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Weitere Leistungen

Erwachsene und Kind halten Geld in den Händen.
Model Foto: Colourbox.de

Neben den gezielten Familienförderungen wie Kindergeld und Elterngeld gibt es weitere Leistungen, die Familien mit geringem Einkommen bei der Bewältigung Ihres alltäglichen Lebens unterstützen können. Diese können sich auf verschiedene Aspekte wie zum Beispiel Wohnen oder Haushaltshilfe bezihen.

Da die Beantragung und die Berechtigung für manche Leistungen recht komplex sein kann, sodass beispielsweise manchmal das Kind oder der/die Lebenspartner/in bezugsberechtigt ist, während man selbst eine Leistung nicht erhalten kann, ist eine Beratung zur finanziellen Situation sehr hilfreich und empfehlenswert. Stellen, die eine individuelle Finanzberatung für Familien anbieten, finden Sie im Bereich Beratung und Austausch. Studierende mit einem Anspruch auf BAföG sind in der Regel von anderen Sozialleistungen ausgenommen; eine entsprechende Beratung bieten die BAföG-Stelle oder die Sozialberatung des Studentenwerks.

Diese Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; ein Rechtsanspruch kann aus den gegebenen Informationen nicht abgeleitet werden.

Unterstützende Leistungen für Menschen mit wenig Geld

  • Arbeitslosengeld II

    Wer bereits längere Zeit arbeitslos ist oder wessen Einkommen nicht für den eigenen bzw. den Lebensunterhalt des eigenen Haushaltes ausreicht, kann Arbeitslosengeld II beim KreisJobCenter beantragen. Geringverdiener, die ihr Gehalt mit dieser Leistung aufstocken möchten, sollten zuvor bereits alle Ihnen zustehenden Leistungen anderer Träger (Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltszuschuss oder Renten) beantragt haben. Der Bezug von Arbeitslosengeld II berechtigt häufig ebenso zum Erhalt weiterer Unterstützungsleistungen wie dem Bildungspaket oder bei Qualifizierungsmaßnahmen. 
    Allgemeines zum Arbeitslosengeld II der Bundesagentur für Arbeit 

  • Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

    Um Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die Teilhabe an Angeboten von Bildungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen zu ermöglichen, können Familien, die den Kinderzuschlag, Abeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezihen, entsprechende Mittel des Bildungspaketes beantragen. Dieses Paket beinhaltet Zuschüsse bzw. vollständige Kostenübernahmen für verschiedene Bereiche wie  Ausflugskosten der Kitas oder Schulen, Beförderungskosten von Schulkindern, Nachhilfe, Mittagessen in einer Einrichtung, Schulmaterial oder ein monatliches Budget für soziale oder kulturelle Angebote, z. B. Babyschwimmen, Mitgliedschaft in einem Sport- oder Kulturverein oder Musikunterricht
    Bildung und Teilhabe - Informationen des KreisJobCenters Marburg-Biedenkopf

  • BAföG für Schüler/innen und Auszubildende

    Nicht nur Studierende an Hochschulen, auch Schüler/innen , die einen berufsqualifizierenden Abschluss (Ausbildung) oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, können unter Umständen BAföG beziehen. Hierfür kann es entscheidend sein, ob die jungen Erwachsenen noch im Haushalt der Eltern leben oder aufgrund der großen Entfernung der Schule einen eigenen Haushalt führen. Im Gegensatz zum BAföG für Studierende wird das sogenannte Schüler-BAföG als Zuschuss und nicht als Kredit gezahlt, sodass das Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden muss. Das Landratsamt Marburg-Biedenkopf ist Anlaufstelle für Fragen und Anträge zum Schüler-BAföG in Marburg sowie im Landkreis.
    Schüler-BAföG - Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)f

    Auch das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG), das die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in fördert, kann insbesondere während der entsprechenden Abschlussphasen unterstützen.

