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Examen

Die erste Phase der Lehrerbildung an der Philipps-Universität schließt mit der Ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) ab. Diese wird nicht von der Universität abgenommen, sondern von der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Für jedes Erweiterungsfach muss nach der erfolgreich bestandenen Ersten Staatsprüfung noch eine Erweiterungsprüfung abgelegt werden.

Erste Staatsprüfung

Ihr Lehramtsstudium schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Diese wird nicht von der Universität abgenommen, sondern von der Marburger Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie. Dort melden Sie sich auch zur Ersten Staatsprüfung an.

Alle Informationen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie direkt auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie - Prüfungsstelle Marburg:

Die Bescheinigung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zur Vorlage bei der Hessischen Lehrkräfteakademie erhalten Sie vom Zentralen Prüfungsbüro für das Studium des Lehramts an Gymnasien an der Philipps-Universität Marburg. 

Egal, ob Sie sich für die mündliche oder schriftliche Prüfung entscheiden, Sie müssen zwei Prüfer/innen, je eine/n für den Bereich Sprachwissenschaft und den Bereich Literaturwissenschaft, auswählen. Alle Professor/innen am Institut sind prüfungsberechtigt und stehen Ihnen gerne mit Beratung zur Seite.

Besprechen Sie Vorbereitung und Themen rechtzeitig mit Ihren Wunschprüfer/innen, damit Sie genügend Zeit zur gründlichen Vorbereitung haben.

 

Erweiterungsprüfung

Betrifft die Studienordnung 2013.

Die Erweiterungsprüfung ist ein zusätzliches Schulfach zu den zwei Fächern der Ersten Staatsprüfung. Das Erweiterungsfach kann erst nach der kumulativen Zwischenprüfung begonnen werden. Sie studieren nach den gleichen Regeln wie ein Erstfach-Studium. Es gelten dieselben Fristen, z.B. für die kumulative Zwischenprüfung nach dem 4. Fachsemester.

Falls Sie bereits eine andere moderne Fremdsprache mit der Ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben, können die folgenden Leistungen erlassen werden:

  • die Studienleistung zum Proseminar Einführung in die Fremdsprachendidaktik (im Modul M3 Introduction to Teaching English), sowie
  • das Modul M15 Equivalent to School Internship

Die Erweiterungsprüfung kann frühestens ein Semester nach der Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. Das Meldeverfahren verläuft analog zu den Fristen der Ersten Staatsprüfung.