Häufig gestellte Fragen (FAQ´s)
Zu häufig gestellten Fragen und Problemen sollen an dieser Stelle weiterführende Antworten und Informationen zusammengetragen werden.
Die Seite befindet sich jedoch noch im Aufbau!
Fragen zu Bewerbung, Einschreibung und weiteren Studienformalitäten
Zu diesen Themen gibt es eine Liste mit häufig gestellten Fragen bei der Zentralen Allgemeinen Studienberatung (ZAS)
Formulare des Studentensekretariats
Exmatrikulation, Beurlaubung, Umschreibung etc. - Die entsprechenden Formulare finden Sie hier
Leistungsstand
Ihren Leistungsstand (abgeschlossene Module und Noten) finden B.A. Studierende unter dem HIS-LSF-Portal der Universität.
Dort kann man sich mit seinem Studenten-Account (wird auch für ILIAS verwendet) einloggen.
Hier klicken
BAFÖG
Anträge müssen bei Frau Dr. El Masry eingereicht werden. Bitte mit Antragsformular (Formblatt 5), Studienbescheinigung und aktuellem Leistungsnachweis.
Erforderlich sind am Ende des 4. FS für BA Politik 90 LP, und für Lehramt PoWi 36 LP.
Wo bekomme ich meinen Schein bzw. meine Modulbescheinigung?
Eine Liste mit den jeweils zuständigen Sekretariaten finden Sie hier.
Wissenschaftliches Arbeiten
Das Institut für Politikwissenschaft hat einen eigenen Leitfaden herausgegeben, der Studenten beim Anfertigen von wissenschaftlichen Texten eine Hilfe sein soll. Dieser enthält bspw. die üblichen Zitationsregeln und nützliche Tipps zur Recherche.
Sie können ihn hier (Update Okt 2010) herunterladen
Ein Modul haben Sie abgeschlossen, wenn Sie alle darin enthaltenen Veranstaltungen besucht und die Modulprüfung abgelegt haben. Die Modulprüfung ist bei den Fachmodulen des B.A. Politikwissenschaft immer an eine der Veranstaltungen des Moduls oder an das komplette Modul gebunden und besteht in der Regel aus einer Modulprüfungsleistung (Hausarbeit, Klausur o,ä., vgl. hierzu die Angaben in den Modulbeschreibungen).
Muss ich mich für Veranstaltungen (vor Beginn der Vorlesungszeit) anmelden?
Für die Teilnahme an Veranstaltungen des Instituts für Politikwissenschaft bzw. innerhalb des FB 03 müssen Sie sich über das HIS-LSF anmelden. Studierende anderer Fächer, welche politikwissenschaftliche Module als „Exportmodule“ besuchen, müssen sich ebenfalls über das HIS-LSF anmelden.
Die Anmeldefrist läuft bis zum Ende der dritten Vorlesungswoche. Eine präzise Anleitung zum Verfahren und zu den Fristen der Lehrveranstaltungsanmeldung finden Sie hier oder im jeweils aktuellen Vorspann des Vorlesungsverzeichnisses FB 03
Für Veranstaltungen anderer Fachbereiche mag es andere Regelungen
geben. Erkundigen Sie sich frühzeitig diesbezüglich, vorzugsweise über
das Vorlesungsverzeichnis oder die jeweiligen Homepages, ggf. über die
jeweilige Studienberatung.
Muss ich mich zu Prüfungen anmelden? Wie melde ich mich zu Prüfungen an?
Zu den Prüfungen müssen Sie sich anmelden. Die Prüfungsanmeldung ist am Fachbereich seit Sommersemester 2011 genauso über HIS LSF geregelt wie die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen. Die Anmeldefrist für Prüfungen beginnt in der Regel zu Semesterbeginn und endet zwei Wochen vor Vorlesungsende. Ausführliche Informationen zum Verfahren und zu den Fristen der Prüfungsanmeldung finden Sie hier bzw. im jeweils aktuellen Vorspann des Vorlesungsverzeichnisses FB 03.
