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FAQ - Frequently Asked Questions

Kann ich Prüfungen wiederholen?

Prüfungen können ausschließlich bei Nichtbestehen wiederholt werden. Eine Prüfung nicht bestanden hat auch, wer sich zu einer Prüfung anmeldet, aber nicht rechtzeitig eine (mündliche oder schriftliche) Prüfungsleistung erbringt. Bis zu den oben genannten Terminen kann er oder sie diese dann nachliefern.

  • Studierende des BA und MA Philosophie bekommen für nicht bestandene Prüfungen  Punkte von Ihrem Studienkonto abgezogen (vgl. die 'Allgemeinen Bestimmungen' bzw. die StuPO § 18). Sind alle Punkte verausgabt, verlieren sie ihren Prüfungsanspruch.

  • Lehramtsstudierende dürfen Modulprüfungen nur ein einziges Mal wiederholen.

Zuletzt aktualisiert: 17.11.2011 · raddau

 
 
 
Fb. 03 - Gesellschaftswissenschaften und Philosophie

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Tel. 06421/28-24406, Fax 06421/28-26947, E-Mail: gdphil@staff.uni-marburg.de

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