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Regelungen für fachfremde BewerberInnen für den Studiengang M.A. Philosophie (ab WS 2010/11)


Die Studien- und Prüfungsordnung für das Studium des M.A. Philosophie (vom 14. Dezember 2009) regelt die Zulassung zum Studium wie folgt:



§ 3

Studienvoraussetzungen

(1) Zum Masterstudium Philosophie wird zugelassen, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

a) Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5.

b) Nachweis über fachliche Mindestanteile im Umfang von mindestens 24 LP.

c) Nachweis von Kenntnissen in zwei Fremdsprachen, darunter in der Regel Englisch, die zur Erarbeitung der notwendigen Fachliteratur befähigen, erforderlich. Eine Sprache ist auf mindestens Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen, die andere auf mindestens Niveau B 1. Werden Kenntnisse des Lateinischen oder des Altgriechischen geltend gemacht, müssen diese mindestens auf dem Niveau des Latinums bzw. des Graecums durch Abiturzeugnis oder anderweitig nachgewiesen werden. Die andere Sprache muss in diesem Fall mindestens auf Niveau B 1 nachgewiesen werden.

(2) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 b bei Bewerbung nicht vor, kann die Zulassung mit der Auflage verbunden werden, dass zusätzliche im Einzelfall festzulegende Prüfungsleistungen im Umfang von höchstens 24 LP erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern. Dieser Nachweis ist innerhalb der ersten beiden Fachsemester zu erbringen. Die Zulassung zum Masterstudiengang erfolgt in diesen Fällen unter Vorbehalt und kann widerrufen werden, wenn die Nachweise nicht bei Zulassung zu den entsprechenden Modulen vorliegen.



Das heißt: fachfremde BewerberInnen müssen, um ohne Auflagen zugelassen zu werden, neben den allgemeinen Voraussetzungen auch mindestens 24 Leistungspunkte nach ECTS nachweisen, die im Fach Philosophie erbracht worden sind bzw. für dieses anerkannt werden können. Dabei ist Art und Umfang möglicher Anerkennungen bei der Fachstudienberatung zu klären. Eventuell fehlende fachliche Anteile führen (falls die anderen Voraussetzungen erfüllt sind) zur Zulassung mit Auflagen; sie müssen vor Aufnahme des eigentlichen Master-Programms nachgeholt werden. Die Auswahl der nachzuholenden fachlichen Anteile geschieht in der Fachstudienberatung.

Zuletzt aktualisiert: 15.03.2011 · Rauera

 
 
Fb. 03 - Gesellschaftswissenschaften und Philosophie

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