Lehramt Sozialkunde
Seit Herbst 1995 gibt es eine vom
Wissenschaftsministerium neu verordnete Prüfungsordnung für alle
Lehrämter. Wie bisher auch umfasst der Lehramts-Studiengang zwei
Schulfächer und das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium
(Erziehungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium). Die
Ausbildung für das Studienfach "Sozialkunde (Wissenschaft von der
Politik)" wird in Marburg vom Fach Politikwissenschaft wahrgenommen und
ist in der Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde vom 11.
Dezember 1996 (Staatsanzeiger Hessen v. 27.7.1998) geregelt. Seit 2004
ist das Schulfach in "Politik und Wirtschaft" vom HKM umbenannt worden;
die Studien- und Prüfungsordnungen gelten für
StudienanfängerInnen bis WS 2005/06. Ab diesem Semester gelten neue
modularisierte Anforderungen (s. unter "Politik und Wirtschaft" (ab WS
2005/06)
Neben a) dem fachwissenschaftlichen Bereich
- A Das politische, rechtliche und sozio-ökonomische System der Bundesrepublik Deutschland und seine historischen Voraussetzungen
- B Gesellschaftliche und politische Prozesse und Institutionen, soziale Bewegungen
- C Politik und Wirtschaft
- D Internationale Beziehungen und Außenpolitik
- E Analyse und Vergleich unterschiedlicher politischer und gesellschaftlicher Systeme
- F Politische Sozialisation und Kommunikation
- G Sozialwissenschaftliche Theorien und Methoden, Wissenschaftstheorie
ist b) ein fachdidaktischer Teilbereich verbindlich:
- A Theorie, Geschichte und Praxis der politischen Bildung und Positionen der Didaktik der Sozialkunde
- B Unterrichts- und Interaktionsforschung, Verhältnis der
Geschlechter in Schule und Unterricht
Die weiter oben genannten Kernbereiche der Politikwissenschaft werden im Lehramt um die Gebiete "Politische Sozialisation und Kommunikation", "Politische Bildung" und "Geschlechterverhältnis in Schule und Unterricht" ergänzt. Insgesamt umfasst der Lehramts-Studiengang Sozialkunde je 30 SWS im Grund- und Hauptstudium. Es ist eine Zwischenprüfung vorgesehen und als Studienleistungen werden im Grundstudium sechs Proseminar - und im Hauptstudium vier Seminar-Scheine verlangt. Das fachdidaktische Praktikum im Rahmen der Schulpraktischen Studien kann im Fach Sozialkunde absolviert werden. Mit ansonsten gleichen inhaltlichen Anforderungen kann Sozialkunde auch als Ergänzungsfach für die Erste Staatsprüfung gewählt werden.

