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Anerkennung von Studienleistungen am Fachbereich 03
Die Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge am Fachbereich 03 der sehen vor, dass Prüfungsleistungen, die an anderen Universitäten erbracht worden sind, anerkannt werden können. Dies gilt gleichermaßen für Studienleistungen, die an einer deutschen (z. B. nach einem Studienorts- oder Fachwechsel) oder einer ausländischen (z.B im Rahmen von Erasmus) Universitäten erbracht worden sind.
Voraussetzung für die Anerkennung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit hinsichtlich Inhalt, Umfang und Tiefe der extern erbrachten Prüfungsleistungen. Die Prüfung erfolgt anhand des Transcript of Records (ToR). Abhängig vom Umfang der anzuerkennenden Leistungen kann bei einem Studienorts- oder Fachwechsel eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgen.
Diese Vorlage dient der Anerkennung von Studienleistungen nach einem Auslandssemester oder einem Studienortswechsel. Bevor Sie für die Anerkennung in die Sprechstunde gehen, sollten Sie dieses Dokument ausfüllen und zusammen mit dem Transcript of Records (u. sofern vorliegt: dem Learning Agreement) per E-Mail an Dr. van Elsbergen schicken.