Hauptinhalt

Eignungsfeststellungsverfahren und Onlinebewerbung

Betriebswirtschaftslehre/Business Administration (M.Sc.)

1. Einzureichende Dokumente

Zur Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:

a) Antrag auf Zulassung (online-Antrag des online-Bewerbungsportals).

b) Der Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs im Bereich „Wirtschaftswissenschaften“ oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.

c) Ein Nachweis über grundlegende ökonomische Kenntnisse mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt sowie Methodenkompetenz (z.B. Transcript of Records).

d) Der Nachweis der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates.

e) Tabellarischer Lebenslauf.

f) Ein Schreiben in Umfang von ca. 2 DIN-A 4 Seiten, in dem die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine fachbezogene Eignung darlegt und besonders erläutert, welche der betriebswirtschaftlichen Schwerpunkte der Bewerberin/der Bewerber im Masterstudium Betriebswirtschaftslehre/Business Administration wählen möchte.

g) Gegebenenfalls weitere Nachweise der persönlichen fachbezogenen Eignung, die sich auf das zuvor genannte Schreiben beziehen.

2. Kriterien für die persönliche fachbezogene Eignung

Auf Basis der eingereichten Unterlagen wird die persönliche fachbezogene Eignung anhand der folgenden Kriterien bewertet. Insgesamt können bis zu 10 Eignungspunkte erreicht werden.

  • 1. Abschlussnote

    Es werden bis zu 4 Eignungspunkte für die Abschlussnote oder, sollte die Abschlussnote noch nicht vorliegen, einer eingereichten, errechneten Durchschnittsnote auf Grundlage von mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen Leistungspunkten nach folgendem Schlüssel vergeben:

    Notenpunkte 15,0 bis 13,0 (Note 0,7 – 1,3)=> 4 Punkte

    Notenpunkte 12,9 bis 11,3  (Note 1,4 – 1,9)=> 3 Punkte

    Notenpunkte 11,2 bis 9,5 (Note 2,0 – 2,5)=> 2 Punkte

    Notenpunkte 9,4 bis 8,6 (Note 2,6 – 2,8)=> 1 Punkt

    (Notenskala nach §28 der allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg)

  • 2. Schwerpunkt

    Es werden bis zu 3 Eignungspunkte auf die Leistungspunkte im anvisierten Schwerpunkt vergeben (die Angabe im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens stellte keine verbindliche Schwerpunktwahl dar, da diese während des Studiums erfolgt).
    Diese Punkte setzen sich zusammen aus Leistungspunkten im anvisierten Schwerpunkt, erworbener Berufserfahrung, einem Doppelstudium oder einem Auslandsstudium.
    Die Anzahl der Leistungspunkte im anvisierten Schwerpunkt ergibt maximal 3 Punkte. Für erworbene Berufserfahrung kann 1 Punkt, für ein Doppelstudium 1 Punkt, für ein Auslandsstudium 1 Punkt vergeben werden. Dabei ist die Anrechnung für erworbene Berufserfahrung, ein Doppelstudium oder ein Auslandsstudium zusammen auf maximal 1 Punkt beschränkt. Wurden zudem bereits 3 Punkte für Leistungspunkte im anvisierten Schwerpunkt erzielt, werden keine weiteren Punkte für Berufserfahrung, Doppelstudium und Auslandsstudium vergeben.

    • Anzahl der Leistungspunkte im anvisierten Schwerpunkt
      Der anvisierte Schwerpunkt ist der Schwerpunkt, der im Schreiben laut 1. f) genannt wird. Wählbare Schwerpunkte sind „Accounting and Finance“, „Marktorientierte Unternehmensführung“ oder „Informations- und Innovationsmanagement“. Bei der Ermittlung der Anzahl der Leistungspunkte werden nur Leistungspunkte fortgeschrittener Veranstaltungen berücksichtigt, nicht aber Grundlagenveranstaltungen.
      Punkte werden wie folgt vergeben:
      30 oder mehr Leistungspunkte = 3 Punkte; 24 bis 29 Leistungspunkte = 2 Punkte; 18 bis 23 Leistungspunkte = 1 Punkt
    • Berufserfahrung
      Berufserfahrung ist definiert als im Anschluss an das Bachelor-Studium erworbene Berufserfahrung im Umfang von mindestens 6 Monaten. Lehre, Praktika und Werkstudententätigkeiten werden dabei nicht berücksichtigt.
    • Doppelstudium
      Doppelstudium ist definiert als ein zweiter, zusätzlicher zum wirtschaftswissenschaftlichen Studium absolvierter Studiengang.
    • Auslandsstudium
      Auslandsstudium bedeutet ein mindestens einsemestriges Studium an einer ausländischen Universität, wobei die gewählten Kurse einem vergleichbaren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss entstammen müssen. Ein bloßer Aufenthalt im Ausland wird nicht anerkannt.

  • 3. Methodenkompetenzen

    Es werden bis zu 2 weitere Eignungspunkte für die Leistungspunkte in Methoden vergeben:
    Wurden in den Bereichen Mathematik, Statistik, Operations Research, Ökonometrie oder empirische Wirtschaftsforschung mehr als 15 Leistungspunkte erworben, werden zusätzlich Eignungspunkte für die Methodenkompetenzen wie folgt vergeben:
    20 oder mehr Leistungspunkte = 2 Punkte
    16 bis 19 Leistungspunkte = 1 Punkt

  • 4. Eignungsschreiben/Lebenslauf

    Es wird max. 1 Eignungspunkt für das Schreiben laut 1. f) vergeben:
    In dem Schreiben mit zugehörigem Lebenslauf soll die Bewerberin/der Bewerber ihre/seine fachbezogene und persönliche Eignung darlegen und ihre/seine Erwartungshaltung für die Aufnahme eines Studiums des Master of Sciene in „Betriebswirtschaftslehre“ am Fachbereich Wirtschaftswissen der Philipps-Universität Marburg mit dem anvisierten Schwerpunkt begründen. Wählbare Schwerpunkte sind „Accounting and Finance“, „Marktorientierte Unternehmensführung“ oder „Informations- und Innovationsmanagement“.

Als geeignet gelten Bewerberinnen und Bewerber, die im Eignungsfeststellungsverfahren mindestens 7 Eignungspunkte erreicht haben.

3. Zur Bewerbung