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Auslandsaufenthalt

Die Informationen, die Sie hier finden, geben Ihnen einen Einblick in das LLP/Erasmus-Programm und Antworten auf die wichtigsten, häufig gestellten Fragen. Für weitere persönliche Beratung steht Ihnen meine Sprechstunde jeden Dienstag und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr zur Verfügung. Sie können sich auch gerne an meine Sekretärin, Frau Seip, wenden, die Ihnen zu den meisten Fragen ebenfalls Auskunft geben kann.

- Dr. A. Brandis-Heep -


LLP/Erasmus

Studium an Partner-Universitäten im europäischen Ausland


Im Rahmen des B.Sc.- und des M.Sc.- Studiums am Fachbereich Biologie besteht die Möglichkeit, an einer der folgenden Universitäten zu studieren:

England
Oxford (1): undergraduate
Finnland
Helsinki (2):
undergraduate
Frankreich    
Paris Sud (2):    
undergraduate
Schweiz   
Bern (2): undergraduate
Spanien
Valencia (1): undergraduate
  Navarra (1): undergraduate
  Granada (1): undergraduate
Türkei Istanbul (1): undergraduate

(Zahlen in Klammern: Anzahl verfügbarer Plätze)

Und wenn ich an einer anderen Uni im Ausland studieren möchte?

Falls diese Universität in Europa liegt, können Sie sich genauso um einen Lehrplan bemühen, der vom Marburger Modulverantwortlichen anerkannt wird. Falls die Universität Sie aufnimmt, können Sie auch dort ohne Zeitverlust studieren. Evtl. dienen Sie als Pionier für ein neues bilaterales Abkommen. Eine finanzielle Unterstützung kann allerdings nicht gewährt werden.
Universitäten außerhalb Europas können prinzipiell nicht in das LLP/Erasmus-Programm aufgenommen werden. Der LLP/Erasmus-Beauftragte am Fachbereich Biologie wird sich aber ebenfalls darum bemühen, Ihnen bei der Vorbereitung eines adäquaten Studienaufenthaltes zumindest mit Rat zur Seite zu stehen.



Zeittafel

ab Anfang November:             
Beratungsgespräche und Bewerbungen
Deadline: immer zum 15.01. des Jahres
Ende Januar: Zuteilung der Plätze
ab Februar: Student Application Form und Learning
Agreement fertig stellen




Studienförderung im Rahmen des LLP/Erasmus-Hochschulprogramms


LLP/Erasmus ist ein europäisches Studienförderprogramm, für das die Hochschulen einen speziellen Vertrag mit der Europäischen Union schließen und jährlich erneuern. LLP/Erasmus basiert auf Kooperationen zwischen einzelnen Hochschulen und beinhaltet Programme der Studierenden- und DozentInnenmobilität (OMS und TS/ETF).
Das LLP/Erasmus-Programm soll einen Auslandsaufenthalt ohne Zeitverlust ermöglichen. Dafür sind mit zahlreichen europäischen Hochschulen bilaterale Verträge abgeschlossen worden, die den Austausch einer begrenzten Anzahl von Studenten ermöglichen. Dabei werden vor allem zwei Dinge gewährleistet: Die Universitäten verzichten für den Aufenthalt der ausländischen Studierenden auf Studiengebühren (nicht Semestergebühren) und erkennen im Rahmen des ECTS (European Credit Transfer System) gegenseitig die im Ausland erbrachten Studienleistungen an.
Für die komplette Anrechnung eines Semesters sind 30 ECTS-Punkte nötig.
Allgemeine Informationen zum LLP/Erasmus-Programm finden Sie auf der Homepage der Universität Marburg. Diese Seite wird vom LLP/Erasmus-beauftragten der Universität Marburg, Herrn Angel Manuel Rafael, betreut und aktualisiert. Hier finden Sie auch weitere nützliche Links, z.B. zum EU- und DAAD-Server. Außerdem können Sie sich alle wichtigen Formulare downloaden. Ganz wichtig: Das Move-Online Formular ausfüllen!



Wie bewerbe ich mich?

Wählen Sie aus der Liste an Partneruniversitäten eine Universität aus und setzen Sie sich möglichst früh mit der Partneruniversität in Verbindung, um zu klären, ob Sie Ihre gewünschten Fächer dort studieren können (eine Liste zu den Partner-Universitäten finden Sie unter angegebenen Link). Stellen Sie alle nötigen Bewerbungsunterlagen zusammen und geben Sie diese mit einem formlosen Anschreiben bis spätestens 15.01.2009 im Sekretariat der LLP/Erasmusbeauftragten Frau Brandis-Heep ab. Denken Sie frühzeitig an einen Sprachkurs bzw. eine Sprachprüfung!



