22.07.2012
Prüfungsanmeldung verpasst?
Verfahren bei nicht fristgerechter oder erfolgloser Anmeldung zur Prüfung
Liebe Studierende,
aufgrund zahlreicher Nachfragen informieren wir diejenigen, die sich nicht erfolgreich und fristgerecht angemeldet (z.T. aber bereits Studien- und Prüfungsleistungen absolviert) haben, über Folgendes: Ihre Leistungen bleiben erhalten. Um diese geltend zu machen, melden Sie sich bitte im nächsten Semester im jeweils gleichen Modul und beim gleichen Prüfer zu der Prüfung an (wie Sie es in diesem Semester hätten tun sollen) und reichen Sie dann Ihre Prüfungsleistungen ein bzw. machen Sie diese damit geltend -> und so funktioniert es!*
Die Teilnahmevoraussetzung für das Modul ist im aktuellen Semester erfolgt, also ist im nächsten keine erneute Anmeldung zur Teilnahme mehr notwendig. BAföG-EmpfängerInnen wenden sich bitte bzgl. der BAföG-Bescheinigungen an die zuständigen StudienberaterInnen. Nur in eindeutigen Härtefällen (Studiengefährdung durch Einstellung von BAföG-Zahlungen; Gefährdung des Studienabschlusses, da schon zur Abschlussprüfung zugelassen) sollten Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss zur nachträglichen Prüfungszulassung stellen. Nutzen Sie dafür bitte diese Adresse: haertefall-antragfb03@staff.uni-marburg.de. In beiden Fällen müssen die entsprechenden Nachweise (BAföG-Bescheid bzw. Zulassung zur Abschlussprüfung) dem Antrag beigefügt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
die Studiendekanin FB 03
*Die Modulprüfungsbescheinigungen können aus technischen Gründen jeweils erst frühestens zwei Wochen nach Ablauf der Prüfungsanmeldefrist ausgegeben werden.
aufgrund zahlreicher Nachfragen informieren wir diejenigen, die sich nicht erfolgreich und fristgerecht angemeldet (z.T. aber bereits Studien- und Prüfungsleistungen absolviert) haben, über Folgendes: Ihre Leistungen bleiben erhalten. Um diese geltend zu machen, melden Sie sich bitte im nächsten Semester im jeweils gleichen Modul und beim gleichen Prüfer zu der Prüfung an (wie Sie es in diesem Semester hätten tun sollen) und reichen Sie dann Ihre Prüfungsleistungen ein bzw. machen Sie diese damit geltend -> und so funktioniert es!*
Die Teilnahmevoraussetzung für das Modul ist im aktuellen Semester erfolgt, also ist im nächsten keine erneute Anmeldung zur Teilnahme mehr notwendig. BAföG-EmpfängerInnen wenden sich bitte bzgl. der BAföG-Bescheinigungen an die zuständigen StudienberaterInnen. Nur in eindeutigen Härtefällen (Studiengefährdung durch Einstellung von BAföG-Zahlungen; Gefährdung des Studienabschlusses, da schon zur Abschlussprüfung zugelassen) sollten Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss zur nachträglichen Prüfungszulassung stellen. Nutzen Sie dafür bitte diese Adresse: haertefall-antragfb03@staff.uni-marburg.de. In beiden Fällen müssen die entsprechenden Nachweise (BAföG-Bescheid bzw. Zulassung zur Abschlussprüfung) dem Antrag beigefügt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
die Studiendekanin FB 03
*Die Modulprüfungsbescheinigungen können aus technischen Gründen jeweils erst frühestens zwei Wochen nach Ablauf der Prüfungsanmeldefrist ausgegeben werden.

