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Zulassungsbeschränkung in höheren Fachsemestern

Einige Studiengänge sind ab einem bestimmten Fachsemester nicht mehr zulassungsbeschränkt, sondern zulassungsfrei (kein NC). Informationen darüber, bei welchen NC-Studiengängen und Fachsemestern dies der Fall ist finden sich in der unten stehenden Auflistung.

Die Auflistung ist gültig für Bewerbungen zum Sommersemester 2024.

Lehramt
Politik und Wirtschaft - ab dem 2. Fachsemester zulassungsfrei

Für Bewerbungen in höhere Fachsemester ist zusätzlich zu allen anderen Unterlagen der Nachweis zu erbringen, dass der Studienbeginn für das beantragte Fachsemester möglich ist. Dieser Nachweis kann z.B. durch einen Anrechnungsbescheid, eine Einstufungs- oder Studienbescheinigung erbracht werden. Weitere Informationen hierzu gibt es auf unseren Webseiten: