Hauptinhalt
Krankmeldung
(Gesundmeldung siehe unten)
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelungen für Krankmeldungen, die Sie bitte alle unbedingt beachten müssen.
Die Krankmeldung muss über den Link
https://forms.uni-marburg.de/de/uv/personal/arbeitsunfaehigkeit erfolgen.
Sie müssen sich mit Ihrem Staff-Account dort anmelden.
Wenn Sie sich eingeloggt haben, dann erscheint eine Maske, in die Sie bitte folgende Daten eintragen:
Name, Vorname, E-Mail-Adresse
Erstmeldung oder Folgemeldung?
Mit oder ohne ärztliches Attest?
Dauer der Krankheit (von – bis).
Bitte schreiben Sie in den Erläuterungstext NICHT die Krankheit, sondern nutzen das Feld nur für wichtige Mitteilungen, z.B. „ich habe mich zunächst ohne Attest krankgemeldet, bin nun vom ersten Tag an von meiner Ärztin krankgeschrieben worden.“
Wichtig: hatten Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall, dann schreiben Sie dies bitte auch in dieses Feld und schreiben Sie noch das Datum und die Uhrzeit des Unfalls dazu.
Als E-Mail-Adressat geben Sie bitte abwesenheitenfb16@uni-marburg.de an und senden das Formular zusätzlich noch an Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten und/oder das zuständige Sekretariat.
Wenn Sie das Feld „Sollen weitere Personen per Mail informiert werden“ ankreuzen, dann öffnet sich ein weiteres Feld, in das Sie z.B. die E-Mail-Adresse Ihres Sekretariats eintragen können.
Wichtig: Das Formular muss am ersten Tag der Krankheit ausgefüllt und abgesendet werden!
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss spätestens am vierten Kalendertag der krankheitsbedingten Abwesenheit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden.
Bei einer durchgehenden Erkrankung muss für den gesamten Zeitraum ein Attest vorgelegt werden. Die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit ohne Attest im direkten Anschluss an eine Arbeitsunfähigkeit mit Attest ist nicht möglich, unabhängig davon, ob es sich um dieselbe Erkrankung handelt!
Bitte unbedingt beachten: Bei der Fristberechnung gelten Kalendertage, also jeder Wochentag! Wer vor einem Wochenende oder Feiertag erkrankt, muss den Samstag und Sonntag bzw. den Feiertag mit einberechnen, sofern die Erkrankung über das Wochenende/den Feiertag hinaus besteht!
Gesundmeldung
Die Gesundmeldung muss ebenfalls über den oben genannten Link erfolgen.
Bitte die Marke wie oben beschrieben ausfüllen und das Feld neben "Meldung des Dienstantritts" ankreuzen sowie das Datum des ersten Tags, an dem Sie wieder gearbeitet haben, in das Feld darunter eintragen.
Wichtig: Das Formular muss am ersten Tag der Wiederaufnahme der Arbeit ausgefüllt und abgesendet werden!
Auch wenn Sie sich an dem ersten Tag nach Beendigung der Krankheit im Urlaub befinden.