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FAQ

Bitte beachten Sie die studiengangspezifischen Info-Broschüren des Fachbereichs, die Ihnen viele weitere Fragen beantworten!

Fragen zum Studium allgemein:

  • An wen kann ich mich bei Fragen zum Studium wenden?

    Bitte kommen Sie mit Ihren Anliegen ins Studiendekanat Biologie (Räume 1088a und 1089 an der Empore hinter dem Elefanten Jack). Wir sind in der Vorlesungszeit jeden Tag für Sie zu sprechen. Wenn Sie zu den Sprechzeiten nicht herkommen können, schicken Sie einfach eine E-Mail, damit wir einen individuellen Termin mit Ihnen vereinbaren können. Bei speziellen Fragen zu Prüfungen (u.a.: Noteneinträge, Atteste, Anerkennungen... ) ist Frau Dr. Ka. Schuster im BSc/MSc Prüfungsbüro die geeignete Ansprechperson. 

    Alle Ansprechpartner/innen, Sprechzeiten und E-Mail-Adressen finden Sie unter Beratung & Service.

  • Mir wächst alles über den Kopf - was tun?

    Mit diesem Problem sind Sie nicht allein - vielen Kommiliton/inn/en geht es ebenso. Ein Studium ist eine große Herausforderung, insbesondere dann, wenn Sie auch noch Geld verdienen, sich um Familienangehörige kümmern oder mit eigenen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen zurechtkommen müssen. Bitte kommen Sie ins Studiendekanat Biologie (Räume 1088a und 1089 an der Empore hinter dem Elefanten Jack) und besprechen Sie Ihre Situation mit uns. Wir können in vielen Fällen Unterstützung geben, sei es, indem wir mit Ihnen einen reduzierten/individuellen Studienverlauf abstimmen oder Sie an andere kompetente Ansprechpersonen weiter vermitteln.  

    Vielleicht lohnt sich für Sie ein Blick auf diese sehr informative Seite zu "Mental Health".

  • Ich leide unter einer physischen/psychischen Erkrankung und möchte einen "Nachteilsausgleich" beantragen

    Studierenden mit einer Behinderung oder mit chronischen oder psychischen Erkrankungen raten wir dringend zu einem Gespräch im Studiendekanat Biologie. Zu diesem bringen Sie nach Möglichkeit direkt ein fachärztliches Attest mit, in welchem aufgeführt sein sollte, welche studienrelevanten Einschränkungen bei Ihnen bestehen (die Diagnose muss nicht ausgewiesen sein). Auf dieser Grundlage überlegen wir mit Ihnen, ggf. unter Einbeziehung der Service- und Beratungsstelle für ein inklusives Studium (SBS), ob und in welcher Weise Sie im Rahmen eines "Nachteilsausgleichs" Unterstützung auf dem Weg durch das Studium erhalten können.

  • Wie melde ich mich für ein Modul an?

    Anmeldezeiträume für Basis- und Aufbaumodule sind üblicherweise der 15. Februar bis 15. März für das nachfolgende Sommersemester und der 15. Juli bis 15. August für das Wintersemester. Dies gilt nicht für "neue" Studierende, die ins 1. Semester einsteigen und deren Moduleinwahl üblicherweise in der OE-Woche erfolgt.
    Detailinformationen finden Sie unter Modulanmeldung.
    Bitte beachten Sie: Mit der Zulassung zum Modul sind Studierende automatisch zu allen enthaltenen Veranstaltungen sowie für alle Studien- und Prüfungsleistungen inklusive ggf. anfallender Wiederholungsleistungen angemeldet (implizite Prüfungsanmeldung).

  • Wie erfahre ich, ob ich einen Modulplatz erhalten habe?

    Die Modulzulassung erfolgt über die Modulverantwortlichen (V) nach Maßgabe freier Plätze und evtl. über modulspezifische Zulassungskriterien (s. Modulbuch).

    Die Zulassungslisten für Basismodule, Fach-/ bzw. Aufbaumodule (BSc und MSc) und die Fachwissenschaftlichen Aufbaumodule (L3) hinterlegen wir rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit auf dem „virtuellen Schwarzen Brett“ im Internet unter „Zulassung zu Modulen“.

    Über Ihre Zulassung zu Profil-, Vertiefungs- und Praxismodulen informiert Sie der/die Modulverantwortliche.

  • Darf ich mehr Module belegen, als im Studienverlauf vorgesehen sind?

    Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Studierende aller Studiengänge Wahlpflicht­module gemäß Vorgabe der Hochschulleitung nur in der im Studienverlauf vor­gesehenen Anzahl belegen dürfen. Aber: Wenn in Aufbau-/Profilmodulen Plätze frei bleiben, können interessierte Studierende diese  nach Rücksprache mit der/dem Modulverantwortlichen als „Zusatzmodul“ absolvieren. Zusatzmodule werden im Transcript of Records nicht ausgewiesen. Für bestandene Zusatzmodule erhalten Studierende eine schriftliche Bescheinigung direkt von der/dem Modulverantwortliche/n.

  • Was ist zu tun, wenn ich krank bin und dadurch eine Lehrveranstaltung oder Prüfung versäume?

    Wenn Sie erkrankt sind und deshalb fehlen, kümmern Sie sich unbedingt um ein ärztliches Attest und legen dieses binnen dreier Werktage der/dem Modulverantwortlichen vor. Das Attest kann, wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können, postalisch geschickt werden. Bei Versand per Einschreiben gilt das Datum des Absendens, andernfalls gilt das Datum des Posteingangs. Liegen mehrere Lehrveranstaltungen/Prüfungen in Ihrer Krankheitszeit, reichen Sie das Attest bitte innerhalb von drei Werktagen zusammen mit dem Beiblatt zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Prüfungsbüro ein. 

    Wenn attestierte Krankheit nicht der Grund für Ihr Fehlen ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Studiendekanat auf.

  • Kann ich von einem Modul wieder zurücktreten?

    Von einem Modul können Sie im ersten Drittel zurücktreten, sofern bis dahin noch keine Leistungsnachweise erbracht wurden. Die Abmeldung erfolgt bei der/dem Modulverantwortlichen (in der Modulbeschreibung und im online-Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet).

  • Wie melde ich mich für Prüfungen an?

    Mit der Zulassung zum Modul sind Sie automatisch zur ersten regulären Prüfung angemeldet. Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholen (i.d.R. zum angesetzten Wiederholungstermin). Mit Nicht-Bestehen der ersten Prüfung sind Sie automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet.

    Zu beachten ist, dass Sie für alle Prüfungen einen zweiten Wiederholungsversuch haben. Sie sind automatisch zur zweiten Wiederholungsprüfung angemeldet, wenn Sie die erste Wiederholung nicht bestanden haben. Da es für jede reguläre Prüfung i.d.R. nur einen Wiederholungstermin im gleichen Semester gibt, ist eine zweite Wiederholung normalerweise erst im Folgejahr möglich.

    Ganz wichtig: Wer unentschuldigt nicht zu Prüfungen/Wiederholungsprüfungen erscheint, ist durchgefallen. Die Prüfung wird dann mit „0“ Notenpunkten in Ihr Transcript eingehen.

  • Muss ich direkt an den Prüfungen teilnehmen oder kann ich "aufschieben"?

    „Aufschieben“ geht nicht! Wenn Sie ein Modul belegen, müssen Sie auch die zugehörigen Prüfungstermine wahrnehmen, es sei denn, Sie sind krank. In diesem Falle legen Sie binnen drei Arbeitstagen ein ärztliches Attest bei der/dem Modulverantwortlichen vor. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten oder aber bei einer Prüfung bzw. Wiederholungsprüfung unentschuldigt fehlen, sind Sie durchgefallen.

    Sofern es zu einer nachgewiesenen Überschneidung mit einer Prüfung am gleichen Tag in einem anderen Modul / im anderen Studienfach (für L3-Studierende)  kommt, haben Sie die Möglichkeit, sich bis zwei Wochen vor einer Modulprüfung bei der/dem Modulverantwortlichen abzumelden.
    Im Bachelor kann es, wenn man vom regulären Studienverlauf abweicht, zur Überschneidung einer Basismodul- mit einer Aufbaumodulklausur kommen. In diesem Fall hat immer die Basismodulklausur Vorrang!

  • Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?

    Eine nicht-bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dabei müssen Sie immer den nächstmöglichen Termin nutzen, an dem die entsprechende Prüfung angeboten wird. Bitte beachten Sie: Die zweite Wiederholungsprüfung ist dann i.d.R. der reguläre Klausurtermin im folgenden Jahr.

    Eine (auch durch Notenausgleich) bestandene Prüfung darf nicht wiederholt werden.

  • Wo kann ich meine erbrachten Leistungen einsehen?

    Alle Studien- und Prüfungsleistungen werden in MARVIN erfasst. Wenn Sie sich mit Ihrem students-Account in MARVIN einloggen, können Sie alle erfassten Leistungen im Menüpunkt "Leistungen" (zu finden unter "Mein Studium" >> "Meine Studiengänge") einsehen und ein rechtsgültiges Transcript of Records (ToR) ausdrucken.
    Sollte Ihnen dort ein Eintrag fehlen, oder sollten Sie Noteneinträge im globalen Überlaufkonto (gÜK) vorfinden, bitten wir um eine Rückmeldung per E-mail ans Prüfungsbüro.

