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Wichtige Informationen für das Sommersemester 2024

Die Unterlagen für Vorlesung, Seminar und Praktikum werden regelmäßig aktualisiert! Verwenden Sie nur die aktuellste Version, die es in den entsprechenden Ilias-Kursen gibt!

Die auf der Homepage des AK Schlitzer aufgeführten Uhrzeiten und Räume der jeweiligen Klausuren sind die verbindlichen Termine. Hier werden auch kurzfristige Änderungen bekannt gegeben! Die Daten im Vorlesungsverzeichnis werden von uns nicht überprüft!

Berücksichtigen Sie auch die Termine für die Klausur-Einsicht bei Ihrer Planung!

Bei allen Fragen zur Praktikums- und Klausur-Organisation wenden Sie sich bitte an die !

Lesen Sie sich die Regelung zur Krankmeldung bei Pflichtveranstaltungen und Klausuren auf der Seite des Prüfungsbüros sorgfältig durch und melden Sie sich bitte per Mail sowohl im Prüfungsbüro (pruef16 at pharmazie.uni-marburg.de) als auch bei den Oberasssistenten (organikpraktikum at pharmazie.uni-marburg.de) ab. (Benutzen Sie den Link unten zur Abmeldung; dort sind beide Adressen hinterlegt):

Neue und alte Studienordnung

Alle Studierenden, die nach der alten Studienordnung studieren, können die Zwischenklausuren unbegrenzt mitschreiben. Die Abschlussklausuren können maximal 6 mal geschrieben werden. 

Studierende, die von der alten in die neue Studienordnung gewechselt haben, brauchen die Abschlussklausur nicht mehr mitzuschreiben. Sie können die Zwischenklausur maximal 6 mal mitschreiben. 
Haben Studierende, die nach der neuen Studienordnung studieren, 6 mal erfolglos an der Zwischenklausur teilgenommen, so erlischt ihr Prüfungsanspruch und es erfolgt eine Exmatrikulation von Amts wegen.

Studierende, die seit mehreren Semestern erfolglos versuchen, die Zwischenklausur zu bestehen, seien darauf hingewiesen, dass zum Wintersemester 2024/2025 alle Studierenden von Amts wegen in die neue Studienordnung überführt werden.
Wer zu diesem Stichtag 6 mal oder häufiger erfolglos an der Zwischenklausur teilgenommen hat, verliert automatisch seinen Prüfungsanspruch und es erfolgt eine Exmatrikulation von Amts wegen.

Wichtige Informationen zum Praktikum:

Jedes Protokoll muss von einem Assistenten testiert (mit Datum und Unterschrift!) sein! Erst dann gilt das Praktikum als bestanden. Wer das Praktikum nicht bestanden hat, darf nicht an der Abschlussklausur (alte Studienordnung) teilnehmen. Überprüfen Sie daher vor Praktikumsende, ob Sie alle Testate bekommen haben!!!

Jede(r) Studierende ist für die ordnungsgemäße Abgabe und Archivierung der Protokolle selbst verantwortlich!

Ein Protokoll ist ein Dokument; das bedeutet nachträgliche Veränderungen werden nicht akzeptiert!