Auslandsaufenthalt
Die Informationen, die Sie hier finden, geben Ihnen einen Einblick in das LLP/Erasmus-Programm und Antworten auf die wichtigsten, häufig gestellten Fragen. Für weitere persönliche Beratung steht Ihnen meine Sprechstunde jeden Dienstag und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr zur Verfügung. Sie können sich auch gerne an meine Sekretärin, Frau Seip, wenden, die Ihnen zu den meisten Fragen ebenfalls Auskunft geben kann.- Dr. A. Brandis-Heep -
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LLP/Erasmus: Partneruniversitäten
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Zeittafel
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Studienförderung im Rahmen des LLP/Erasmus-Hochschulprogramms
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Wie bewerbe ich mich?
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Bewerbungsunterlagen
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Was ist eine "Student Application Form"?
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Was ist ein "Learning Agreement"?
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Was ist ein ECTS-Transcript of Records?
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Welche Ausgaben kommen auf mich zu?
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Auslands-BaFöG?
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Wer sind die LLP/Erasmus-Beauftragten der Partneruniversitäten?
LLP/Erasmus
Studium an Partner-Universitäten im europäischen Ausland
Im Rahmen des B.Sc.- und des M.Sc.- Studiums am Fachbereich Biologie
besteht die Möglichkeit, an einer der folgenden Universitäten zu
studieren:
| England |
Oxford (1): | undergraduate |
| Finnland |
Helsinki (2): |
undergraduate |
| Frankreich |
Paris Sud (2): |
undergraduate |
| Schweiz |
Bern (2): | undergraduate |
| Spanien |
Valencia (1): | undergraduate |
| Navarra (1): | undergraduate | |
| Granada (1): | undergraduate | |
| Türkei | Istanbul (1): | undergraduate |
(Zahlen in Klammern: Anzahl verfügbarer Plätze)
Und wenn ich an einer anderen Uni im Ausland studieren möchte?
Falls diese Universität in Europa liegt, können Sie sich genauso um einen Lehrplan bemühen, der vom Marburger Modulverantwortlichen anerkannt wird. Falls die Universität Sie aufnimmt, können Sie auch dort ohne Zeitverlust studieren. Evtl. dienen Sie als Pionier für ein neues bilaterales Abkommen. Eine finanzielle Unterstützung kann allerdings nicht gewährt werden.Universitäten außerhalb Europas können prinzipiell nicht in das LLP/Erasmus-Programm aufgenommen werden. Der LLP/Erasmus-Beauftragte am Fachbereich Biologie wird sich aber ebenfalls darum bemühen, Ihnen bei der Vorbereitung eines adäquaten Studienaufenthaltes zumindest mit Rat zur Seite zu stehen.
Zeittafel
| ab Anfang November:
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Beratungsgespräche und Bewerbungen |
| Deadline: | immer zum 15.01. des Jahres |
| Ende Januar: | Zuteilung der Plätze |
| ab Februar: | Student Application Form und Learning Agreement fertig stellen |
Studienförderung im Rahmen des LLP/Erasmus-Hochschulprogramms
LLP/Erasmus ist ein europäisches Studienförderprogramm, für das die
Hochschulen einen speziellen Vertrag mit der Europäischen Union
schließen und jährlich erneuern. LLP/Erasmus basiert auf Kooperationen
zwischen einzelnen Hochschulen und beinhaltet Programme der
Studierenden- und DozentInnenmobilität (OMS und TS/ETF).
Das LLP/Erasmus-Programm soll einen Auslandsaufenthalt ohne Zeitverlust
ermöglichen. Dafür sind mit zahlreichen europäischen Hochschulen
bilaterale Verträge abgeschlossen worden, die den Austausch einer
begrenzten Anzahl von Studenten ermöglichen. Dabei werden vor allem
zwei Dinge gewährleistet: Die Universitäten verzichten für den
Aufenthalt der ausländischen Studierenden auf Studiengebühren (nicht
Semestergebühren) und erkennen im Rahmen des ECTS (European Credit
Transfer System) gegenseitig die im Ausland erbrachten
Studienleistungen an.
Für die komplette Anrechnung eines Semesters sind 30 ECTS-Punkte
nötig.
Allgemeine Informationen zum LLP/Erasmus-Programm finden Sie auf der Homepage
der Universität Marburg. Diese Seite wird vom
LLP/Erasmus-beauftragten der Universität Marburg, Herrn Angel Manuel
Rafael, betreut und aktualisiert. Hier finden Sie auch weitere
nützliche Links, z.B. zum EU- und DAAD-Server. Außerdem können Sie sich
alle wichtigen Formulare downloaden. Ganz wichtig: Das Move-Online
Formular ausfüllen!
Wie bewerbe ich mich?
Wählen Sie aus der Liste an Partneruniversitäten eine Universität
aus und setzen Sie sich möglichst früh mit der Partneruniversität in
Verbindung, um zu klären, ob Sie Ihre gewünschten Fächer dort studieren
können (eine Liste zu den Partner-Universitäten finden Sie unter angegebenen
Link). Stellen Sie alle nötigen Bewerbungsunterlagen zusammen und geben
Sie diese mit einem formlosen Anschreiben bis spätestens 15.01.2009 im
Sekretariat der LLP/Erasmusbeauftragten Frau Brandis-Heep ab. Denken
Sie frühzeitig an einen Sprachkurs bzw. eine Sprachprüfung!
