Master-Kurzinfo
Seit dem Wintersemester 2007/2008 bietet der Fachbereich Biologie die beiden Master-Studiengänge “Molecular and Cellular Biology” und “Biodiversität und Naturschutz (alt: Organismic Biology)” an.
![]() Flyer zum MSc-Studiengang
"Biodiversiät und Naturschutz";
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klicken.
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Flyer zum MSc-Studiengang
"Molecular and Cellular Biology";
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Studienbeginn: in der Regel nur zum Wintersemester
Zulassungsvoraussetzungen
Ab dem WiSe 2012/13 tritt eine Änderung der Studien- und
Prüfungsordnungen für den MSc Studiengang "Molecular and Cellular
Biology" in Kraft (s.
http://www.uni-marburg.de/administration/amtlich/17_2012.pdf)
und den MSc Studiengang "Biodiversität und Naturschutz" (s. http://www.uni-marburg.de/administration/amtlich/16_2012.pdf).
Bitte beachten Sie, dass zum WiSe 12/13 erstmals nach dem NC-Verfahren
zugelassen wird.
Zum Masterstudium kann zugelassen werden, wer das Zeugnis der
Allgemeinen Hochschulreife oder eine vergleichbare Zugangsberechtigung
besitzt und außerdem einen Bachelor-, L3- oder Diplom-Studiengang mit
naturwissenschaftlicher Ausrichtung absolviert hat.
Zulassungsverfahren
Über das Zulassungsverfahren informieren Sie sich bitte unter:
Zulassungsbedingungen für den MSc "Molecular and Cellular Biology"
Zulassungsbedingungen für den MSc "Biodiversität und Naturschutz"
Fächerkombinationen
Die Master-Studiengänge “Molecular and Cellular Biology” und
"Biodiversität und Naturschutz" " setzen sich aus Fach-, Vertiefungs-,
und Profilmodulen zusammen. In den ersten beiden Semestern müssen drei
Fachmodule und zusätzlich Profilmodule (im Umfang von 8 SWS, 12 ECTS
Punkten) belegt werden. Diese werden teils vom Fachbereich Biologie und
teils von nichtbiologischen Fachbereichen der Universität angeboten und
dienen der Aneignung von allgemeinen berufsrelevanten
Schlüsselqualifikationen. Fachmodule werden weitgehend vom Fachbereich
Biologie angeboten; weitere Angebote kommen aus den Fachbereichen
Chemie (Biochemie), und Humanmedizin.
Regelstudienzeit
4 Semester inklusive der Anfertigung einer Master-Arbeit
Förderungshöchstdauer nach BaföG
4 Semester bis zum Masterabschluss
Übergang zur Promotion
Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums qualifiziert zur Promotion (siehe Promotions-Ordnung).


