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Diplom Politikwissenschaft

 

Der Diplom-Studiengang gliedert sich in ein Grund- und Hauptstudium von jeweils vier Semestern. In dieser Zeit müssen für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums je nach Fächerkombination Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von bis zu 144 Semesterwochenstunden (SWS) besucht werden.
Das Grundstudium wird in der Regel nach dem vierten Semester mit dem Vordiplom abgeschlossen, bestehend aus studienbegleitenden schriftlichen Prüfungsleistungen sowie einer mündlichen Prüfung im Hauptfach Politikwissenschaft.
Die Diplomprüfung beginnt nach Ende der Vorlesungszeit des achten Semesters; sie besteht aus der Diplomarbeit sowie Klausuren und mündlichen Prüfungen in allen Fächern und kann innerhalb der Regelstudienzeit von neun Semestern plus zwei Monaten (Pflichtpraktikum) abgeschlossen werden. Die Ausbildung zur Diplom-Politologin oder zum Diplom-Politologen findet in folgenden alternativen Studien-Fächerkombinationen statt:

a) im Hauptfach Politikwissenschaft und im Wahlpflichtfach Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre oder

b) im Hauptfach Politikwissenschaft, im Wahlpflichtfach Rechtswissenschaften oder Soziologie oder Geographie und in einem Freien Wahlfach, welches aus den an der Philipps-Universität angebotenen Fächern gewählt werden kann.

Das Studium und die Diplomprüfung können auf Wunsch um ein Zusatzfach erweitert werden. Neben den Studienleistungen des Grundstudiums (sieben Proseminar-Scheine) und des Hauptstudiums (vier Seminar-Scheine) ist ein Pflichtpraktikum verbindlich. Das Praktikum und die Wahlpflichtfächer zielen mit dem je individuell wählbaren Freien Wahlfach auf die klassischen Berufsfelder: Medien; Politikberatung in Institutionen und Organisationen; Tätigkeit in internationalen Organisationen; Politikwissenschaftliche Forschung und Politische Bildung. Durch den Kanon der Wahlpflichtfächer und durch die Akzentuierung der Methodenausbildung versucht der Diplom-Studiengang, der geforderten "Praxisnähe" der Ausbildung zu entsprechen.

Der zum Sommersemester 1996 neu gefasste Diplom-Studiengang orientiert sich an der von Hochschulrektoren- und Kultusminister-Konferenz im Jahr 1990 bundeseinheitlich verabschiedeten Rahmenprüfungsordnung. Dieser Rahmen garantiert bundesweit die wechselseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Aufgrund der Marburger Gegebenheiten wurde die in der Rahmenprüfungsordnung vorgesehene Möglichkeit eines "Mehr-Fächer-Studiengangs" gewählt im Unterschied etwa zu dem anderen vorgesehenen und in Berlin (Otto Suhr-Institut) praktizierten Modell eines integrierten "Ein-Fach-Studiengangs" mit Studienschwerpunkten.

 

Zuletzt aktualisiert: 10.06.2010 · Dr. Wolfgang Hecker

 
 
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