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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Philipps-Universität Marburg ist bemüht, ihre Webdienste im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Sync und Share-Dienst Hessenbox mit den dazugehörigen Zugangswegen der Weboberfläche, den Desktop- sowie Mobilanwendungen am Betreiberstandort Marburg, nicht aber für weitere Webseiten, Programme oder andere Betreiberstandorte, die die selbe Software benutzen aber anders konfiguriert haben. Die Weboberfläche der Hessenbox ist dabei unter hessenbox.uni-marburg.de/login abrufbar. Die Hessenbox Desktopanwendungen können über den Downloadbereich der Weboberfläche unter hessenbox.uni-marburg.de/download_client bezogen werden. Die mobilen Anwendungen werden über den Appstore von Apple unter dem folgenden Link apps.apple.com/de/app/hessenbox/id1470075781 bezogen sowie über den Appstore von Google über den folgenden Link play.google.com/store/apps/details?id=de.dal33t.hessenbox.HESSENBOX.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist diese Webanwendung inklusive ihrer mobilen Webansichten und den angebotenen Desktop- und Mobilanwendungen mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte beziehen sich auf die Webanwendung und sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Teilweise nicht beschriftete Schalt- und Bedienelemente.
  • Nicht alle Elemente können mit Tastaturbefehlen erreicht und bedient werden.
  • Die Browsernavigation „Vor“ und „Zurück“ kann in der Anwendung nicht genutzt werden.
  • Über die Anwendung erstellte Links für den Dateiaustausch können unverständlich sein.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte beziehen sich auf die Desktop- und Mobilanwendungen und sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Teilweise nicht beschriftete Schalt- und Bedienelemente.
  • Nicht alle Elemente können mit Tastaturbefehlen erreicht und bedient werden.
  • Über die Anwendung erstellte Links für den Dateiaustausch können unverständlich sein.

Begründung

Die Hessenbox wird seit 2020 in einer Förderation mit anderen hessischen Hochschulen und Universitäten betrieben und kann plattformunabhängig genutzt werden. Die verwendete Software Powerfolder wird durch die Firma dal33t GmbH vertrieben und entwickelt. Die Software befindet sich in stetiger Entwicklung wobei der Entwicklungsfokus in der Vergangenheit auf der Verbesserung der Stabilität und der Funktionalität lag.

Maßnahmen

  • Proaktive Weiterleitung von Barrieremeldungen an den Hersteller
  • Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit
  • Erstellung und Verbesserung von Beschriftungen der jeweiligen Felder und Schaltfächen
  • Einbindung von Key-Usern für den Test von neuen Softwarereleases

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.06.2023 erstellt und zuletzt am 29.06.2023 überprüft und aktualisiert.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Die Philipps-Universität Marburg arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, können Sie diese über den Link "Barriere melden" im Fußbereich der Webanwendung mitteilen. Oder Sie wenden Sie sich per E-Mail an mit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite.

Durchsetzungsverfahren

Die Philipps-Universität Marburg ist darum bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Für das Durchsetzungsverfahren ist zuständig:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
 Landesbeauftragte für barrierefreie IT
 Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
 Landgraf-Philipp-Platz 1-7
 35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail:

Durchsetzung beantragen

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