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Prüfungsanmeldung

Das Prüfungsmanagement erfolgt über Marvin. Erläuterungen und FAQ zur technischen Anmeldung finden Sie auf der zentralen Webseite zum Prüfungsmanagement.

So geht's:

AKTUELLES ZUM UKRAINE KRIEG: Wir wollen allen Betroffenen - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit - die Möglichkeit geben von angemeldeten Prüfungsleistungen zurückzutreten oder eine Verlängerung als Nachteilausgleich zu beantragen. Dafür müssen Sie einen formlosen und begründeten Härtefallantrag stellen gerichtet an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses (einzureichen im Prüfungsbüro, Ansprechpartnerin im Prüfungsbüro ist Anne-Mareike Weber).

Bitte beachten!

  • Prüfungsanmeldungen sind immer nur für das aktuelle Semester gültig. Für Folgesemester müssen Sie sich erneut für die Prüfung anmelden. 
  • Eine An- und Abmeldung zu Wiederholungsprüfungen (Hausarbeiten, Klausuren etc.) innerhalb der Frist ist verpflichtend
  • Die unangemeldete Teilnahme an Prüfungen ist leider ausgeschlossen; d.h. auch Hausarbeiten können nicht angenommen/bewertet werden, sofern keine fristgerechte Prüfungsanmeldung vorliegt. 
  • Bitte überprüfen Sie daher unbedingt sofort nach Ihrer Anmeldung, ob diese korrekt erfolgt ist. Spätere Einwände können nicht berücksichtigt werden.
  • Bitte beachten Sie auch unsere allg. Hinweise zu Studien- und Prüfungsbedingungen, die z.B. auch das Einreichen/Ablegen von Prüfungen betreffen, dann ist ihr Prüfungsergebnis über Ihren Online-Notenspiegel nach der Leistungsverbuchung einsehbar. 

Noch Fragen?