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FAQ - Frequently Asked Questions
Gibt es Fristen, bis zu denen ich Prüfungen absolviert haben muss? Welche?
Es gelten die folgenden Prüfungsfristen:
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Wintersemester |
Sommersemester |
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Ablegen der Prüfung bis spätestens |
15. März |
31. August |
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Korrektur/Begutachtung bis spätestens |
31. März |
30. September |
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ggf. Wiederholungsprüfung bis spätestens |
15. April |
15. Oktober |
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ggf. Korrektur/Begutachtung bis spätestens |
30. April |
31. Oktober |
Schriftliche Hausarbeiten und Essays sind bis spätestens zum genannten Termin bei dem/der VeranstaltungsleiterIn oder aber in einem der Sekretariate des Instituts abzugeben, mündliche Prüfungen müssen rechtzeitig abgelegt werden. Nicht fristgerecht erbrachte Leistungen gelten als "nicht bestanden". Die Fristen können lediglich bei mit Attest nachgewiesener Krankheit verlängert werden.


Wie und wo informiere ich mich bezüglich der Formalitäten und Anforderungen meines Studiums der Philosophie oder Ethik?