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Was das Projekt erforscht
Seit dem 21. Mai 2024 verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß und acht weitere Angeklagte. Das ICWC begleitet dieses Verfahren mit seinem Trial Monitoring: Geschulte Prozessbeobachter:innen verfolgen die Hauptverhandlung fortlaufend und halten sie in Wochenberichten fest, die nach Rechtskraft des Urteils veröffentlicht werden. Die Beobachtung dient aber nicht nur der Dokumentation. Sie ist die Grundlage einer rechtssoziologischen Forschungsfrage.
Diese Frage lautet: Was geschieht, wenn eine Rechtsordnung über Personen urteilt, die ihre Geltung bestreiten? Nach der Anklage sollen die Angeklagten das Ziel verfolgt haben, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik zu beseitigen. Ihre Vorstellungen ordnet die Anklage einer Szene zu, das dieser Ordnung die Legitimität abspricht (siehe die Seite „Verschwörungsideologischer Souveränismus“). Vor Gericht treffen sie nun auf eben diese Ordnung in ihrer verbindlichsten Form: ein Strafverfahren mit Verfahrensrechten, Beweisregeln, Fristen und einem Urteil, das vollstreckt werden wird. Das Projekt fragt, wie sich beide Seiten in dieser Konstellation verhalten. Wie gehen Angeklagte und Verteidigung mit einem Recht um, dessen Geltung sie bestreiten und das sie zugleich in Anspruch nehmen? Wie geht das Gericht mit Weltbildern um, die sich seinen Kategorien entziehen? Und was lässt sich daran über die Fähigkeit einer demokratischen Rechtsordnung lernen, sich gegen ihre Bestreitung zu behaupten, ohne die eigenen Regeln aufzugeben?
Zwei weitere Fragen reichen über den Gerichtssaal hinaus. Wie wird das Verfahren öffentlich wahrgenommen, und welche Deutungen setzen sich in den Medien durch? Und was zeigt der Vergleich mit anderen Verfahren gegen rechte Gewalt und Rechtsterrorismus? Entlang dieser Fragen sind die Aktivitäten des Projekts im Folgenden geordnet.
Das Phänomen einordnen
Die Reichsbürger:innen-Szene wird meist als Sicherheitsproblem oder als Kuriosität behandelt. Beides greift zu kurz, wenn man verstehen will, warum Menschen einer Ordnung die Geltung absprechen, in der sie leben, und sich eine andere Ordnung zurechtlegen. Das Projekt rahmt das Phänomen deshalb gesellschaftstheoretisch: als eine Form, Wissen über Recht und Gesellschaft herzustellen, die sich mit den Mitteln der Soziologie beschreiben lässt.
Henning de Vries: Reichsbürger:innen. Zur gesellschaftstheoretischen Rahmung eines Phänomens des verschwörungsideologischen Souveränismus. Vortrag auf dem 42. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, Universität Duisburg-Essen, 26. September 2025.
Henning de Vries: Law versus Law. Democratic Self-Stabilisation in Criminal Trials against the Sovereignists around Prince Reuss. Vortrag auf der International Conference on „Conspiratorial Sovereignism“, Leuphana Universität Lüneburg, 19. Februar 2026.
Das Verfahren beobachten
Im Gerichtssaal zeigt sich am deutlichsten, wie Ablehnung und Gebrauch des Rechts ineinandergreifen. Angeklagte, die der Bundesrepublik die Legitimität absprechen, stellen Beweisanträge und nutzen die Rechte, die ihnen die Strafprozessordnung einräumt. Die Verteidigung muss entscheiden, ob sie das Weltbild ihrer Mandant:innen zum Gegenstand macht oder davon absieht, und beides hat Folgen für die Strategie vor Gericht und in der Öffentlichkeit. Hinzu kommt die schiere Dauer: Ein Verfahren mit neun Angeklagten, umfangreichen Akten und einer über zwei Jahre laufenden Hauptverhandlung stellt alle Beteiligten vor Belastungen, die das Verfahren selbst verändern.
Zwei Jahre Beobachtung: Im Mai 2026, zum zweiten Jahrestag des Verhandlungsbeginns, hat Henning de Vries in mehreren Interviews eine Zwischenbilanz der Beobachtung gezogen, unter anderem zur Frage, warum das Verfahren so lange dauert, was die Gruppe nach der Anklage plante und wie die Szene einzuschätzen ist. Die Beiträge von Tagesschau, hessenschau und dpa sind unter „Medienecho“ am Ende dieser Seite verlinkt.
Öffentlichkeit und Rezeption
Ein Strafverfahren findet nicht nur im Gerichtssaal statt. Welche Bilder von den Angeklagten, von der Gruppe und von der „Reichsbürger-Szene“ sich in der Öffentlichkeit durchsetzen, entscheidet sich in der Berichterstattung, und diese Bilder wirken auf das Verfahren zurück: auf die Erwartungen an das Urteil, auf die Strategien der Verteidigung und auf die Frage, ob das Verfahren als Beleg für die Wehrhaftigkeit oder für die Überforderung des Rechtsstaats gelesen wird. Das Projekt beobachtet deshalb auch die mediale Rezeption und beteiligt sich an der öffentlichen Diskussion über das Verfahren.
Podiumsdiskussion im Rahmen der Tagung „Die Vielfalt des Rechts“ (ICWC, 2024). Informationen zur Tagung, Aufzeichnung der Diskussion
Verfahren gegen rechte Gewalt im Vergleich
Das Frankfurter Verfahren wird häufig in den Kontext des Rechtsterrorismus gesetzt, lässt sich darin aber nicht so einfach einordnen, weil die verschwörungstheoretischen Bezüge tragend sind. Verfahren gegen rechte Gewalt und Rechtsterrorismus haben in den vergangenen Jahren eigene Muster ausgebildet, und sie werfen gemeinsame Fragen auf: Welche Wahrnehmungsfilter prägen den Blick von Gericht, Verteidigung und Öffentlichkeit auf die Angeklagten, etwa in Bezug auf Geschlecht und soziale Herkunft? Was wird in solchen Verfahren verhandelt, was bleibt ausgeblendet? Zwei Gastvorträge am ICWC haben diese Fragen an anderen Verfahren untersucht und so eine Vergleichsfolie für die Beobachtung des Frankfurter Verfahrens geschaffen.
Philipp Polta (Philipps-Universität Marburg): Geschlechterrollenstereotype Wahrnehmungsfilter in Gerichtsprozessen zu rechter Gewalt und Rechtsterrorismus. Vortrag am 10. Dezember 2025.
Anja Schmidt-Kleinert (Philipps-Universität Marburg): Judging Terror: Der Prozess gegen Christian W. u.a. aus intersektionaler Perspektive. Vortrag am 14. Januar 2026.
Medienecho
Interviews und Berichte zur zweijährigen Beobachtung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Mai 2026):
Tagesschau: Forscher über Reichsbürger-Prozess – „alles andere als harmlose Spinner“.
Tagesschau: Reichsbürgerprozess in Frankfurt – wer plante was bei der Gruppe Reuß?
dpa: 2 Jahre, 100 Kartons – warum dauert der Reuß-Prozess so lang? Erschienen unter anderem in: DIE ZEIT, Süddeutsche Zeitung, Stern, web.de