Zulassung zum Master für Studierende aus Non-Bologna-Ländern
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Philosophie an
der Universität Marburg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem
Eignungsfeststellungsverfahren. Die Eignungsfeststellung erfolgt nach
der Vergabe von Leistungspunkten. Insgesamt können 10 Punkte erreicht
werden. Als geeignet gilt, wer mindestens 5 Punkte erreicht. Die
Punktzahl setzt sich zusammen zum einen aus der Note des
Abschlusszeugnisses oder – falls noch kein Abschluss im Fach
Philosophie erworben wurde – aus den bisher erbrachten
Studienleistungen, und zum anderen aus fachbezogenen persönlichen
Eignungskriterien, zu denen das Motivationsschreiben, die
Deutschkenntnisse (DSH-Prüfung) und die Kenntnisse von mindestens zwei
weiteren Fremdsprachen (darunter Englisch, für das Kenntnisse auf dem
Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
nachgewiesen werden müssen) zählen. Werden Kenntnisse des Lateinischen
bzw. Altgriechischen angegeben, so müssen diese auf dem Niveau des
Latinums bzw. Graecums nachgewiesen werden.
Für Philosophie-Absolventen, die über einen dem B.A. äquivalenten
Abschluss (3 Jahre Studium + Abschlussprüfung) verfügen, setzt sich die
Punktzahl zusammen aus der Note des Abschlusszeugnisses, für die bis zu
4 Punkte erworben werden können, und aus den fachbezogenen persönlichen
Eignungskriterien, für die bis zu 6 Punkte erworben werden
können.
Für Studierende des Fachs Philosophie, die über keinen
dem B.A. äquivalenten Abschluss verfügen, aber mindestens drei Jahre
studiert haben (Zwischenprüfung + 1 Jahr Hauptstudium), setzt sich die
Punktzahl zusammen zum einen aus den bisher erbrachten
Studienleistungen (aus der Note der Zwischenprüfung (70%) und dem
arithmetischen Mittel der durch die Leistungsnachweise im Hauptstudium
erworbenen Noten (30%)), für die insgesamt bis zu 4 Punkte erreicht
werden können, und zum anderen aus den fachbezogenen persönlichen
Eignungskriterien, für die bis zu 6 Punkte erworben werden
können.
Für Absolventen anderer Fächer setzt sich die Punktzahl zusammen
zum einen aus der Note des Abschlusszeugnisses, für die bis zu 3 Punkte
erworben werden können, und zum anderen aus den fachbezogenen
persönlichen Eignungskriterien, für die bis zu 7 Punkte erworben
werden können. Des Weiteren gilt, dass Absolventen anderer Fächer im
Rahmen des Masterstudiengangs dieselben Leistungen aus dem
B.A.-Studiengang Philosophie nachholen müssen, die auch
‚Quereinsteiger’, die aus einem Bologna-Land stammen, nachholen
müssen.
(Vgl. den Punkt „Voraussetzungen zur Zulassung für ‚Quereinsteiger’“
in der Studienordnung für den Masterstudiengang.)

