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Lernen und Lehren - FAQ für Studierende

Foto Modell: Colourbox.de

Informationen zur An- und Abmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen

  • Was sind (verbindliche) Studienleistungen? (Wie und wann) Muss ich mich zu diesen anmelden?

    In einigen Modulen sind neben Prüfungsleistungen auch so genannte verbindliche Studienleistungen vorgesehen.
    Ist dies der Fall, sehen Sie diese im jeweiligen Modul in MARVIN über Ihren „Studienplaner mit Modulplan“ (-> Modultitel anklicken) – und müssen sich zu diesen Studienleistungen auch verbindlich innerhalb der dafür vorgesehen Frist per MARVIN wie zu einer Prüfung anmelden. (Bitte dran denken: Für Module aus anderen Fachbereichen gelten andere Anmeldefristen!)

    Zu allen anderen Studienleistungen, die im Rahmen der aktiven Teilnahme in Lehrveranstaltungen vorgesehen sind, melden Sie sich nur bei den jeweiligen Lehrenden an.

    Studienleistungen sind grundsätzlich unbenotet, müssen aber „bestanden“ werden.

    Damit die Eintragung über das Bestehen der verbindlichen SL zügig und korrekt in MARVIN erfolgen kann, reichen Sie bitte zu jeder verbindlichen Studienleistung das Musterdeckblatt mit ein.

    Eine Übersicht über (verbindliche) Studien- und Prüfungsleistungen sowie weitere Informationen zu den jeweiligen Modulen des Fachbereich 03 erhalten Sie auch über die Modulbeschreibungen.

  • Wie und wann muss ich mich zu (WH-)Prüfungen anmelden?

    WANN ist was möglich?
    Pro Semester gibt es exakt einen verbindlichen Termin an oder bis zu dem
    ...  regulär Prüfungsleistungen abgelegt werden können: den Prüfungstermin
    ... Prüfungen wiederholt werden können: den Wiederholungstermin/ Wiederholungsprüfungstermin.

    WAS ist (bis wann) nötig?
    Für beide Termine ist jeweils eine fristgerechte Anmeldung zur Prüfung per MARVIN zwingend erforderlich.

    Zum Wiederholungstermin kann sich nur anmelden, wer zudem 
    -> bereits zum regulären Prüfungstermin angemeldet war und
    –> nachweislich den Prüfungsversuch angetreten ist, aber nicht bestanden hat*
    (*Dies wäre der Fall, wenn Sie nebst dem vollständig ausgefüllten Musterdeckblatt bspw. eine „leere Seite“ zum Prüfungstermin einreichen).

    WIE funktioniert die Anmeldung? 
    Die Anmeldung ist per MARVIN vorzunehmen.
    Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt über das Prüfungsbüro, siehe „Abschlussphase“.

    WAS gibt es zu beachten?
    Tipp 1: Überprüfen Sie sofort nach Ihrer Anmeldung, ob diese korrekt erfolgt ist. Spätere Einwände können nicht berücksichtigt werden. 

    Tipp 2: Füllen Sie direkt im Zuge der Online-Anmeldung alle korrespondierenden Musterdeckblätter aus oder: Machen Sie bei der Anmeldung einen Screenshot v.d. Prüfungsnummer, dann können Sie diese später schneller wiederfinden u. auf das bei der Prüfung einzureichende Musterdeckblatt übertragen. 

    Tipp 3: Checken Sie die Checkliste, bevor Sie Ihre Prüfung antreten/einreichen. 

  • ERSTE-HILFE | Ich habe technische Schwierigkeiten bei der Anmeldung zur Studien-/Prüfungsleistung – was tun?

    Sie suchen eine Prüfungsnummer? -> Hier geht's zur Übersicht.

    Ihre TAN-Liste fehlt/funktioniert nicht? -> Hier geht's zu den TAN- FAQs.

