Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Philosophie)
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Gesellschaftswissenschaften und Philosophie » Philosophie » Studium » Master Philosophie » Studierende aus Non-Bologna-Ländern
  • Print this page
  • create PDF file

Zulassung zum Master für Studierende aus Non-Bologna-Ländern

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Philosophie an der Universität Marburg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren. Die Eignungsfeststellung erfolgt nach der Vergabe von Leistungspunkten. Insgesamt können 10 Punkte erreicht werden. Als geeignet gilt, wer mindestens 5 Punkte erreicht. Die Punktzahl setzt sich zusammen zum einen aus der Note des Abschlusszeugnisses oder – falls noch kein Abschluss im Fach Philosophie erworben wurde – aus den bisher erbrachten Studienleistungen, und zum anderen aus fachbezogenen persönlichen Eignungskriterien, zu denen das Motivationsschreiben, die Deutschkenntnisse (DSH-Prüfung) und die Kenntnisse von mindestens zwei weiteren Fremdsprachen (darunter Englisch, für das Kenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden müssen) zählen. Werden Kenntnisse des Lateinischen bzw. Altgriechischen angegeben, so müssen diese auf dem Niveau des Latinums bzw. Graecums nachgewiesen werden.

Für Philosophie-Absolventen, die über einen dem B.A. äquivalenten Abschluss (3 Jahre Studium + Abschlussprüfung) verfügen, setzt sich die Punktzahl zusammen aus der Note des Abschlusszeugnisses, für die bis zu 4 Punkte erworben werden können, und aus den fachbezogenen persönlichen Eignungskriterien, für die bis zu 6 Punkte erworben werden können.

Für Studierende des Fachs Philosophie, die über keinen dem B.A. äquivalenten Abschluss verfügen, aber mindestens drei Jahre studiert haben (Zwischenprüfung + 1 Jahr Hauptstudium), setzt sich die Punktzahl zusammen zum einen aus den bisher erbrachten Studienleistungen (aus der Note der Zwischenprüfung (70%) und dem arithmetischen Mittel der durch die Leistungsnachweise im Hauptstudium erworbenen Noten (30%)), für die insgesamt bis zu 4 Punkte erreicht werden können, und zum anderen aus den fachbezogenen persönlichen Eignungskriterien, für die bis zu 6 Punkte erworben werden können.

Für Absolventen anderer Fächer setzt sich die Punktzahl zusammen zum einen aus der Note des Abschlusszeugnisses, für die bis zu 3 Punkte erworben werden können, und zum anderen aus den fachbezogenen persönlichen Eignungskriterien, für die  bis zu 7 Punkte erworben werden können. Des Weiteren gilt, dass Absolventen anderer Fächer im Rahmen des Masterstudiengangs dieselben Leistungen aus dem B.A.-Studiengang Philosophie nachholen müssen, die auch ‚Quereinsteiger’, die aus einem Bologna-Land stammen, nachholen müssen.
(Vgl. den Punkt „Voraussetzungen zur Zulassung für ‚Quereinsteiger’“ in der Studienordnung für den Masterstudiengang.)


Wichtig! Download der Tabelle zur Zulassung

Zuletzt aktualisiert: 14.12.2008 · Rauera

 
 
Fb. 03 - Gesellschaftswissenschaften und Philosophie

Institut für Philosophie, Wilhelm-Röpke-Straße 6b, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-24406, Fax 06421/28-26947, E-Mail: gdphil@staff.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/fb03/philosophie/studium/master-philosophie/Non-Bologna

Impressum