Gibt es Fristen, bis zu denen ich Prüfungen absolviert haben muss? Welche?
Es gelten die folgenden Prüfungsfristen:
|
|
Wintersemester |
Sommersemester |
|
Ablegen der Prüfung bis spätestens |
15. März |
15. September |
|
Korrektur/Begutachtung bis spätestens |
31. März |
30. September |
|
ggf. Wiederholungsprüfung bis spätestens |
15. April |
15. Oktober |
|
ggf. Korrektur/Begutachtung bis spätestens |
30. April |
31. Oktober |
Schriftliche Hausarbeiten und Essays sind bis spätestens zum
genannten Termin (in gedruckter UND elektronischer Fassung) bei dem/der
VeranstaltungsleiterIn oder aber in einem der Sekretariate des
Instituts abzugeben, mündliche Prüfungen müssen rechtzeitig abgelegt
werden. Nicht fristgerecht erbrachte Leistungen gelten als "nicht
bestanden". Die Fristen können lediglich bei mit Attest nachgewiesener
Krankheit verlängert werden.
Wer ist alles "prüfungsberechtigt"?
Das hängt ganz von Ihrem Studiengang ab. Eine Liste aller
Prüfungsberechtigten am Institut für Politikwissenschaft finden Sie hier.
Wie weise ich nach, welche (Modul-) Prüfungen ich abgelegt
habe?
In den modularisierten Studiengängen gibt es keine Scheine mehr. Die
TeilnehmerInnenlisten dienen als Teilnahmebestätigung, Formular zur
Anmeldung für Prüfungen, sowie als Nachweis der Prüfungsergebnisse. Die
Listen werden von dem/der VeranstaltungsleiterIn an das Prüfungsbüro
weitergegeben und dort zentral aufbewahrt.
In der Regel hängen diese auch am Anfang des G-Gangs aus.
Wann habe ich im Lehramtsstudiengang Politik und Wirtschaft die Zwischenprüfung bestanden bzw. ist eine solche vorgesehen?
Für die Zuerkennung der Zwischenprüfung für das Kerncurriculum
Politik und Wirtschaft sind bis zum Ende des 4. Fachsemesters, in
besonderen begründeten Ausnahmen bis zum Ende des 6. Fachsemesters,
mindestens 35 Leistungspunkte in den Modulen „Einführung in die
Politikwissenschaft“, „Politische Theorie I“, „Politisches System der
Bundesrepublik Deutschland I“ und „Internationale Beziehungen I“,
„Politische Ökonomie I“ und „ Fachdidaktik I“ zu erwerben.
Leistungspunkte gelten als erworben, wenn die Modulprüfungen
bestanden sind. Sofern die Sprachkenntnisse nach Anhang 2, Ziff.
2.10 nicht zu Studienbeginn vorgelegen haben, sind sie bis zum
Zeitpunkt der Zwischenprüfung nachzuweisen.
Hieraus folgt: Die Zwischenprüfung im Lehramt Politik und Wirtschaft
erfolgt kumulativ und studienbegleitend. Die Zwischenprüfung gilt als
bestanden, wenn Sie alle geforderten Modulprüfungen bestanden haben.
Eine gesonderte Bescheinigung wird nur auf Antrag ausgestellt (bspw. im
Falle eines Studienortwechsels etc).
Welche Leistungen muss ich erbringen wenn ich Politik und
Wirtschaft als Erweiterungsfach (Lehramt)
studiere?
Politik und Wirtschaft als Erweiterungsfach im Lehramt beinhaltet im
Prinzip die gleichen Module wie im Rahmen der normalen Fachwissenschaft
Politik und Lehramt. Es entfällt lediglich das Wahlpflichtmodul 4
"Schulpraktische Studien". Die Erweiterungsfachprüfung entspricht der
normalen Staatsexamensprüfung, eine zusätzliche wissenschaftliche
Hausarbeit ist nicht erforderlich.
Die Bewerbung für das Erweiterungsfach folgt dem unter
http://www.uni-marburg.de/studium/bewerber/blf-la-drittfach
beschriebenen Verfahren.

