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Einladung zur Frauenvollversammlung

Veranstaltungsdaten

23. November 2022 10:00
Termin herunterladen (.ics)

im Hörsaal 00/0100, Robert-Koch-Str. 4

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Vortrag von Katharina Völsch
3. Bericht über die Arbeit der Fachbereichsfrauen- und
Gleichstellungsbeauftragten
4. Wahl Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
5. Verschiedenes

Die Aufgaben einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (sind gemäß der „Satzung für das Amt der
Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragten“ schon in der Einladung bekannt zu geben):
§ 4 1. Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Umsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen
Gleichstellung der Frauen in den Fachbereichen hin. Sie entwickelt und unterstützt Gleichstellungsmaßnahmen und setzt sich
dafür ein, dass geltende Fördergrundsätze verwirklicht werden (§ 3 Abs. 4 HHG und § 4 Abs. 3 HGlG).
§ 6 1. Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist berechtigt, in Vertretung der Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragten der Philipps-Universität an den Sitzungen aller Gremien der jeweiligen Institutionen mit
beratender Stimme und Antragsrecht teilzunehmen.
§ 7 Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte überprüft Entscheidungen auf Einhaltung der Richtlinien zur
Frauenförderung und Gleichstellung und überwacht die Durchführung des Frauenförder- und Gleichstellungsplans.
§ 8 Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte sorgt innerhalb des Fachbereichs für die Weitergabe
gleichstellungsrelevanter Informationen. Sie hat die Möglichkeit, diese an einem zentralen Ort bekanntzugeben (z.B.
Aushangtafel, Homepage).
§ 9 Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte richtet nach Bedarf Sprechstunden ein.
Sie nimmt Beschwerden und Anliegen entgegen und bemüht sich um Lösungen. Auf Wunsch der Beschwerde führenden
Person werden weitere zuständige Institutionen einbezogen.
§ 10 Die Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragte übt ihre Tätigkeit während der Arbeitszeit aus und erhält die
Möglichkeit, regelmäßig spezifische Fortbildungen wahrzunehmen, die für die Ausführung ihres Amtes dienlich sind. Sie erhält
eine angemessene Arbeitsplatzausstattung. Eine zusätzliche Belastung soll durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen
werden.
§ 11 Die Amtszeit der Fachbereichsfrauen- und Gleichstellungsbeauftragten beträgt 2 Jahre, für Studentinnen ein Jahr. Eine
Wiederwahl ist möglich.

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