Lehramt L3 - unmodularisiert
Das Lehramtsstudium (L3-Studiengang = Studium für das Lehramt an Gymnasien) wird seit dem Wintersemester 2004/05 in modularisierter Form durchgeführt. Seither ist ein Studieneinstieg auf Grundlage der alten Studienordnung (unmodularisierter Studiengang) im Fachbereich Biologie nicht mehr möglich.- Zulassungsverfahren
- Fächerkombinationen
- Informationen zum Drittfach
- Regelstudienzeit / Förderungshöchstdauer
- Zwischenprüfung / 1. Staatsexamen
- Übergang zum Masterstudium / zur Promotion
Studienbeginn:
nur zum Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen:
Nachweis der allgemeinen Hochschulreife
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt (Auswahlverfahren der
Hochschule)
Zwischenprüfungsordnung
Studienordnung
Zulassungsverfahren
Es werden noch Studiengangs- oder ortwechsler ab dem 7. Semester
aufgenommen. Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt durch Prof. Dr. L. Beck am Fachbereich Biologie. Die
Einstufung in ein Fachsemester übernimmt Herr Hasenkamp vom Amt für Lehrerbildung, Außenstelle Marburg. Die
Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 15. Juli eines Kalenderjahres beim
Studentensekretariat der Philipps-Universität eingegangen sein.
Bewerbungsformulare werden von der Webseite des Studentensekretariats heruntergeladen oder dort
angefordert.
Fächerkombinationen
Das erste Staatsexamen muss in mindestens zwei Studienfächern abgelegt werden. Der Lehramtsstudiengang “Biologie” stellt also einen Teilstudiengang dar. Das Fach Biologie kann mit anderen Studienfächern aus dem Bereich der Naturwissenschaften oder Geisteswissenschaften kombiniert werden (z.B. Biologie-Chemie; Biologie-Physik; Biologie-Germanistik; Biologie-Theologie etc.). Nur in einem der beiden (oder mehreren) Teilstudiengänge muss nach Abschluss des Hauptstudiums eine Wissenschaftliche Hausarbeit angefertigt werden.
Informationen zum Drittfach Biologie
Ein Drittfach ist ein zusätzliches Unterrichtsfach, das nach Festlegung der beiden für das Lehramtsstudium vorgeschriebenen Unterrichtsfächer gewählt wird. Mit der Erweiterungsprüfung erwirbt der/ die Studierende dieselbe Unterrichts- und Prüfungsberechtigung wie für das Erst- und Zweitfach (i.e., volle Fakultas, Unterrichten und Prüfen bis Oberstufe inkl. Abitur).
Das aktuelle Hessische Lehrerbildungs-Gesetz (HLbG) sowie dessen Umsetzungsverordnung (UVO-HLbG) enthalten keine Detailinformationen zu Studien- und Prüfungsinhalten eines Drittfaches.
Die im Link aufgelisteten, derzeit geltenden Regelungen für das Drittfach „Biologie für das Lehramt an Gymnasien“ sind vom Amt für Lehrerbildung erstellt worden, um eine gleiche Handhabung in allen lehrerbildenden Fachbereichen der Philipps-Universität zu gewährleisten.
Regelstudienzeit
9 Semester inklusive der Anfertigung einer Wissenschaftlichen
Hausarbeit (3 Monate). Das Grundstudium schließt nach dem 4. Semester
mit der Zwischenprüfung ab. Das Hauptstudium schließt nach dem 8.
Semester mit einer schriftlichen Prüfung ab. Nach Anfertigung der
dreimonatigen Wissenschaftlichen Hausarbeit schließt sich eine
mündliche Abschlussprüfung an.
Förderungshöchstdauer nach BaföG
9 Semester bis zum Studienabschluss
Zwischenprüfung
Schriftliche Zwischenprüfung (Allgemeine Genetik, Botanik, Zoologie)
nach dem Grundstudium (s. Studienverlaufsplan / Grundstudium)
1. Staatsexamen
nach dem Hauptstudium (s. Studienverlaufsplan / Hauptstudium)
Übergang zum Masterstudium
Der erfolgreiche Abschluss des Lehramtsstudiums qualifiziert zu
einem weiterführenden Masterstudium (“Molecular and Cellular Biology”
oder “Organismic Biology”). Bewerbungen zu den Masterstudiengängen
erfolgen bei dem Studentensekretariat der Philipps-Universität.
Übergang zur Promotion
Der erfolgreiche Abschluss des Lehramtsstudiums qualifiziert zur
Promotion.