  • Bildungsurlaub mit Kinderbetreuung

    Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildenden in Hessen haben zusätzlich zum Erholungsurlaub einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub, wenn ihr Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis mindestens sechs Monate besteht. Bildungsurlaub dient der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Wer fünf Tage die Woche arbeitet, kann fünf Tage Bildungsurlaub beantragen.
    Das Gleichberechtigungsreferat der Stadt Marburg erstellt regelmäßig eine Broschüre über Angebote von Bildungsurlaub während der hessischen Schulferien oder mit paralleler Kinderbetreuung
    Für viele Bildungsurlaubsangebote kann die Bildungsprämie des Bundes beantragt werden. Die Krankenkassen fördern häufig einige Angebote im Gesundheitsbereich. 
    Bildungsurlaub mit Kinderbetreuung - Broschüre des Gleichberechtigungsreferats der Stadt Marburg

  • Haushaltshilfe

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt Schwangere und Familien unter bestimmten Voraussetzungen mit der Bezuschussung bzw. Finanzierung einer Haushaltshilfe. Dies tritt z. B. ein, wenn Frauen aufgrund der Schwangerschaft ihren Haushalt nicht selbst weiterführen können oder wenn nach der Entbindung bzw. bis das Kind 12 Jahre alt wird eine Situation auftritt, in der kein Mitglied der Hausgemeinschaft den Haushalt selbst führen kann. Die zeitlich beschränkte Unterstützung beinhaltet in solchen Fällen ebenfalls die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder.
    Haushaltshilfe - Informationen der GKV

  • Mutter/Vater-Kind-Kur zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitations-Maßnahme

    Mütter und/oder Väter, die eine medizinisch-bedingte stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsbehandlung von Ihrer/m jeweiligen Hausarzt/-ärztin verschrieben bekommen haben, können bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung alle vier Jahre eine entsprechend geförderte Mutter/Vater-Kind-Kur beantragen. Diese dauert regulär 3 Wochen.
    Mutter/Vater-Kind-Kur - Informationen der GKV

  • Wohnberechtigungsschein

    Der Wohnberechtigungsschein berechtigt Einzelpersonen oder eine Haushaltsgemeinschaft zum Bezug einer steuerlich geförderten Mietwohnung (Sozialwohnung). Diese Wohnungen werden nur an Inhaber des Wohnberechtigungsscheins vermietet. Sie haben eine gewisse Mindestgröße (je nach Anzahl der Mitglieder eines Haushalts), während die Miethöhe stark subventioniert und somit für den einzelnen deutlich geringer ist als der reguläre Mietspiegel des Wohnortes. Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt, können den Schein in Marburg beim Fachdienst 55 Wohnungswesen beantragen.
    Informationen zu Voraussetzungen und zur Beantragung des Wohnberechtigungsscheins in Marburg

    Die Stadt Marburg hat die Angebote für öffentlich geförderte Mietwohnungen auf einer Website zusammengestellt:
    Geförderte Mietwohnungen im Marburger Stadtgebiet

  • Wohngeld

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu Aufwendungen für Wohnraum wie etwa Miete. Es dient der wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnen. Der Zuschuss kann als Mietkostenzuschuss oder als Lastenzuschuss für ein selbstgenutztes Eigenheim ausgezahlt werden. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich aus der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe und dem gemeinsamen Haushaltseinkommen. Der Bezug anderer Sozialer Leistungen, die bereits Wohnkosten bezuschussen (z. B. BAföG), führt in der Regel zum Ausschluss von Wohngeld. In Marburg wird es bei der Wohngeldbehörde im Fachdienst 55 Wohnungswesen beantragt.
    Informationen und Antragstellung für Wohngeld in Marburg

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

    Diese Leistung steht nur bedürftigen Menschen zur Verfügung, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II
    und Sozialgeld haben. Mit dieser Unterstützung soll die Finanzierung der alltäglichen Lebensbedarfe sichergestellt werden, worunter z. B. Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat oder Unterkunfts- und Energiekosten zählen.
    Informationen zur Sozialhilfe der Stadt Marburg