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FAQ - Frequently Asked Questions

Gibt es Fristen, bis zu denen ich Prüfungen absolviert haben muss? Welche?

Es gelten die folgenden Prüfungsfristen:

 

Wintersemester

 Sommersemester

Ablegen der Prüfung bis spätestens

15. März

31. August

Korrektur/Begutachtung bis spätestens

31. März

     30. September

ggf. Wiederholungsprüfung bis spätestens

15. April

15. Oktober

ggf. Korrektur/Begutachtung bis spätestens    

30. April

31. Oktober

Schriftliche Hausarbeiten und Essays sind bis spätestens zum genannten Termin bei dem/der VeranstaltungsleiterIn oder aber in einem der Sekretariate des Instituts abzugeben, mündliche Prüfungen müssen rechtzeitig abgelegt werden. Nicht fristgerecht erbrachte Leistungen gelten als "nicht bestanden". Die Fristen können lediglich bei mit Attest nachgewiesener Krankheit verlängert werden.

Zuletzt aktualisiert: 17.11.2011 · raddau

 
 
 
Fb. 03 - Gesellschaftswissenschaften und Philosophie

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