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Forschungsprogramm des GRK 3159
Das Forschungsprogramm des GRK untersucht die vielschichtigen Wechselwirkungen zwischen Geschlechterkonzeptionen und Völkerstrafrecht aus einer interdisziplinären Perspektive. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass gesellschaftliche, politische und rechtliche Strukturen nicht geschlechtsneutral sind, sondern durch Prozesse der Vergeschlechtlichung geprägt werden. Geschlechtervorstellungen beeinflussen, wer Zugang zu Macht, gesellschaftlicher Teilhabe und rechtlicher Anerkennung erhält, welche Perspektiven sichtbar werden und welche Formen von Wissen als legitim gelten. Im Zentrum steht die Untersuchung der wechselseitigen Beziehungen zwischen Recht und Geschlecht. Das Forschungsprogramm versteht das Völkerstrafrecht sowohl als Instrument der Machtausübung und sozialen Ordnung als auch als mögliches Mittel gesellschaftlicher Emanzipation. Es untersucht, wie internationale Strafrechtsmechanismen bestehende Herrschaftsverhältnisse stabilisieren oder begrenzen können und welche Bedeutung sie für den Schutz marginalisierter Gruppen und die Sichtbarmachung geschlechtsspezifischer Gewalt entfalten. Dabei ist die besonders stark ausgeprägte interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den am Graduiertenkolleg beteiligten Fächern zentral.
Die übergeordnete Leitfrage des GRK lautet: Wie prägen Geschlecht und Prozesse der Vergeschlechtlichung das Völkerstrafrecht und dessen rechtstatsächliche, institutionelle und gesellschaftliche Anwendungs-, Funktions- und Wirkbedingungen? Ziel des GRK ist es, diese Zusammenhänge umfassend zu erforschen und dadurch neue Perspektiven für die wissenschaftliche Weiterentwicklung des Völkerstrafrechts zu eröffnen.
Das Forschungsprogramm des GRK untersucht die Wechselwirkungen zwischen Völkerstrafrecht und Geschlecht aus einer interdisziplinären Perspektive. Dabei wird das Völkerstrafrecht nicht nur als internationales Normensystem zur Verfolgung schwerster Verbrechen verstanden, sondern auch in seinen institutionellen, gesellschaftlichen und praktischen Kontexten analysiert. Im Sinne eines Life and Law-Ansatzes richtet sich der Blick auf das „soziale Leben des Rechts“ - auf die konkrete Anwendung, Wahrnehmung und Wirkung völkerstrafrechtlicher Normen in unterschiedlichen internationalen und nationalen Zusammenhängen. Gleichzeitig begreift das GRK Geschlecht im Sinne eines Doing Gender-Ansatzes als soziale und relationale Konstruktion, die gesellschaftliche Machtverhältnisse, Handlungsspielräume und normative Erwartungen prägt. Untersucht wird, wie Geschlechterkonzeptionen das Völkerstrafrecht beeinflussen und zugleich durch dieses reproduziert, verändert oder herausgefordert werden.
Das Forschungsprogramm gliedert sich in drei miteinander verknüpfte Fokusbereiche:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Transformationspraktiken
Der Fokusbereich „Transformationspraktiken“ untersucht, inwiefern Geschlechterkonzeptionen und -ordnungen die Aufarbeitung völkerrechtlicher Konflikte prägen und wie sie die Durchsetzung, Wirkung und Legitimität des Völkerstrafrechts beeinflussen. Im Mittelpunkt stehen formelle und informelle Mechanismen der Konfliktbewältigung, Strafverfolgung und gesellschaftlichen Vergangenheitsaufarbeitung sowie deren Bedeutung für langfristige Transformations- und Friedensprozesse. Analysiert wird insbesondere, wie geschlechtsspezifische Perspektiven in juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitungsprozessen berücksichtigt oder ausgeblendet werden und welche Folgen dies für die Anerkennung von Unrecht, gesellschaftliche Teilhabe und nachhaltige Friedensordnungen hat.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Konflikte und Normbrüche
Der Fokusbereich „Konflikte und Normbrüche“ untersucht, inwiefern völkerstrafrechtliche Verbrechen und systematische Gewalthandlungen geschlechtlich geprägt sind und welche Wechselwirkungen zwischen dem Bruch völkerrechtlicher Normen und Geschlechternormen bestehen. Analysiert werden sowohl geschlechtsspezifische Dynamiken von Täter:innen- und Opferschaft als auch gesellschaftliche Narrative, durch die Gewalt legitimiert, wahrgenommen und bewertet wird. Dabei stehen die Entstehung, Ausübung und Erfahrung von Gewalt ebenso im Mittelpunkt wie die strukturellen Geschlechterordnungen, die Konflikte und Machtasymmetrien prägen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Normative Ordnungen
Der Fokusbereich „Normative Ordnungen“ untersucht, inwiefern Geschlechterkonzeptionen und -ordnungen die normativen Grundlagen des völkerstrafrechtlichen Mehrebenensystems prägen und welche Folgen sich daraus für Wirkung, Reichweite und Legitimität des Völkerstrafrechts ergeben. Im Mittelpunkt stehen die geschlechtsspezifischen Prägungen völkerstrafrechtlicher Normen, Konzepte und Aushandlungsprozesse sowie die Frage, unter welchen Bedingungen Völkerstrafrecht als Herrschafts- oder Emanzipationsinstrument wirkt. Dabei werden auch vermeintlich neutrale Rechtsstrukturen kritisch hinterfragt und Perspektiven für ein inklusiveres Verständnis des Völkerstrafrechts entwickelt.