  • Was ist ein Transcript of Records (ToR) und wo bekomme ich es?

    Das Transcript of Records ist eine Aufstellung Ihrer bisher am Fachbereich Biologie erbrachten Leistungen. Im ToR erscheinen alle vollständig abgeschlossenen  Module. 
    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich über Ihren Account in das Portal MARVIN einzuloggen und von dort aus Ihr Transcript auszudrucken. Gehen Sie hierzu in Marvin auf Mein Studium > Leistungen. Hier können Sie Ihr ToR als PDF herunterladen. Dieses kann auch in englischer Sprache angefertigt werden. Dieser Ausdruck enthält unten einen Verifizierungscode, über den man die Rechtsgültigkeit prüfen kann und muss daher nicht unterschrieben werden. Sollten Sie ein Transcript mit offiziellem Stempel benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsbüro.

  • Wie werden meine Vorleistungen bei einem Studiengangs- oder Studienortwechsel angerechnet?

    Module, die Sie in einem anderen Studiengang und/oder an einem anderen Studienort erworben haben, können Sie sich ggf. anerkennen und damit für Ihren jetzigen Studiengang anrechnen lassen. Die Anerkennung erfolgt basierend auf den Inhalten bzw. den ausgewiesenen Qualifikationszielen der von Ihnen besuchten Module und deren Semester-Wochenstunden bzw. Leistungspunkten. Das bedeutet, dass Sie Ihr Transcript of Records sowie die Modulbeschreibungen der potentiell anzuerkennenden absolvierten Module vorlegen müssen. 
    Wichtig: Wir kümmern uns erst dann um mögliche Anerkennungen, wenn Sie sich für den Studiengang am FB Biologie eingeschrieben haben.
    Ihre Ansprechpersonen sind:

    ·        Anerkennungen für den Bachelor- oder einen unserer Master-Studiengänge: Dr. Ka. Schuster

    ·       Anerkennungen im Lehramts-Studiengang: Dr. Anne Rolbetzki

  • Wann kann ich den Studiengang wechseln?

    Wir bitten Sie, sich bei einem geplanten Studienfachwechsel frühzeitig im Studierendensekretariat der Universität (Biegenstr. 10) zu informieren. Allgemeine Informationen zum Procedere und den Formalia finden Sie auf der homepage der Universität.

  • Wie lange reicht mein Studierendenstatus nach Abgabe der Abschlussarbeit?

    Sie behalten den Studierendenstatus bis zum Ende des Semesters, in dem das Zeugnis ausgestellt wird, es sei denn, Sie exmatrikulieren sich selbst.

Spezielle Infos für BSc-Studierende:

Spezielle Infos für L3-Studierende im Teilstudiengang "Biologie":

Spezielle Infos für MSc-Studierende:

  • Was ist beim Aufbaumodul "Berufspraktikum" zu beachten?

    Eines Ihrer vier Aufbaumodule kann ein mindestens sechswöchiges Berufspraktikum sein, welches Sie außerhalb des Fachbereiches Biologie belegen.

    Ihr Berufspraktikum organisieren Sie selbst. Was Sie dabei dringend beachten sollten, entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung zum Aufbaumodul "Berufspraktikum" und der Praktikumsordnung als Anlage Ihrer Prüfungsordnung.

  • Wie komme ich an meinen Vertiefungsmodulplatz?

    Im MSc MzS: Ihren Vertiefungsmodulplatz organisieren Sie selbständig. Sie werden in den Aufbaumodulen die Themengebiete und Arbeitstechniken der am Studiengang beteiligten Arbeitsgruppen kennenlernen und sicherlich schnell merken, in welcher Richtung Sie gerne vertiefen möchten. 
    Sprechen Sie die entsprechenden AG-Leiter/innen an und fragen Sie nach der Möglichkeit, das  Vertiefungsmodul dort anzutreten. Vereinbaren Sie, wenn es für beide Seiten passt, alles Weitere direkt mit ihm/ihr.
    Im MSc BuN: Ende Mai/Anfang Juni finden online-Infoveranstaltungen statt, bei denen die am Studiengang beteiligten AGs ihre Forschungsschwerpunkte und mögliche Masterarbeitsthemen vorstellen. Die Vertiefungsmoduleinwahl erfolgt in der ersten Junihälfte über Ilias. Dabei ist neben dem Hauptwunsch ein Ersatzwunsch anzugeben.