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Bewerbungsverfahren


Seit dem WS 2004/05 gibt es eine lokale Zulassungsbeschränkung für das Fach Politikwissenschaft in Marburg, d.h. dass Bewerbungen nicht über die ZVS sondern über das Marburger Studierendensekretariat laufen.

Da die Zulassung nur zum Wintersemester erfolgt, müssen die erforderlichen Bewerbungsunterlagen für alle Hauptfachstudiengänge der Politikwissenschaft

  • Bachelor Politikwissenschaft
  • Teilstudiengang Lehramt "Politik und Wirtschaft"
  • Master Politikwissenschaft

innerhalb der Bewerbungsfrist (i.d. Regel bis 15. Juli des jeweiligen Jahres) bei der

Abteilung für Studentenangelegenheiten (Studierenden-Sekretariat),
Biegenstraße 10, 35032 Marburg,

eingegangen sein. Die Formulare können dort angefordert werden oder Sie bewerben sich online (B.A. Politikwissenschaft, LA Politik und Wirtschaft, M.A. Politikwissenschaft). Die Online-Zulassungsanträge sind nach Ablauf der Bewerbungsfrist deaktiviert. Sie stehen ab Juni 2009 für die Bewerbungen zum Wintersemester 2009/10 bis zum jeweiligen Bewerbungsende wieder zur Verfügung.

Die Bewerbungsfrist für den Studienbeginn zum WS 2009/10 ist auf die Zeit bis 15.07.2009 festgelegt.

Weitere allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.


Weitere Beratung erfolgt über die Fachstudienberatung des Instituts für Politikwissenschaft, Tel.: 06421-2824384. 

zur Studienberatung


ZUM AUSWAHLVERFAHREN

Nach der "Vergabeverordnung Hessen" v. 11.06.2001 (GVBl. I. S. 307) werden dem Vergabeverfahren die jeweils geltenden Zulassungszahlen zugrunde gelegt; für die Politikwissenschaft sind das etwa 220 Plätze für alle Studiengänge. Das Verfahren wird in mehreren Verfahrensstufen durchgeführt:

  • Im Hauptverfahren (HV) werden zunächst die zur Verfügung stehenden Plätze vergeben; Zulassungen werden i.d. Regel vier Wochen nach Bewerbungsschluss verschickt. Die Notengrenze für die ersten 120 Zulassungen im B.A. Politikwissenschaft liegt im Zulassungsverfahren für das WS 2007/08 bei 1,8.
    Von der Gesamtzahl der festgesetzten Zulassungszahl, vermindert um die Zahl der vorab auszuwählenden Bewerberinnen und Bewerber, werden vorweg zehn von Hundert (v.H.) der Plätze an ausländische Staatsangehörige vergeben; fünf v.H. an Fälle außergewöhnlicher Härte und drei v.H. an Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium.
    Die verbleibenden Plätze werden zu fünfzig v.H. nach dem Grad der Qualifikation, zehn v.H. nach Wartezeit und vierzig v.H. nach Hochschulauswahlverfahren (Hochschulquote) vergeben. Diese Hochschulquote wird nur im Hauptverfahren gebildet; verfügbar gebliebene Plätze werden im Nachrückverfahren den verbleibenden Quoten zu gleichen Teilen hinzugerechnet.
  • Im Nachrückverfahren (NV) werden die im Hauptverfahren nicht in Anspruch genommenen Studienplätze in zwei Schüben im Abstand von je ca. drei Wochen vergeben.
  • Im Losverfahren (ab Anfang Oktober bis 09.10.) werden die nach Ablauf des Nachrückverfahrens freigebliebenen Restplätze vergeben. Am Losverfahren können zusätzlich zu den übrig gebliebenen BewerberInnen auch diejenigen Teilnehmen, die sich nicht fristgerecht bis zum 15. Juli 2008 beworben haben. Es genügt eine formlose Bewerbung per Postkarte an das Studentensekretariat der Philipps-Universität.
.

Zu beachten ist die Mehrstufigkeit des Zulassungsverfahrens, d.h. wer nach der ersten Zulassungsrunde nicht berücksichtigt worden ist, hat große Chancen in der zweiten (hier lag der Notenschnitt im Zulassungeverfahren 2007 bei 1,8) oder dritten Runde (hier wurden 2007 alle noch verbliebenen BewerberInnen zugelassen).
In den bisherigen Zulassungsverfahren der Jahre 2005, 2006 und 2007 konnten auch über das Losverfahren nicht alle Plätze vergeben werden, so dass noch Plätze frei geblieben sind ! Es lohnt sich also, Geduld zu haben ....

Aktuelle Auskünfte über den Stand des Auswahlverfahren können hier eingesehen werden.

Allgemeine Fragen zu Bewerbung, Einschreibung und weiteren Studienformalitäten

Zu diesen Themen gibt es eine Liste mit häufig gestellten Fragen bei der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS)

Zuletzt aktualisiert: 01.07.2010 · Dr. Wolfgang Hecker

 
 
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Tel. 06421/28-24387, Fax 06421/28-28991, E-Mail: politikwissenschaft@staff.uni-marburg.de

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