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"Fast track"-Promotion

Foto: pixabay.com

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... mit der "Fast track"-Promotion


Für Studierende mit einem hervorragenden B. A.-Examen eröffnet die Promotionsordnung des Fachbereichs 09 die Möglichkeit, direkt nach dem Bachelor mit der Promotion zu beginnen.

Voraussetzungen hierfür sind:

▪ Ein Bachelorabschluss mit Fachanteil der Musikwissenschaft von mindestens 60 ECTS-Punkten
▪ Bachelorabschluss mit einer Gesamtnote von 1,5 oder besser
▪ Bachelorarbeit zu einer fachlich einschlägigen Thematik
▪ Ein Exposé und ein Zeitplan zum Dissertationsvorhaben
▪ Eine Erklärung zur wissenschaftlichen Qualität und Durchführbarkeit des Vorhabens von zwei Gutachtern

Promotionsverlauf:

Neben der Arbeit an der Promotion müssen zusätzliche Studienleistungen im Umfang von drei Semestern (84 ECTS-Punkte) gemäß des Modulkatalogs des M. A.-Studiengangs Musikwissenschaft. Geschichte und Vermittlung mit einer Gesamtnote von 1,5 oder besser erbracht werden.

Hinweis: Sollte sich zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt herausstellen, dass Sie sich mit der Dissertation zu viel zugemutet haben, ist das kein Beinbruch. Sie können stattdessen eine Masterarbeit anfertigen und Ihr Studium mit dem Abschluss des Master of Arts beenden.

Bei Interesse sprechen Sie uns an.