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Bewerbung & Termine

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  • Aktuelle Informationen (WICHTIG) Stand: 24. November 2025

    Neue Ausnahmegenehmigungen ab 01.01.2026

    Sobald Sie als nach § 15 IntV zugelassene Lehrkraft tatsächlich an der ZQ BSK teilnehmen, erhalten Sie eine individuelle, auf 12 Monate befristete Ausnahmegenehmigung zum Unterrichten in Berufssprachkursen. Sie müssen hierfür keinen gesonderten Antrag beim BAMF stellen. Die Ausnahmegenehmigung wird vom BAMF ausgestellt und Ihnen zugesandt, sobald wir den Beginn Ihrer Teilnahme an der ZQ BSK an das BAMF gemeldet haben.

    Wichtig: Für alle Berufssprachkurse, die ab dem 01.01.2026 beginnen, muss beim Kursträger für Lehrkräfte, die an der ZQ BSK teilnehmen, eine schriftliche Ausnahmegenehmigung des BAMF vorliegen. Eine bloße Teilnahmebestätigung der ZQ-Einrichtung reicht NICHT aus.

    Übergangsregelung für Lehrkräfte, die bereits vor dem 01.01.2026 mit der ZQ BSK begonnen haben:

    Wenn Sie bereits vor dem 01.01.2026 mit der Teilnahme an der ZQ BSK begonnen haben und in einem ab dem 01.01.2026 neu beginnenden Berufssprachkurs eingesetzt werden sollen, gilt Folgendes:

    • Ihr Kursträger muss Sie (Name und Zulassungsnummer) an die/den zuständigen Außendienstmitarbeitenden melden.
    • Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen stellt das BAMF eine Ausnahmegenehmigung aus.
    • Diese Ausnahmegenehmigung wird Ihnen direkt durch das BAMF zugesandt.

    Wichtig: Auch in diesen Fällen ist die dem Träger eventuell bereits vorliegende Teilnahmebestätigung der ZQ-Einrichtung nicht ausreichend für den Einsatz in neu beginnenden Berufssprachkursen ab dem 01.01.2026. Es ist zwingend eine vom BAMF ausgestellte Ausnahmegenehmigung erforderlich.


    Weitere speziellen Ausnahmereglungen finden Sie auf der Seite vom BAMF (Anlage 1).

    (Stand: 24. November 2025)

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen (bitte ausschließlich digital per E-Mail oder Online-Anmeldeformular) einzureichen:

  1. das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (PDF-Datei)
  2. die vollständig ausgefüllte Bescheinigung des BSK- oder IK-Kursträgers über den beabsichtigten Einsatz der Lehrkraft in Berufssprachkursen oder die aktive Lehrtätigkeit in Integrationskursen
  3. die Kopie der Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen
  4. tabellarischer Lebenslauf
  • Falls Sie keine gültige BAMF-Zulassung und keine Bescheinigung (siehe Punkt 2) vorlegen können, können Sie, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, als Selbstzahlende an der ZQ BSK teilnehmen. Die Kursgebühren in Höhe von 940 Euro müssen Sie in diesem Fall selbst tragen.

Bewerbungsverfahren

1. Bitte bearbeiten Sie zuerst den Fragebogen zur Selbstreflexion. Er soll Ihnen dazu verhelfen, Ihre persönlichen Ziele und Erwartungen an die Zusatzqualifizierung näher zu bestimmen und sich bewusst für (oder gegen) eine Kursteilnahme zu entscheiden. Der Fragebogen verbleibt bei Ihnen. Sollte sich Ihnen während der Selbstreflexion zusätzlicher Beratungsbedarf ergeben, stehen wir sehr gern für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen telefonischen Beratungstermin.

Hinweis: Bitte überprüfen Sie das beigefügte Dokument (PDF-Datei), um festzustellen, ob Sie die Mindestanforderungen an digitale Kompetenzen erfüllen. Dies ist eine empfohlene Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an der virtuellen ZQ BSK. Sollten Sie feststellen, dass Ihnen bestimmte digitale Grundkompetenzen fehlen, haben Sie die Möglichkeit, diese durch externe Fortbildungen (Liste der Angebote PDF-Datei) zu erwerben. Zusätzlich können Sie den europass-Test "Teste deine digitalen Kompetenzen!" nutzen, um Ihre digitalen Kompetenzen einzuschätzen und einzustufen.

2. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und senden Sie uns alle Bewerbungsunterlagen mit Unterschrift per E-Mail in digitaler Form an folgende E-Mail-Adresse:

bsk-team@staff.uni-marburg.de

Alternativ können Sie auch unser Online-Anmeldeformular verwenden. Hierbei können Sie alle erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.

