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Frauenvollversammlung

Veranstaltungsdaten

22. November 2017 10:00
Termin herunterladen (.ics)

im Seminarraum (B141) des Instituts für Pharmazeutische Chemie, Marbacher Weg 6, Bau B, 1. Stock

Weitere Informationen:

Tagesordnung:

1.          Eröffnung und Begrüßung

2.          Bericht über die Arbeit der Fachbereichsfrauenbeauftragten

3.          Wahl Frauenbeauftragte / stellvertretende Frauenbeauftragte

4.          Verschiedenes

Die Aufgaben einer Frauenbeauftragten (sind gemäß der „Satzung für das Amt der Fachbereichsfrauenbeauftragten“ schon in der Einladung bekannt zu geben):

§ 4 1. Die Fachbereichsfrauenbeauftragte wirkt auf die Umsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung der Frauen in den Fachbereichen hin. Sie entwickelt und unterstützt Fördermaßnahmen und setzt sich dafür ein, dass geltende Fördergrundsätze verwirklicht werden (§ 3 Abs. 4 HHG).

 § 7 Die Fachbereichsfrauenbeauftragte überprüft Entscheidungen auf Einhaltung der Richtlinien zur Frauenförderung und überwacht die Durchführung des Frauenförderplans.

§ 8 Die Fachbereichsfrauenbeauftragte sorgt innerhalb des Fachbereichs für die Weitergabe frauenspezifischer Informationen. Sie hat die Möglichkeit, diese an einem zentralen Ort bekanntzugeben (z.B. Aushangtafel).

§ 9 Die Fachbereichsfrauenbeauftragte richtet nach Bedarf Sprechstunden ein.

Sie nimmt Beschwerden entgegen und bemüht sich um Problemlösungen.

§ 10 Die Fachbereichsfrauenbeauftragte übt ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit aus. Sie erhält eine angemessene Arbeitsplatzausstattung. Eine zusätzliche Belastung soll durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.

§ 11 Die Amtszeit der Fachbereichsfrauenbeauftragten beträgt 2 Jahre, für Studentinnen ein Jahr.

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