Bewerbungsunterlagen
Das formlose Anschreiben an den LLP/Erasmus-Programm-Koordinator
(Dr. A. Brandis-Heep) soll folgende Angaben enthalten:
* Heimatadresse, Studienadresse, Passbild, Email-Adresse
* Kopie des Transcripts of Records
* Angabe des Studiensemesters
* Sprachzeugnis (z.B.: Universitäts-Sprachlabor)
* Angaben über Studienförderung (Stipendium; BaFöG ja/nein)
* Bankverbindung
Bewerbungsschluss: immer zum 15.01. des Jahres
Was ist ein "Student Application Form"?
In dieses Formular tragen Sie alle wichtigen persönlichen Daten ein.
Tragen Sie alle Studienorte ein, an denen Sie sich bewerben. Vergessen
Sie nicht, die Bewerbung um ein "mobilitiy grant" anzukreuzen. Denken
Sie frühzeitig an eine Sprachausbildung, besonders für Frankreich und
Spanien.
Was ist ein "Learning Agreement"?
Das "Learning Agreement" ist ein Studienvertrag. Es stellt die
Anerkennung der einzelnen Veranstaltungen der Gastuniversität an der
Heimatuniversität sicher! Sie tragen darin nach Zuteilung Ihres Platzes
alle Lehrveranstaltungen der Partneruniversität mit den dazugehörenden
Credit Points ein. Mit dieser Liste gehen Sie anschließend zu dem/der
entsprechenden Modulverantwortlichen und stellen sicher, dass Ihre
Auswahl an Lehrveranstaltungen als äquivalent zu der in Marburg
akzeptiert wird. Nach Erhalt der Unterschrift des
LLP/Erasmus-Koordinators (Dr. A. Brandis-Heep) schicken Sie das
Learning Agreement zusammen mit dem Student Application Form an die
Partneruniversität.
Was ist ein ECTS-Transcript of Records?
Manche, aber nicht alle Partneruniversitäten schicken das
ausgefüllte Formblatt an Marburg zurück. Hier werden alle von Ihnen
tatsächlich besuchten Lehrveranstaltungen eingetragen, einschließlich
der Bewertung Ihrer Leistungen. Sorgen Sie auf jeden Fall dafür, dass
die Partneruniversität Ihnen alle besuchten Lehrveranstaltungen
schriftlich testiert und einen Bericht über Ihre Studienzeit an Marburg
schickt; das ist sehr wichtig für die endgültige Anrechnung dieses
Auslandssemesters.
Welche Ausgaben kommen auf mich zu?
Im Rahmen des bilateralen Vertrags erlässt die Partneruniversität
Ihnen die Studiengebühren. Die in Marburg erhobenen Semestergebühren
(Semesterticket etc.) fallen jedoch nicht darunter. Sie müssen für Ihre
An- und Abreise, Ihre Wohnung und sämtliche Lebenshaltungskosten selbst
aufkommen. Im Allgemeinen bemüht sich die Partneruniversität um
kostengünstige Zimmer in Studentenwohnheimen. Die EU zahlt Ihnen für
die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes monatlich einen Mobilitätszuschuss
- der Betrag liegt bei ca. 100,- €/Monat des Auslandsaufenthalts.
Auslands-BaFöG?
Auch, wenn Sie kein BaFöG beziehen, könnten Sie für ein
Auslands-BaFöG in Frage kommen. Allgemeine Informationen zur
Beantragung des Auslands-BaFöG erhalten Sie im BaFöG-Amt in Marburg.
Der Antragsprozess ist zwar langwierig und beinhaltet viele Formulare,
kann sich aber lohnen.
Wer sind die LLP/Erasmus-Beauftragten der Partneruniversitäten?
LLP/Erasmus-Koordinatoren und ihre Email-Adressen
[(at) bitte durch @ ersetzen]
| Stadt (Land) |
Ansprechpartner/in | Email Adresse |
|---|---|---|
| Bern (CH) | Dr. Ellen Krause | ellen.krause(at)int.unibe.ch |
| Granada (ES) | Fernando González Caballero | ricienc(at)ugr.es |
| Helsinki (FI) | Markus Laitinen | markus.laitinen(at)helsinki.fi |
| Istanbul (T) | Prof. Dr. Zerefsan Kaymaz | erasmus(at)itu.edu.tr |
| Navarra (ES) | Prof. Pilar Lostao | plostao(at)unav.es |
| Oxford (UK) | Caroline Rushworth | caroline.rushworth(at)admin.ox.ac.uk |
| Paris-Sud (F) | Agnès Vannereau | agnes.vannereau(at)dri.u-psud.fr |
| Valencia (ES) | Enrique Bigné Alcañiz | relaciones.internacionales(at)uv.es |