Zum Online-Anmeldeformular

Sie können uns jederzeit Ihre Bewerbungsunterlagen schicken. Bitte beachten Sie, dass die Platzvergabe ausschließlich nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgt. Weitere Informationen zu Zulassungsbedingungen und Studienanforderungen können Sie auch den fachspezifischen Bestimmungen entnehmen.

3. Stellen Sie bitte parallel beim BAMF den Antrag auf Erweiterung der Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen gem. § 18 Abs. 5 DeuFöV - 630.210g. Den Antrag senden Sie direkt ans BAMF.

Termine und Fristen

Hinweis:
Ab dem 01.01.2026 gelten neue Ausnahmegenehmigungen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie oben unter „Aktuelle Informationen (WICHTIG) Stand: 24. November 2025“.

  • ZQ BSK 2026_02 (online, freie Plätze)

    Dieser Durchgang findet vollständig digital statt.

    Auf mobilen Geräten können Sie die Tabelle nach links verschieben, um alle Termine zu sehen.

    Onlinetermine
    (10 Termine)

    Kurszeit:
    9.00 - 17.00 Uhr
    (8 UE)

    06.02.2026 (Fr.)
    10.02.2026 (Di.)
    11.02.2026 (Mi.)
    16.02.2026 (Mo.)
    21.02.2026 (Sa.)

    05.03.2026 (Do.)
    06.03.2026 (Fr.)
    07.03.2026 (Sa.)
    13.03.2026 (Fr.)
    21.03.2026 (Sa.)

    Sie können uns jederzeit Ihre Unterlagen zukommen lassen. Schicken Sie uns die vollständigen Unterlagen per E-Mail an:
    bsk-team@staff.uni-marburg.de
    oder füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus:

    Zum Online-Anmeldeformular

    Bitte beachten Sie, dass die Platzvergabe ausschließlich nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgt.

  • ZQ BSK 2026_01 (online, ausgebucht, Warteliste)

    Dieser Durchgang findet vollständig digital statt. Auch bei ausgebuchtem Kurs können Sie sich für die Warteliste anmelden.

    Auf mobilen Geräten können Sie die Tabelle nach links verschieben, um alle Termine zu sehen.

    Onlinetermine
    (10 Termine)

    Kurszeit:
    9.00 - 17.00 Uhr
    (8 UE)

    10.01.2026 (Sa.)
    19.01.2026 (Mo.)
    20.01.2026 (Di.)
    27.01.2026 (Di.)
    28.01.2026 (Mi.)

    12.02.2026 (Do.)
    13.02.2026 (Fr.)
    14.02.2026 (Sa.)
    27.02.2026 (Fr.)
    28.02.2026 (Sa.)

    Sie können uns jederzeit Ihre Unterlagen zukommen lassen. Schicken Sie uns die vollständigen Unterlagen per E-Mail an:
    bsk-team@staff.uni-marburg.de
    oder füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus:

    Zum Online-Anmeldeformular

    Bitte beachten Sie, dass die Platzvergabe ausschließlich nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgt.

  • ZQ BSK 2025_10 (laufend)

    Workshop-Phase: 14.11.2025 - 20.12.2025

    Termine und Kursverlaufsplan finden Sie auf ILIAS bzw. in der Info-Mail.
    Abgabefrist für das Portfolio endet am 31.01.2026. Später eingehende Portfolios gelten als nicht fristgerecht eingereicht und mithin als nicht bestanden.

  • ZQ BSK 2025_09 (laufend)

    Workshop-Phase: 29.09.2025 - 17.11.2025

    Termine und Kursverlaufsplan finden Sie auf ILIAS bzw. in der Info-Mail.
    Abgabefrist für das Portfolio endet am 22.12.2025. Später eingehende Portfolios gelten als nicht fristgerecht eingereicht und mithin als nicht bestanden.

  • ZQ BSK 2025_08 (laufend)

    Workshop-Phase: 03.09.2025 - 25.10.2025

    Termine und Kursverlaufsplan finden Sie auf ILIAS bzw. in der Info-Mail.
    Abgabefrist für das Portfolio endet am 29.11.2025. Später eingehende Portfolios gelten als nicht fristgerecht eingereicht und mithin als nicht bestanden.

Kosten

Der Zertifikatskurs ZQ BSK ist kostenpflichtig. Zurzeit beträgt der Gebührensatz 940,00 €. Hier finden Sie die Gebührensatzung für ZQ BSK.

Wenn Sie Ihre Anmeldung stornieren wollen, teilen Sie dies schriftlich mit. Die genauen Abmeldebedingungen und Fristen sind in der o.g. Gebührensatzung geregelt.

Ein Semesterbeitrag ist nicht zu entrichten.

Der Zertifikatskurs ZQ BSK an der Philipps-Universität Marburg ist vom BAMF offiziell akkreditiert. Die Teilnahme von Lehrkräften, die Voraussetzungen erfüllen, wird finanziell vom BAMF gefördert.