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Studienfachwechsel bei NC-freien Studiengängen im grundständigen Bereich
Du beantragst einen Studienfachwechsel/Umschreibung wenn du bereits an der Universität Marburg studierst und dich in einen anderen grundständigen Studiengang (gilt für alle Studiengänge, inkl. Kombibachelor / Lehramt / Fachwechsel mehrerer Fächer) umschreiben möchtest. Da du dich bei einem Studienfachwechsel von einem Fach in ein zweites "umschreibst", wird der Prozess auch Umschreibung genannt.
Wie kann ich das Studienfach wechseln?
Auch bei einem Studienfachwechsel musst Du dich formal korrekt und fristgerecht einschreiben. Wenn Du bereits an der Universität Marburg studierst, kannst Du mit deinem Students-Account eine neue Bewerbung für das gewünschte Fach bzw. die neue Fächerkombination (Kombi-BA / Lehramt) anlegen. Im Verlauf der Bewerbung wählst Du die Antragsart "Umschreibung" aus. Solltest du einen Fachwechsel in einem NC-beschränkten Studiengang anstreben, musst du dich fristgerecht für einen Studienplatz bewerben. Für NC-freie Fächer kannst Du dich bis zum Ablauf der Einschreibefrist direkt immatrikulieren. Du gelangst direkt nach der Abgabe des Antrags durch Klick auf den Button "Immatrikulation beantragen" in den Prozess der Einschreibung. Dabei kannst Du alle erforderlichen Nachweise wie z.B. den Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags oder die Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule hochladen. Sollten Unterlagen fehlen, wird das entsprechende Dokument als "Nachreichung" hinterlegt. Es iliegt in deiner Verantwortung, regelmäßig den Status und Fortgang deiner Einschreibung zu prüfen. Bei Fragen oder Unklarheiten wende dich per Mail an das Studierendensekretariat: studsek@uni-marburg.de.
Für einen Fachwechsel/Umschreibung gelten die üblichen Bewerbungsfristen. Den Fachwechsel / Die Umschreibung beantragst Du über das Marvin Portal.
Fachwechsel mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Du eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung hast und ein anderes Studienfach im ersten Fachsemester beginnen möchtest, musst Du erneut einen Bewerbungsantrag innerhalb der Bewerbungsfristen für ausländische Bewerbende über uni-assist einreichen.
Bei Fragen wende Dich bitte an: application@uni-marburg.de
Kann ich mir Leistungen aus meinem bisherigen Studium anrechnen lassen?
Sollte der Studiengang, für den du momentan an der Universität Marburg eingeschrieben bist, fachlich oder inhaltlich mit dem Studiengang, zu dem du wechseln möchtest verwandt sein, so können dir möglicherweise bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt werden. Dafür ist das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs zuständig. Im Anschluss des Fachwechsels musst Du beim jeweiligen Prüfungsbüro melden, damit Deine Leistungsdaten umgebucht werden - das passiert nicht automatisch. Eine Übersicht findest Du hier.
Bei Fragen oder Unklarheiten wende dich frühzeitig an die Studienfachberatung des Studiengangs zu dem Du wechseln möchtest. Mit dem Einstufungsbescheid kannst Du dann die Umschreibung in ein höheres Fachsemester beantragen.
Eine Anerkennung deiner bisherigen Leistungen ist aber auch ohne eine Einstufung in ein anderes Fachsemester möglich.
Bei einem Studienfachwechsel achte bitte darauf, dass du dich rechtzeitig bei deinem Prüfungsbüro meldest, damit deine bisherigen Leistungen umgebucht werden können. Spätestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn solltest du deine Leistungsdaten in Marvin nochmals prüfen und dich bei Unklarheiten noch vor Vorlesungsbeginn an das Prüfungsbüro wenden.
Wenn Du bereits an der Universität im Kombi-BA studierst, gibt es verschiedene Varianten eines Fachwechsels/Umschreibung:
Fach- oder Abschlusswechsel im Kombi-BA (6- und 8-Semestrig)
Fachwechsel
Wenn Du innerhalb eines Abschlusses eines der Fächer wechseln oder tauschen möchtest, benötigen wir eine Einstufungsbescheinigung für diese Fächer. Wenn Du also z.B. das Nebenfach zum Hauptfach machen möchtest (oder umgekehrt), wird eine Einstufung für beide Fächer benötigt. Wenn z.B. das Hauptfach gleich bleibt und sich nur das Nebenfach ändert, wird nur für das Nebenfach eine Einstufung benötigt.
Abschlusswechsel
Wenn Du vom 6- in den 8-semestrigen (oder andersum) Kombi-BA wechselst, benötigen wir eine Einstufungsbescheinigung, da sich der angestrebte Abschluss ändert. Unabhängig davon, ob du ein bisheriges Fach abgibst oder ein weiteres hinzunimmst. Für sämtliche Fächer, die Du behälst benötigen wir eine Einstufungsbescheinigung des Fachbereichs.
Bei Fragen wende Dich bitte an: studsek@uni-marburg.deFach- oder Abschlusswechsel im Kombi-BA mit ausländischer HZB
Fachwechsel
Wenn Du innerhalb eines Abschlusses eines der Fächer wechseln oder tauschen möchtest, bewirbst Du dich innerhalb der Bewerbungsfristen für ausländische Bewerbende über uni-assist. Zusätzlich benötigen wir eine Einstufungsbescheinigung für diese Fächer. Wenn Du also z.B. das Nebenfach zum Hauptfach machen möchtest (oder umgekehrt), wird eine Einstufung für beide Fächer benötigt. Wenn z.B. das Hauptfach gleich bleibt und sich nur das Nebenfach ändert, wird nur für das Nebenfach eine Einstufung benötigt.
Abschlusswechsel
Wenn Du vom 6- in den 8-semestrigen (oder andersum) Kombi-BA wechselst, bewirbst Dich über uni-assist innerhalb der Bewerbungsfristen für ausländische Bewerbende. Zusätzlich benötigen wir eine Einstufungsbescheinigung, da sich der angestrebte Abschluss ändert. Unabhängig davon, ob du ein bisheriges Fach abgibst oder ein weiteres hinzunimmst. Für sämtliche Fächer, die Du behälst benötigen wir eine Einstufungsbescheinigung des Fachbereichs.
Bei Fragen wende Dich bitte an: application@uni-marburg.de
Achtung: Ein Studienfachwechsel kann Auswirkungen auf andere Bereiche deines studentischen Lebens haben, bspw. auf die Förderung nach dem BAföG. Wir empfehlen deshalb dringend, die kostenfreien, unverbindlichen und anonymen Beratungsangebote. Details dazu findest du hier.
- der Allgemeinen Studienberatung (ZAS),
- der Studienfachberatung der Fachbereiche,
- des Sozialreferats des AStA,
- der Sozialberatung des Studentenwerks
in Anspruch zu nehmen.
Denk bitte daran, innerhalb der Rückmeldefrist den Semesterbeitrag unter Angabe deiner Matrikelnummer fristgerecht zu überweisen. Eine Umschreibung verlängert nicht die Rückmeldefrist. Weitere Informationen zur Umschreibung in ein höheres Fachsemester erhältst du auf unserer Webseite "Bewerbung für ein höheres Fachsemester".