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Wahlfächer im ersten Studienabschnitt

Stand: 06.11.2023

Nach § 2(8) der Approbationsordnung für Ärzte hat jeder Studierende aus einem Angebot des Fachbereichs bis zur Anmeldung zum ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ein Wahlfach zu absolvieren. Es muss sich um eine Veranstaltung mit Anwesenheitskontrolle (Seminar oder Praktikum) im Umfang von mindestens einer Semesterwochenstunde (14 Unterrichtsstunden) handeln. Das Wahlfach wird benotet, die Note erscheint im Abschlusszeugnis des Medizinstudiums.

Die angebotenen Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis der Universität aufgelistet. Dort finden Sie auch Links auf die Homepages der Anbieter, wo im Allgemeinen nähere Informationen zu den Veranstaltungen zu finden sind.

Sie können eine Liste der jeweiligen Wahlfächer zusätzlich über MARVIN in der Veranstaltungssuche mit den Schlagworten "WF VK" aufrufen. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die jeweiligen Dozenten. Erst danach füllen Sie bitte das unten gelistete Onlineformular aus. Das genaue Vorgehen ist auch noch einmal in der Datei "Informationen zu Wahlfachveranstaltungen im vorklinischen Studienabschnitt" (siehe unten) skizziert. 

Zum Wahlfach "Medizinrecht für Mediziner" beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Das Wahlfach findet immer im Sommersemester statt. Eine Teilnahmebeschränkung gibt es für dieses Wahlfach derzeit nicht.

Zu den VORKLINISCHEN (!!!) Wahlfächern des Instituts für Allgemeinmedizin beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite der Abteilung.

Informationen zu Wahlfachveranstaltungen im vorklinischen Studienabschnitt
(Stand: 06.11.2023)