Diplom Politikwissenschaft
Der Diplom-Studiengang gliedert sich in
ein Grund- und Hauptstudium von jeweils vier
Semestern. In dieser Zeit müssen für einen erfolgreichen Abschluss des
Studiums je nach Fächerkombination Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang
von bis zu 144 Semesterwochenstunden (SWS) besucht werden.
Das Grundstudium wird in der Regel nach dem vierten Semester mit dem
Vordiplom abgeschlossen, bestehend aus
studienbegleitenden schriftlichen Prüfungsleistungen sowie einer
mündlichen Prüfung im Hauptfach Politikwissenschaft.
Die Diplomprüfung beginnt nach Ende der Vorlesungszeit
des achten Semesters; sie besteht aus der Diplomarbeit sowie Klausuren
und mündlichen Prüfungen in allen Fächern und kann innerhalb der
Regelstudienzeit von neun Semestern plus zwei Monaten (Pflichtpraktikum) abgeschlossen werden. Die
Ausbildung zur Diplom-Politologin oder zum Diplom-Politologen findet in
folgenden alternativen Studien-Fächerkombinationen
statt:
a) im Hauptfach Politikwissenschaft und im
Wahlpflichtfach Volkswirtschaftslehre oder
Betriebswirtschaftslehre oder
b) im Hauptfach Politikwissenschaft, im
Wahlpflichtfach Rechtswissenschaften oder Soziologie oder
Geographie und in einem Freien Wahlfach, welches aus den an
der Philipps-Universität angebotenen Fächern gewählt werden kann.
Das Studium und die Diplomprüfung können auf Wunsch um ein
Zusatzfach erweitert werden. Neben den
Studienleistungen des Grundstudiums (sieben Proseminar-Scheine) und des
Hauptstudiums (vier Seminar-Scheine) ist ein Pflichtpraktikum verbindlich. Das
Praktikum und die Wahlpflichtfächer zielen mit dem je individuell
wählbaren Freien Wahlfach auf die klassischen Berufsfelder: Medien;
Politikberatung in Institutionen und Organisationen; Tätigkeit in
internationalen Organisationen; Politikwissenschaftliche Forschung und
Politische Bildung. Durch den Kanon der Wahlpflichtfächer und durch die
Akzentuierung der Methodenausbildung versucht der Diplom-Studiengang,
der geforderten "Praxisnähe" der Ausbildung zu entsprechen.
Der zum Sommersemester 1996 neu gefasste Diplom-Studiengang orientiert
sich an der von Hochschulrektoren- und Kultusminister-Konferenz im Jahr
1990 bundeseinheitlich verabschiedeten Rahmenprüfungsordnung. Dieser
Rahmen garantiert bundesweit die wechselseitige Anerkennung von
Studien- und Prüfungsleistungen. Aufgrund der Marburger Gegebenheiten
wurde die in der Rahmenprüfungsordnung vorgesehene Möglichkeit eines
"Mehr-Fächer-Studiengangs" gewählt im Unterschied etwa zu dem anderen
vorgesehenen und in Berlin (Otto Suhr-Institut) praktizierten Modell
eines integrierten "Ein-Fach-Studiengangs" mit
Studienschwerpunkten.

