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Querschnittsbereich Notfallmedizin - Kursteil Notfallmedizin II

Verantwortlich:  Prof. Dr. med. Felix C. F. Schmitt

Ärztliche Leitung: Dr. med. Benjamin Vojnar

Organisation: Michael Schmitt und Andreas Gockel

Kontakt:

Notfallmedizin 1: Vorklinische Semester in Kooperation mit dem DRK Mittelhessen

Betreuung des Notfallkurses:

Tel. +49 6421 58-63097
Raum +3.29180
Baldingerstr.
Sprechzeiten nach Vereinbarung (Tel./Mail)
Bei Fragen zum Notfallkurs bitte per Mail an: wenden.

Notfallmedizin 2: 3. klinisches Studienjahr; Chirurgie-BP-Kohorte

Der Pflichtkurs Notfallmedizin besteht aus mehreren aufeinander aufbauenden Teilen.
Bitte beachten Sie die Einteilung mittels Matrikelnummer zur jeweiligen Gruppe und die Planung der Räumlichkeiten!

Im 3. klin. Studienjahr: Großgruppenseminar mit abschließender Klausur am Ende des Vorlesungsblock NF II. An verschiedenen Terminen theoretische und praktische Übungen in Kleingruppen.

Die Klausur Notfallmedizin, am Ende des klinischen Abschnitts, beinhaltet Fragen aus dem vorklinischen und klinischen Studienabschnitts.   

Alle praktischen Kursteile sind Pflichtveranstaltungen, die Anwesenheitskontrolle erfolgt während der Praktika mittels Testatschein. Für die Erteilung des Scheines „Querschnittsbereich Notfallmedizin“ ist die Vorlage des vollständig unterschrieben Testatscheins Notfallmedizin erforderlich.

Für die Anwesenheitsbestätigung mittels Testatschein sind allein die Studierenden verantwortlich.

 

Großgruppenseminar (Vorlesung) und Klausur

Die Vorlesungen werden in Großgruppenseminaren durchgeführt. Hier werden wichtige Themen aus der Notfallmedizin behandelt.

Für eine erfolgreiche Teilnahme ist die Anwesenheit bei den angebotenen Vorlesungen erforderlich.

Die Klausur wird am Ende des Kursteils Notfallmedizin II geschrieben. 

Hinweis:

Ein Tausch der praktischen Kursteile ist nur mit Tauschpartner möglich.

Die Vorlesungen gelten als Großgruppenseminar (SE) und sind somit anwesenheitspflichtig.

Bitte bringen Sie Ihren Testatschein zur Klausur mit!

Für die Anwesenheitsbestätigung mittels Testatschein ist allein die/der Studierende verantwortlich!