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Vorvotierte Studien

Liegt für eine Studie ein Votum einer anderen Ethikkommission vor, kann die Studie in einem gemäßigten Verfahren behandelt werden. Es muss ein Ethikantrag nach der Checkliste der Ethikkommission Marburg erstellt werden und das Votum der vorvotierenden Ethikkommission beigefügt werden. Es gelten die formalen Bestimmungen für die Einreichung von Ethikanträgen.