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Kinderbetreuung im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz außerhalb des Marburger Kernstadt- und Stadtgemeindegebietes befindet, ist Ihre jeweilige Stadt bzw. Gemeinde für die Bereitstellung einer geeigneten Kinderbetreuung zuständig. Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf finden Sie nachfolgend einige weiterführende Informationen.

Betreuungsangebote im Landkreis

Anspruch auf einen Betreuungsplatz

Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, vgl. § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Kinderbetreuungskosten im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Der jeweilige Träger einer Kinderbetreuungseinrichtung - z. B. die Kommune, die Kirche, ein Verein usw. - setzt die Elternbeiträge fest. Es können daher je nach Einrichtung voneinander abweichende Kosten entstehen.  

Seit dem 01.08.2018 werden durch die Landesförderung zur Beitragsfreistellung des Landes Hessen die Kosten von bis zu 6 Betreuungsstunden in einer Tageseinrichtung für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung übernommen. Somit zahlen Eltern von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr nur Betreuungskosten für eine Betreuungszeit, die täglich über 6 Stunden hinausgeht, sowie die Essens- und Nebenkosten.

Für Kinder bis zum 3. Lebensjahr fallen weiterhin reguläre Betreuungskostenbeiträge an. Für diese Elternbeiträge kann beim örtlichen Jugendhilfeträger ein Antrag auf Förderung in Tageseinrichtungen/Tagespflege nach §§ 22 und 90 SGB VIII  gestellt werden.

Familien mit geringem Grundeinkommen können prüfen, ob sie ggf. Leistungen des Teilhabepakets "Bildung und Teilhabe" des KreisJobCenters  beziehen dürfen. 

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