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Frauenvollversammlung des FB 16

Veranstaltungsdaten

27. Oktober 2021 10:00 – 27. Oktober 2021 11:00
Termin herunterladen (.ics)

im kleinen Hörsaal des Instituts für Pharmazeutische Chemie, Marbacher Weg 10, Bau B, M03, 1. Stock.

Einladung
Frauenvollversammlung des FB 16
am 27. Oktober 2021 um 10:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Vortrag – t.b.a.
3. Bericht über die Arbeit der Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragten
4. Wahl Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
5. Verschiedenes

Die Aufgaben einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (sind gemäß der „Satzung für das Amt der Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragten“ schon in der Einladung bekannt zu geben):
§ 4 1. Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Umsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung der Frauen in den Fachbereichen hin. Sie entwickelt und unterstützt Gleichstellungsmaßnahmen und setzt sich dafür ein, dass geltende Fördergrundsätze verwirklicht werden (§ 3 Abs. 4 HHG und § 4 Abs. 3 HGlG).
§ 6 1. Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist berechtigt, in Vertretung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Philipps-Universität an den Sitzungen aller Gremien der jeweiligen Institutionen mit beratender Stimme und Antragsrecht teilzunehmen.
§ 7 Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte überprüft Entscheidungen auf Einhaltung der Richtlinien zur Frauenförderung und Gleichstellung und überwacht die Durchführung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans.
§ 8 Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte sorgt innerhalb des Fachbereichs für die Weitergabe gleichstellungsrelevanter Informationen. Sie hat die Möglichkeit, diese an einem zentralen Ort bekanntzugeben (z.B. Aushangtafel, Homepage).
§ 9 Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte richtet nach Bedarf Sprechstunden ein. Sie nimmt Beschwerden und Anliegen entgegen und bemüht sich um Lösungen. Auf Wunsch der Beschwerde führenden Person werden weitere zuständige Institutionen einbezogen.
§ 10 Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte übt ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit aus und erhält die Möglichkeit, regelmäßig spezifische Fortbildungen wahrzunehmen, die für die Ausführung ihres Amtes dienlich sind. Sie erhält eine angemessene Arbeitsplatzausstattung. Eine zusätzliche Belastung soll durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden.
§ 11 Die Amtszeit der Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragten beträgt 2 Jahre, für Studentinnen ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.

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