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Recht

Die Stabsstelle Recht ist zuständig für Rechtsfragen und für Wahlen. Der Schwerpunkt der Arbeit der Stabsstelle Recht liegt im Hochschulrecht und Arbeits- und Dienstrecht sowie der rechtlichen Betreuung der Fachbereiche und Zentren zum Prüfungsrecht und Satzungsrecht.

In der Stabsstelle Recht sind auch die Antikorruptionsbeauftragten und die Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschtzgesetz (HinSchG) der Philipps-Universität Marburg verortet. Die Beschäftigten der Philipps-Universität Marburg haben bei Anzeichen für Korruption oder anderen Verstößen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) die Pflicht, ihre Vorgesetzten und die Antikorruptionsbeauftragten oder die Ansprechpersonen der Internen Meldestelle zu unterrichten. Das Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf dieser Webseite neben anderen wichtigen Informationen unter:
Belohnungen, Geschenke & sonstige Vorteile - Korruptionsprävention - Universität - Philipps-Universität Marburg
Bitte beachten Sie § 40 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 6 des HinSchG zu den Bußgeldvorschriften: Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich entgegen § 32 Absatz 2 eine unrichtige Information offenlegt.
Die Meldung ist telefonisch unter 06421/28-26700 oder an folgende E-Mail-Adresse möglich:
Die Meldestelle behandelt Ihr Anliegen vertraulich und wahrt dabei Ihre Identität und auch die Identitäten der in der Meldung genannten Personen. Identitäten werden ausschließlich den Personen bekannt, die sich mit der Bearbeitung des Hinweises befassen.

Außerdem werden in der Stabsstelle Recht auch die Hochschulwahlen und die Personalvertretungswahlen sowie die Präsidiumswahlen organisiert.

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