Bewerbungsunterlagen

Das formlose Anschreiben an den LLP/Erasmus-Programm-Koordinator (Dr. A. Brandis-Heep) soll folgende Angaben enthalten:
* Heimatadresse, Studienadresse, Passbild, Email-Adresse
* Kopie des Transcripts of Records
* Angabe des Studiensemesters
* Sprachzeugnis (z.B.: Universitäts-Sprachlabor)
* Angaben über Studienförderung (Stipendium; BaFöG ja/nein)
* Bankverbindung
Bewerbungsschluss: immer zum 15.01. des Jahres



Was ist ein "Student Application Form"?

In dieses Formular tragen Sie alle wichtigen persönlichen Daten ein. Tragen Sie alle Studienorte ein, an denen Sie sich bewerben. Vergessen Sie nicht, die Bewerbung um ein "mobilitiy grant" anzukreuzen. Denken Sie frühzeitig an eine Sprachausbildung, besonders für Frankreich und Spanien.



Was ist ein "Learning Agreement"?

Das "Learning Agreement" ist ein Studienvertrag. Es stellt die Anerkennung der einzelnen Veranstaltungen der Gastuniversität an der Heimatuniversität sicher! Sie tragen darin nach Zuteilung Ihres Platzes alle Lehrveranstaltungen der Partneruniversität mit den dazugehörenden Credit Points ein. Mit dieser Liste gehen Sie anschließend zu dem/der entsprechenden Modulverantwortlichen und stellen sicher, dass Ihre Auswahl an Lehrveranstaltungen als äquivalent zu der in Marburg akzeptiert wird. Nach Erhalt der Unterschrift des LLP/Erasmus-Koordinators (Dr. A. Brandis-Heep) schicken Sie das Learning Agreement zusammen mit dem Student Application Form an die Partneruniversität.



Was ist ein ECTS-Transcript of Records?

Manche, aber nicht alle Partneruniversitäten schicken das ausgefüllte Formblatt an Marburg zurück. Hier werden alle von Ihnen tatsächlich besuchten Lehrveranstaltungen eingetragen, einschließlich der Bewertung Ihrer Leistungen. Sorgen Sie auf jeden Fall dafür, dass die Partneruniversität Ihnen alle besuchten Lehrveranstaltungen schriftlich testiert und einen Bericht über Ihre Studienzeit an Marburg schickt; das ist sehr wichtig für die endgültige Anrechnung dieses Auslandssemesters.



Welche Ausgaben kommen auf mich zu?

Im Rahmen des bilateralen Vertrags erlässt die Partneruniversität Ihnen die Studiengebühren. Die in Marburg erhobenen Semestergebühren (Semesterticket etc.) fallen jedoch nicht darunter. Sie müssen für Ihre An- und Abreise, Ihre Wohnung und sämtliche Lebenshaltungskosten selbst aufkommen. Im Allgemeinen bemüht sich die Partneruniversität um kostengünstige Zimmer in Studentenwohnheimen. Die EU zahlt Ihnen für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes monatlich einen Mobilitätszuschuss - der Betrag liegt bei ca. 100,- €/Monat des Auslandsaufenthalts.



Auslands-BaFöG?

Auch, wenn Sie kein BaFöG beziehen, könnten Sie für ein Auslands-BaFöG in Frage kommen. Allgemeine Informationen zur Beantragung des Auslands-BaFöG erhalten Sie im BaFöG-Amt in Marburg. Der Antragsprozess ist zwar langwierig und beinhaltet viele Formulare, kann sich aber lohnen.



Wer sind die LLP/Erasmus-Beauftragten der Partneruniversitäten?

LLP/Erasmus-Koordinatoren und ihre Email-Adressen

[(at) bitte durch @ ersetzen]

Stadt (Land)
Ansprechpartner/in Email Adresse
Bern (CH) Dr. Ellen Krause ellen.krause(at)int.unibe.ch
Granada (ES) Fernando González Caballero ricienc(at)ugr.es
Helsinki (FI) Markus Laitinen markus.laitinen(at)helsinki.fi
Istanbul (T) Prof. Dr. Zerefsan Kaymaz erasmus(at)itu.edu.tr
Navarra (ES) Prof. Pilar Lostao plostao(at)unav.es
Oxford (UK) Caroline Rushworth caroline.rushworth(at)admin.ox.ac.uk
Paris-Sud (F) Agnès Vannereau agnes.vannereau(at)dri.u-psud.fr
Valencia (ES) Enrique Bigné Alcañiz relaciones.internacionales(at)uv.es



Zuletzt aktualisiert: 07.07.2011 · Marion Brandt

 
 
 
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