studiengangs-/Studienfachwechsel nach der Immatrikulation und ca. eine Woche vor Vorlesungsbeginn Ihre Leistungsdaten in MARVIN: Ist ihr Leistungskonto noch leer, wenden Sie sich bitte mit dem Hinweis auf den Wechsel und der Bitte um Übertragung der Leistungsdaten an das Prüfungsbüro Ihres Hauptfaches.
Gelingt diese Umbuchung nicht rechtzeitig, können Sie sich nicht zu Lehrveranstaltungen / Prüfungen anmelden!!!Wie kann die Bescheinigung beantragt werden?
Zur Erstellung einer solchen Einstufungsempfehlungsbescheinigung reichen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung vollständig ausgefüllt ein und senden Sie uns diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zu, mit dem Hinweis, in welchen Studiengang (beim BA: 6- oder 8-semestrig? welches HF, welche(s) NF(er)?) Sie immatrikuliert werden möchten. Senden Sie alles, wie unter "Beratung und Kontakt für Anerkennungs- [...] und Einstufungsfragen" angegeben.
Zeitspar-Hinweis: Wollen Sie bei einem Wechsel innerhalb des Kombi-BA "alle" Module aus einem Haupt- oder Nebenfach "mitnehmen", genügt es, im Antragsformular jeweils links- und rechts in der Spalte zu notieren "alle im HF/NF XY begonnenen und absolvierten Module".
Sollen Module aus dem MarSkill-Bereich in das HF-/NF-Curriculum umgebucht werden (oder umgekehrt), müssen diese Module jeweils gesondert in beiden Spalten entsprechend der aktuellen (links) und nach dem Wechsel gewünschten (rechts) Studienbereich-Zuordnung notiert werden.Wir prüfen, welche der bereits nachweislich vorliegenden Leistungen im Studiengang, in den Sie sich einschreiben wollen, anerkennbar wären, und erstellen eine Empfehlungsbescheinigung über eine Einstufung, wenn die anerkennbaren Leistungspunkte im jeweiligen (Teil-)Studiengang dafür hinreichend sind. Nicht berücksichtigt werden können Leistungen, die noch nicht im Prüfungssystem erfasst und somit nicht im ToR sichtbar sind.
Ausschlaggebend für die Einstufungsempfehlung sind einerseits die anerkennbaren Leistungspunkte, anderseits wird auch der Turnus berücksichtigt, in dem die noch zu absolvierenden Module angeboten werden s.o.). Die Einstufung soll realistisch abbilden, wie viele FS-Semester Sie "überspringen" können, sodass Sie formal noch in der Regelstudienzeit Ihren Abschluss machen können.
Die Bescheinigung muss fristgerecht in MARVIN hochgeladen werden (s.o.).
Wann ist (k)eine Einstufungsempfehlungsbescheinigung nötig ...
Bei einem Wechsel vom 8- auf den 6-sem. Kombi-BA...
... ist für alle Fächer, die behalten werden, eine Einstufungsempfehlungsbescheinigung erforderlich.
... wäre für ein evtl. neu gewähltes Fach KEINE Einstufungsempfehlungserscheinigung erforderlich; Immatrikulation erfolgt ins 1. FS*.Bei einem Wechsel vom 6- auf den 8-sem. Kombi-BA...
... ist für alle Fächer, die behalten werden, eine Einstufungsempfehlung erforderlich.
... für das neue / neue Fächer, ist KEINE E. erforderlich; Immatrikulation erfolgt ins 1. FS*.Bei einem Wechsel innerhalb des 6-sem. Kombi-BAs...
...ist für Fächer, die behalten werden - und zwar exakt als HF bzw. NF wie zuvor - KEINE Bescheinigung erforderlich; es wird fortlaufend eingeschrieben.
... ist für ein Fach, das zuvor als NF studiert wurde und nach dem Wechsel zum HF wird, eine Einstufungsempfehlungsbescheinigung erforderlich.
... ist für ein Fach, das zuvor als HF studiert wurde und nach dem Wechsel zum NF wird, eine Einstufungsempfehlungsbescheinigung erforderlich.
...ist für ein neu gewähltes Fach KEINE Einstufungsempfehlungserscheinigung erforderlich; Immatrikulation erfolgt ins 1. FS*.Bei einem Wechsel innerhalb des 8-sem. Kombi-BAs...
... ist für Fächer, die behalten werden - und zwar exakt als HF bzw. NF wie zuvor - KEINE Bescheinigung erforderlich; es wird fortlaufend eingeschrieben.
... ist für ein Fach, das zuvor als NF studiert wurde und nach dem Wechsel zum HF wird, eine Einstufungsempfehlungsbescheinigung erforderlich.
... ist für ein Fach, das zuvor als HF studiert wurde und nach dem Wechsel zum NF wird, eine Einstufungsempfehlungsbescheinigung erforderlich.
...ist für ein neu gewähltes Fach KEINE Einstufungsempfehlungserscheinigung erforderlich; Immatrikulation erfolgt ins 1. FS*.Bei einem Wechsel von einer anderen Universität nach Marburg...
... ist KEINE Bescheinigung erforderlich, wenn zuvor exakt das gleiche Fach mit dem exakt gleichen Abschluss (im Kombi-BA: auch mit der exakt gleichen Fach-Kombination) studiert wurde, wie es für das Studium in Marburg beantragt wurde; Immatrikulation erfolgt ins fortlaufende Fachsemester.
Weitere Informationen zum Studienfachwechsel hat Ihnen unsere Zentralverwaltung zusammengestellt.
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* außer, Sie haben eine Einstufung in ein höheres FS beantragt und können entsprechende Leistungen vorlegen.