    Sie bekommen in MARVIN keine Prüfungen angezeigt? -> Informieren Sie sich bitte in den FAQ zum Prüfungsmanagement ("Wieso werden mir im Studienplaner mit Modulplan keine Prüfungen angezeigt?") über die Lösungsmöglichkeit.

    Der Anmeldungs-Button bei Export-Modulen fehlt? -> Versuchen Sie bitte Folgendes: Beim Konto EX-03-…-…..-.. auf "Struktur anzeigen" klicken, im sich öffnenden Fenster in der Modulliste das Modul öffnen und die Prüfungsanmeldung sollte zu sehen sein.

    Sie erhalten eine Fehlermeldung bei der Prüfungsanmeldung? -> Bitte prüfen Sie, ob Sie gem. Ihrer StPO dazu berechtigt sind, die Prüfung abzulegen. Ist dies der Fall und die Anmeldung per MARVIN nicht möglich, senden Sie uns Ihre Anmeldung bitte über Ihren Students-Account innerhalb der Prüfungsanmeldefrist an samt:
    1. Matrikelnummer 2. Studiengang 3.  Prüfungsnummer 4. Modultitel 5. Name Prüfer:in 6. LV-Nummer der dazugehörenden Lehrveranstaltung 7. Screenshot, der belegt, dass die Anmeldung nicht funktioniert. 
    Sofern Sie zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt sind, wird Ihre Anmeldung in dem gewählten Modul ca. 14 Tage nach Fristende in MARVIN zu sehen sein.
    Die übermittelten Daten und Informationen werden nach der Bearbeitung umgehend gelöscht.

    Ihre Anmeldeschwierigkeiten betreffen Module anderer Fachbereiche? -> Wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs.

    Ihre Frage war nicht dabei und wird auch nicht in unseren FAQ zum Lehren und Lernen beantwortet? -> Dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an unseren Support unter .

  • Ich bin unsicher, ob ich die Studienleistung/Prüfung ablegen/das Modul überhaupt belegen darf/muss – wie erhalte Gewissheit?

    Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Belegung/Auswahl von Lehrveranstaltungen und Modulen

  • Wo finde ich die richtige Prüfungsnummer?

    Die richtige Prüfungsnummer zu verbindlichen Studienleistungen sowie zu Prüfungsleistungen finden Sie in unserer Übersicht.

  • Was tun, wenn ich nicht an der Prüfung teilnehmen kann?

    Sind Sie zur Prüfung angemeldet und können sich davon nicht mehr abmelden, weil die Prüfungsan- und abmeldefrist bereits verstrichen ist, gibt es folgende Möglichkeiten:  

    Sie sind erkrankt oder aus anderen von Ihnen selbst unverschuldeten Gründen nicht in der Lage an der Prüfung teilzunehmen UND können dies nachweisen (z.B. durch ein ärztliches Attest)? -> Lassen Sie dem/der Prüfer/in diesen Nachweis unter Angabe aller gemäß Musterdeckblatt notwendigen Informationen rechtzeitig zukommen, wird ein "anerkannter begründeter Rücktritt" (AT), kein Fehlversuch eingetragen und Sie können sich zur Wiederholungsprüfung im gleichen Semester anmelden. 

    Bleiben Sie der Prüfung ohne Nachweis fern, gilt dies als "nicht angetreten" (NA). Sie erhalten 0 Punkte, einen Fehlversuch und können sich erst im Folgesemester wieder zur Prüfung anmelden (sofern Sie noch hinreichend viele Prüfungsversuche haben).

    Sie möchten aus anderen wichtigen Gründen von der Prüfung zurücktreten: Teilen Sie dies dem/der Prüfer/in VOR Beginn der Prüfung (ABGABE DER PRÜFUNGSLEISTUNG) ggf. mit Vorlage entsprechender Nachweise schriftlich und unter Angabe aller gemäß Musterdeckblatt notwendigen Informationen mit , wird dies als "anerkannter begründeter Rücktritt" (RAN) und ohne Fehlversuch verbucht, allerdings können Sie sich dann auch erst wieder im Folgesemester zur Prüfung anmelden.