12.04.2021 Dr. Michael Binger zum Honorarprofessur ernannt

Die Philipps Universität Marburg hat Herrn Dr. Michael Binger eine Honorarprofessur verliehen. Damit würdigt der Fachbereich Pharmazie das Engagement und die Leistungen von Herrn Dr. Binger für die Speziellen Rechtsgebiete der Pharmazie.

Prof. Dr. Michael Binger, Honorarprofessor am Fachbereich Pharmazie der Philipps Universität Marburg (Foto: M. Binger – privat)

Herr Dr. Binger hat zwischen 1981 und 1984 Pharmazie an der Universität Saarbrücken studiert und nach seinem Praktischen Jahr zwischen 1985 und 1987 seine Promotionsarbeit über ein organisch-präparatives Thema mit „summa cum laude“ an der gleichen Universität angefertigt. 1988-1990 verbrachte Herr Binger als DFG-Stipendiat an der Cambridge University (UK) sowie an der Boston University (USA). Zwischen 1990 und 1997 war Herr Binger als Industrieapotheker tätig und erlangte 1995 die Zusatzbezeichnung „Fachapotheker für Pharmazeutische Analytik“; anschließend wechselte er in leitender Funktion in die Überwachung des Arzneimittelwesens der Länder. Ebenfalls engagiert sich Herr Binger in der Deutschen Arzneibuch-Kommission (DAB).

Seit 1999 ist Herr Dr. Binger Lehrbeauftragter an den Universitäten Frankfurt und Marburg und kann inzwischen auf eine über 20jährige regelmäßige Erfahrung als Dozent für das Fach „Spezielle Rechtsgebiete der Pharmazie“ zurückgreifen und ist als Vorsitzender Prüfer im Dritten Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung an der Philipps-Universität Marburg aktiv.

Darüber hinaus belegte Herr Binger zwischen 2016 und 2019 den LL.M-Studiengang „Pharmarecht“ an der Philipps-Universität Marburg; die daraus hervorgegangene Masterarbeit mit dem Titel „Das Arzneimittel im Sozialrecht im Wandel der Zeit – Die Interventionsspirale“ wurde im Jahr 2019 im Govi-Verlag veröffentlicht.

Aus seiner Tätigkeit als Wissenschaftler sind 15 Originalarbeiten, aktuell zwei Buchbeiträge sowie ein Fachbuch hervorgegangen. Besonders zu erwähnen ist auch seine Mitarbeit am „Hunnius“ (Pharmazeutisches Wörterbuch), einem Standardwerk der Pharmazie. Herr Binger verfügt neben seinem fundierten pharmazeutischen Fachwissen über eine ausgesprochene Expertise im Bereich „Drug Regulatory Affairs“ und ist sicherlich auf diesem Gebiet einer der versiertesten Spezialisten in Deutschland. Der Fachbereich Pharmazie der Philipps Universität Marburg ist in der glücklichen Lage, einen derartigen Spezialisten langjährig verpflichten zu können.

Mit der Verleihung einer Honorarprofessur wird das Fächerspektrum des Fachbereichs Pharmazie der Philipps Universität Marburg erweitert und bildet somit eine Schnittstelle zwischen Pharmazie und Recht. Durch die Mitwirkung von Herrn Prof. Dr. Binger werden Pharmaziestudierende auch in Zukunft auf das juristische und regulatorische Umfeld, welches sie nach ihrem Examen erwartet, fundiert vorbereitet. Das Arzneimittelrecht ist in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden, was zu nicht unwesentlichen Teilen auf den europäischen Harmonisierungsprozess zurückzuführen ist. Insbesondere in der Corona-Krise, welche die ganze Welt momentan erschüttert, ist Allen die Komplexität von Zulassungsfragen und deren Zeitbedarf vor Augen geführt worden. Hier wird es in Zukunft noch wichtiger sein, den pharmazeutischen Nachwuchs angemessen auszubilden, was bei dem derzeitigen Mangel an Spezialisten für Pharmarecht eine ernstzunehmende Aufgabe ist. Jede Pharmazeutin und jeder Pharmazeut sollte beispielsweise wissen, was eine „Notfallzulassung“ und was eine „Bedingte Zulassung“ für einen Impfstoff bedeutet.

Der gesamte Fachbereich Pharmazie gratuliert Herrn Prof. Dr. Binger zur Ernennung und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pharmarechts.

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