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Informationen für Gutachterinnen & Gutachter

Als Gutachterin oder Gutachter im Promotionsverfahren erstellen Sie eine schriftliche Stellungnahme der Dissertation. Darin schlagen Sie entweder die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit vor. In begründeten Ausnahmefällen können Sie auch die Rückgabe zur Änderung oder Ergänzung der Arbeit empfehlen. Sollten Sie die Annahme der Arbeit vorschlagen, bewerten Sie diese bitte nach folgendem Schema und geben die entsprechende Note (mit der entsprechenden Nachkommastelle) in Ihrem Gutachten an:

1,0                   ein „ausgezeichnet“ (summa cum laude) auf Vorschlag
von 1,0 – 1,5    ein „sehr gut“ (magna cum laude)
von 1,6 – 2,5    ein „gut“ (cum laude)
von 2,6 – 4,0    ein „genügend“ (rite)

Eine abgelehnte Arbeit wird mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) bewertet.
Falls Sie die Arbeit mit dem Prädikat „ausgezeichnet (summa cum laude)“ versehen, so muss dieser Zusatz in Ihrer Bewertung explizit genannt sein. Über die endgültige Vergabe des Prädikats wird erst nach der mündlichen Verteidigung entschieden.

Ihr Gutachten sollte vier Wochen nach der Einreichung der Dissertation erstellt, auf dem offiziellen Briefpapier Ihrer Universität verfasst und original unterschrieben sein. Bitte senden Sie das Original per (Haus-)Post an das Dekanat des Fachbereichs Biologie. Zusätzlich können Sie uns Ihr Gutachten gerne vorab per E-Mail zukommen lassen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Promotionsprüfungsamt wenden.